Urne mit nach Hause nehmen
Wer die Urne + Asche des Verstorbenen zu Hause aufbewahren möchte, muss da schon einige juristische Kreativität sowie Courage aufbringen. Denn in Deutschland gibt es einen Friedhofszwang der besagt, das keine physischen Reste außerhalb der dafür vorgesehenen Orte wie Friedhof, Friedwald usw. aufbewahrt oder beigesetzt werden dürfen. Dieses nicht zu verstehende „Feuerbestattungsgesetz“ rührt noch aus der Zeit des Hitler-Regimes. Anders als in einigen Nachbarstaaten wie der Schweiz, Niederlande oder Spanien, gilt in Deutschland die Asche in Privathand, als Ordnungswidrigkeit. Viele Bundesbürger wünschen sich aber, dass ihre Asche nach der Kremierung nicht auf einem Friedhof beigesetzt wird.
Zur Erreichung Ihres Wunsches ist in jedem Fall ein unproblematischer Umweg über eines unserer Nachbarstaaten mit weitaus liberaleren Bestattungsgesetzen notwendig.
Wie Sie das erreichen?
Mittel und Wege um den deutschen Friedhofszwang zu umgehen, erfahren Sie in Kürze auf unserer Webseite.


Wir beraten Sie gerne persönlich oder per eMail zu diesem Thema.
Mit freundlichem Gruß
Mark Schneider
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