Urne mit nach Hause nehmen

3. September 2009
By admin



Wer die Urne + Asche des Verstorbenen im eigenen Haus aufbewahren möchte, muss da schon einige juristische Kreativität sowie Courage aufbringen. Denn in Deutschland gibt es einen Friedhofszwang der besagt, das keine physischen Reste  außerhalb der dafür vorgesehenen Orte wie Friedhof, Friedwald usw. aufbewahrt oder beigesetzt werden dürfen. Dieses nicht zu verstehende „Feuerbestattungsgesetzt“ rührt noch aus der Zeit des Hitler-Regimes. Anders als in einigen Nachbarstaaten wie der Schweiz, Niederlande oder Spanien, gilt in Deutschland die Asche in Privathand, als Ordnungswidrigkeit. Viele Bundesbürger wünschen sich aber, dass ihre Asche nach der Kremierung nicht auf einem Friedhof beigesetzt wird.

Zur Erreichung Ihres Wunsches ist in jedem Fall ein unproblematischer Umweg über eines unserer Nachbarstaaten mit weitaus liberaleren Bestattungsgesetzen notwendig.

Wie Sie das erreichen?

Mittel und Wege um den deutschen Friedhofszwang zu umgehen, erfahren Sie in Kürze auf unserer Webseite.

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2 Responses to “ Urne mit nach Hause nehmen ”

  1. Mark Schneider on 7. November 2009 at 08:28

    Wir beraten Sie gerne persönlich oder per eMail zu diesem Thema.
    Mit freundlichem Gruß
    Mark Schneider

  2. [...] den Widerstand von Italiens Bischöfen, gegen die Verstreuung der Asche bzw. des Aufstellens der Urne zu Hause berichtet hatten, gab es nun neue Entscheidungen auf der Vollversammlung in Assisi. Künftig soll [...]

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