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Vorsorgevertrag für selbstbestimmten Heimgang
Um alle Details + Wünsche für die spätere Bestattung schon zu Lebzeiten zu regeln, besteht die Möglichkeit eines Vorsorgevertrages. In solch einem Vorsorgevertrag kann man vorab alles festschreiben- von der Art der Bestattung, bis hin zur Trauermusik sowie der Blumenauswahl. Auch kann der Verstorbene noch zu Lebzeiten wählen: ob Urne oder Sarg, Blumen oder Spende, Feierlichkeiten oder im kleinen Kreis.
Ein Vorsogevertrag kann den Hinterbliebenen durchaus eine große Hilfe bei Aufgaben & Entscheidungen rund um die Bestattung sein. Der Hintergrund von vielen Vorsorgeverträgen, ist häufig auch eine finanzielle Absicherung, z.B. durch eine Sterbegeldversicherung oder treuhändlerische Anlage von Vorsorgegeldern (wie z.B. Sparbuch).
Große Versicherer (wie die Allianz) bieten heute auch Sterbeversicherungen an. Grundsätzlich gilt dabei aber: Je älter die versicherte Person bei Vertragsabschluss ist, desto teurer sind die Beiträge.
Aufgaben und Service eines Bestatters
Wenn plötzlich ein Todesfall eintritt, sehen sich die Hinterbliebenen zu ihrem Schmerz, auch noch mit vielen Aufgaben und Entscheidungen konfrontiert. Sie müssen sich nun um eine Beisetzung und viele andere Details kümmern. Schön ist es natürlich, wenn der Verstorbene schon im Voraus viele Details selbst festgelegt hat, wie die Entscheidung, ob eine Erd- oder eine Feuerbestattung stattfinden soll. Leider ist dies aber in den meisten Fällen nicht der Fall. Rat + Hilfe in Fragen der Bestattung, können die Hinterbliebenen bei den Bestattungsunternehmen bekommen.
Zu den Aufgaben & dem Service eines Bestatters gehören:
- Beratung der Hinterbliebenen,
- würdige Ausgestaltung sowie vorschriftsmäßige Durchführung der Bestattung,
- Regelung der bei Todesfällen anfallenden behördlichen + kirchlichen Formalitäten,
- Terminierung für Trauerfeierlichkeiten,
- Formalitätenklärung mit der Friedhofsverwaltung,
- Gestaltung, Vermittlung + Lieferung von Traueranzeigen,
- Beratung in Fragen zur Wahl von Sarg bzw. Urne,
- Träger bei Überführungen/ Beisetzung,
- Ankleiden/ Einbetten,
- Waschen,
- Aufbahren des Verstorbenen
- Überführung zum Krematorium,
- Abholung vom Sterbeort und Überführung zum Friedhof,
- Organisation von musikalische Darbietungen,
Um alle Details und Wünsche für die spätere Bestattung schon vorab festzulegen, besteht die Möglichkeit eines sogenannten Vorsorgevertrages. Mit dessen Hilfe kann den Hinterbliebenen die nicht immer einfache Entscheidung über die Bestattungsart abgenommen werden. Vorsorgeverträge können durch eine Sterbegeldversicherung oder treuhänderische Anlage von Vorsorgegeldern abgesichert werden. Ihr Bestatter berät Sie gerne in diesen Fragen.

