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Beerdigungskosten senken Erbschaftssteuer

Beerdigungskosten steuerlich absetzbar

Angehörige können das Finanzamt an den Beerdigungskosten beteiligen, denn diese mindern als Nachlassverbindlichkeiten die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer.

Sollte kein Nachlass vorhanden sein oder reicht er für die Beerdigungskosten nicht aus, kommt ein Abzug der Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung in Betracht, wenn es sich um die Beerdigung eines nahen Angehörigen handelt und die Aufwendungen notwendig und angemessen waren.

Abzugsfähig sind nur unmittelbare Beerdigungskosten, wie beispielsweise für Sarg, Urne, Blumen und Kränze. Absetzbar sind auch Überführungskosten, Kosten der Todesanzeige oder des Beerdigungsinstitutes, Gebühren für Abschriften der Sterbeurkunde, Kosten für Grabstätte, Grabstein und die erste Bepflanzung.

Nicht abzusetzen sind dagegen die Kosten für Grabpflege, Trauerkaffee sowie die Trauerkleidung. Von den zu berücksichtigenden Kosten sind der Wert des Nachlasses und eventuell noch erhaltene Leistungen, zum Beispiel aus Versicherungen, abzuziehen.

Konzept aus Österreich – Urnenbox

Urnenbox – für eine pietätvolle Urnenbestattung am bestehenden Grab

Der Wunsch nach Feuerbestattungen steigt stetig. 70 % aller Bestattungen sind heute Feuerbestattungen und die Hinterbliebenen wünschen sich eher eine Bestattung mit der Urne im bestehenden Familiengrab, statt in einer oft schmucklosen Urnenwand – oder die Urne einfach in der Erde zu vergraben.

Die Beisetzung der Urnen in Urnenwänden lässt häufig keine aktive Trauerbewältigung für die Hinterbliebenen zu. An den Urnenstelen gibt es meist keine Gelegenheit, Kränze, Blumenschmuck oder Grablaternen anzubringen. Der Wunsch, mit diesen Andenken aktive Trauerarbeit zu leisen, bleibt somit unerfüllt.

Für diese Wünsche der Trauernden hat eine österreichische Firma die so genannte Urnenbox für bestehende Gräber entwickelt. Ohne größere Veränderungen vornehmen zu müssen, wird die Urnenbox einfach in das bestehende Grab integriert. Die Urnenbox ist absperrbar und gebrauchsmusterrechtlich und markenrechtlich geschützt. Die Abdeckung aus passendem Naturstein kann individuell gestaltet oder auch graviert werden. In der Urnenbox finden bis zu vier Aschekapseln oder zwei Kapseln mit passender Schmuckurne Platz.

Mit diesem Konzept, stellt die Urnenbox GmbH i.G. ein völlig neues, innovatives Urnenbestattungs- Behältnis vor, das eine würdevolle und individuell gestaltete Beisetzung im bestehenden Familiengrab – statt in einer unpersönlichen Urnenwand – ermöglicht. Die Preise beginnen lt. Hersteller bei ca. 2000 EURO. In Deutschland ist diese Art der Beisetzung noch nicht zugelassen. (Quelle: www.urnenbox.com)

Bestattungsform: Weltraumbestattung

Die wohl ausgefallenste und auch teuerste Bestattungsform ist die Weltraumbestattung. Ihrem Ursprung nach, stammt diese Idee aus Amerika und wurde 1997 erstmals erfolgreich durchgeführt.

Wer seine sterblichen Überreste mit einer Rakete in das Weltall schießen lassen möchte, sollte wissen, das nur ein kleiner Teil seiner Totenasche nach der Kremierung in einer speziellen Urne, die nicht viel größer als ein Lippenstift ist, ins All transportiert wird. Die restliche Asche des Verstorbenen kann konventionell beigesetzt werden.

Die Totenasche in der Aschekapsel wird dann zusammen mit anderen Urnen mittels einer Rakete in den Weltraum geschossen. Nachdem die Rakete im Weltraum angekommen ist, bewegt sie sich mit dem ausgeklingten Satelliten in 550 bis 800 Kilometer hohen Umlaufbahnen. Da der Satellit aber über keinen eigenen Antrieb verfügt, sinkt er in Richtung Erde und verglüht samt Inhalt, wenn er in die Erdatmosphäre eintritt.

Die Bestattung

Die Erfahrung des Sterbens ist Teil des Lebens. Bei der kirchlichen Bestattung geleitet die Gemeinde ihre verstorbenen Glieder zur letzten Ruhe, befiehlt sie der Gnade Gottes. Die Gemeinde begleitet die Sterbenden und trauert mit den Hinterbliebenen.

Stirbt ein Angehöriger, sind viele Fragen zu klären. In der Regel übernimmt ein benachrichtigtes Bestattungsunternehmen die Erledigung der Formalitäten (Todesanzeige, Versicherung, usw.) und benachrichtigt auch den Pfarrer oder die Pfarrerin. Diese nehmen dann Kontakt zu den Angehörigen auf, um einen Termin für ein Trauergespräch zu vereinbaren. Dies dient zum einen der seelsorgerlichen Begleitung der Trauernden, zum anderen auch einem Gespräch über den Verstorbenen, sein Leben und was für ein Mensch er gewesen ist.

Die kirchliche Bestattung ist eine gottesdienstliche Handlung. Der eigentlichen Bestattung geht in der Regel eine Trauerfeier voraus, die Raum und Zeit bietet, gemeinsam Abschied von den Verstorbenen zu nehmen und sie zur “letzten Ruhe” zu geleiten. In der Ansprache spricht der Pastor über das Leben der Verstorbenen, aber auch über die christliche Hoffnung, die mit dem Tod verbunden ist. Gibt es eine Erdbestattung, findet in der Regel direkt im Anschluss an die Trauerfeier die Beisetzung auf einem Friedhof statt, wobei der Pfarrer noch einen Segen spricht. Bei einer Feuerbestattung findet die Beisetzung der Urne später statt. Auch diese kann durch einen Pfarrer begleitet werden.

Gestaltung einer Trauerfeier

Die Angehörigen, Freunde, Bekannten usw. nehmen in den meisten Fällen in der Friedhofskapelle mit einer Trauerfeier nochmals Abschied von ihrem Verstorbenen.
Je nach der gewünschten Bestattungsart wird der Sarg oder die Urne daran anschließend in einer entsprechenden Grabstätte beigesetzt.

Bei Feuerbestattungen kann einen Trauerfeier auch vor der Einäscherung stattfinden. Die Beisetzung der Urne erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt, meist in aller Stille oder im Kreis der nächsten Angehörigen.

Eine Trauerfeier bedeutet jedoch auch das letzte Zusammensein mit, bzw. der Abschied von einem Verstorbenen und hinterlässt daher meist einen bleibenden Eindruck. Man sollte diese daher so individuell wie möglich gestalten. Zwar dürften z.B. bei einer christlichen Bestattung bestimmt Elemente nicht außer Acht bzw. fortgelassen werden, es steht aber auch nichts im Wege, hier etwas zu ergänzen bzw. erweitern.

Musik auf einer Trauerfeier

So könne traditionellen und charakteristischen Beerdigungslieder durch moderne weltliche Lieder bzw. Lieblingslieder der/des Verstorbenen ersetzt werden. Angehörige und Freunde sollten sich nicht scheuen, selbst einmal einige Worte zu sprechen oder einen Text / ein Gedicht vorzutragen.

Die Aufzählung könnte zwar beliebig fortgesetzt werden, sie soll aber hauptsächlich dazu anregen, sich einmal im voraus Gedanken über die Gestaltung einer Trauerfeier zu machen.

Vor allem darf der im Wort enthaltenen Begriff „Trauer“ aber den zweiten Begriff „Feier“ nicht verdrängen, denn der Abschied von einem Mitmenschen sollte auch so feierlich und individuell wie eben möglich sein.

Regelungen und Vorsorge für den Tag X

Tag aus- Tag ein sind wir mit dem Tod konfrontiert – Wir alle wissen um das Unausweichliche – den Tod. Da uns dieser Gedanke jedoch schreckt, schieben wir ihn gerne beiseite. Umso unvorbereiteter trifft es uns dann an dem Tage, an dem wir mit dem Tod konfrontiert werden.

Wer keine Angehörigen hat und dennoch sichergehen will, dass er seinen Wünschen und Vorstellungen getreu die letzte Ruhe findet, wo und wie er es möchte, kann mit einem Bestattungsinstitut einen Vorsorgevertrag abschließen, der alles Wesentliche regelt:

Solche Verträge oder auch private Niederschriften müssen im Todesfall von den Hinterbliebenen berücksichtigt werden.

Polizeitaucher finden gestohlene Urnen einer Unternehmerfamilie

Wie die Staatsanwaltschaft Limburg und der Polizeidirektion Lahn-Dill in einer gemeinsamen Presseerklärung jetzt bekannt gaben, sind die im September letzten Jahres von dem Grab einer Wetzlarer Unternehmerfamilie gestohlenen Urnen (wir berichteten am 04.März 2011), wieder im Besitz der Familie.

Bereits im März 2011 hatten Ermittler der Kriminalpolizei Wetzlar zwei 62- und 27-jährige Täter festgenommen, die ein Lösegeld für die Herausgabe der fünf Urnen erpressen wollten. Die Gefäße mit den sterblichen Überresten der Angehörigen blieben jedoch verschwunden.

Umfangreiche Ermittlungen führten die Kripo nun an die Lahn bei Gießen. Ein Tauchteam der Bereitschaftspolizei aus Mühlheim barg am 25.03.2011 die Graniturnen. Jedes dieser Behältnisse ist rund 50 Kilo schwer.

Nach einer umfassenden Spurensicherung, konnten der Familie die offensichtlich unbeschädigten Gefäße wieder übergeben werden. (ots)

Bestattungsvariante: Diamantenbestattung

Bei der Diamantbestattung handelt es sich um eine relativ junge Bestattungsart, die eine Feuerbestattung voraussetzt. Der Begriff „Diamantbestattung“ meint die Umwandlung von Teilen der menschlichen Kremationsasche in einen Diamanten. Der Diamant wird von den Hinterbliebenen als Urnenersatz oder in einem Schmuckstück eingebunden zur Erinnerung an den Verstorbenen genutzt.

Bestattungsform: Baumbestattung

Die Naturbestattung ist eine Alternative zu den herkömmlichen Bestattungsarten und bietet die Möglichkeit der Aschenbeisetzung in der natürlichen Umgebung des Waldes vor den Toren der Stadt. Die Harmonie – die Ruhe und das Aufgehen in der Natur bilden die Grundlage für die Philosophie dieser Beisetzungsart. Dabei wird die Urne in naturbelassenen offenen Waldgebieten beigesetzt.

Die Baumbestattung bezeichnet allgemein die Beisetzung der Asche von Verstorbenen am Fuße eines Baumes, ursprünglich in einem Waldstück. Sie unterscheidet sich von den üblichen Erd- oder Urnengräbern vor allem durch die naturnahe Belassenheit der Grabstätte. Es gibt keine Grabgestaltung durch Bepflanzung oder einen Grabstein. Die Grabpflege übernimmt die Natur. Die Asche eines Verstorbenen wird nach der Kremation und einer möglichen Trauerfeier in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich der Bäume in der Erde beigesetzt. Die Form der Bestattung hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Neben der Einzelbeisetzung ist es auch möglich, einen Gemeinschaftsbaum für die gesamte Familie zu kaufen. Ein Erwerb zu Lebzeiten ist möglich.

Nach der Bestattung macht ein kleines Namensschild am Baum auf die Grabstätte aufmerksam. Wer eine anonyme Bestattung möchte, kann auch auf dieses Schild verzichten. Angehörige haben dennoch die Möglichkeit, die Grabstätte jederzeit zu finden, die Bäume sind gekennzeichnet und in Registern bei dem jeweiligen Träger eingetragen. An den Hauptzugangswegen der Wälder stehen Waldtafeln, auf denen die Fläche eingezeichnet ist, die als Bestattungsplatz genutzt wird.

Steuerabzug für Kosten einer Bestattung ist begrenzt

Dem Gesetzgeber nach, gelten die Kostenaufwendungen für die Bestattung eines nahen Angehöriger/ Verwandten (wie z.B. Lebenspartner, Eltern, Kinder und Geschwister), als eine außergewöhnliche Belastung. Da jedoch in den meisten Fällen die Beerdigungskosten aus dem Nachlass oder Erbteil bestritten werden können, ist ein Abzug der Beerdigungskosten von der Einkommensteuer verhältnismäßig unwahrscheinlich. Zum anrechnungsfähigen Nachlass/ Erbteil wird nicht allein nur das Kapital des Verstorbenen gezählt, sondern auch Sterbegeld- Risiko- Renten- oder fällige Lebensversicherungen.

Das Finanzgericht in Köln hat in einem aktuellen Urteil entschieden, das eine Obergrenze von 7500 EUR im Rahmen eines steuerlichen Abzugs für notwendige Beerdigungskosten als angemessen zu erachten ist. Hierbei ist aber zu beachten, dass lediglich solche Aufwendungen als notwendig gelten, die im direkten Zusammenhang mit der eigentlichen Bestattung stehen. Finanzielle Ausgaben für Trauerfeier ebenso wie Trauerbekleidung, die Gestaltung einer teuren Grabstätte oder Gruft, wie auch die Ausgaben für ein Grabmal sind nicht abzugsfähig. Die Obergrenze ergibt sich auf Grundlage der durchschnittlichen Beerdigungskosten, die mit einer bescheidenen Lebensführung in Übereinstimmung stehen und ist unabhängig von den gesellschaftlichen wie auch wirtschaftlichen Verhältnissen des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen.


Wie kann ich nun die abzugsfähigen Kosten für eine Bestattung berechnen?

Überführungskosten+ Beerdigungskosten

+ Aufbahrung

+ Sarg oder Urne

+ Kranz- und Blumengestecke

+ Todesanzeigen/ Trauerdruck

+ Grabstätte

+ Verwaltungskosten

+ amtl. Gebühren wie z.B. Friedhofsgebühren

= ergibt die Summe der abziehbaren Kosten-     max. 7500 EUR

Wert des Nachlasses (Netto) ergibt sich aus:- Sterbegeld (auch private Vorsorge)

- Lebens- Risiko- Rentenversicherungen

 

 

Summe der abziehbaren Kosten

minus

Wert des Nachlasses (Nettowert)

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= außergewöhnliche Belastung

Unser Ratschlag: Da das Finanzamt neben einer Aufstellung der Bestattungskosten, zusätzlich auch Informationen zur Höhe des Nachlasses fordert, können unwahre Angaben mit einem hohen Risiko verbunden sein, denn inländische Banken wie auch Versicherungskonzerne melden die Kontenstände am Todestag automatisch. Sollte der Verstorbene ein Testament hinterlegt haben, wird dieses der Behörde als Kopie zugesandt.