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Memoria Vitae – In Erinnerung an das Leben

Der Tod ist ein Thema, das viele lieber nicht ansprechen wollen. Aber Leben und Tod sind nun einmal untrennbar miteinander verbunden. Und wenn ein Mensch geht, ist es die Aufgabe der Hinterbliebenen, mit einer würdevollen, individuellen Bestattung ein Zeichen des Andenkens zu setzen. Und es ist unsere Aufgabe, die Angehörigen auf der schweren Wegstrecke bis zum Tag – und auch danach- der Bestattung etwas zu entlasten. Dadurch kann für die Hinterbliebenen die Trauer und Erinnerung ganz im Vordergrund stehen.

Für die Angehörigen ist es wichtig, dass sie die Wünsche des Verstorbenen kennen und erfüllen können. Deshalb ist es richtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und Vorkehrungen zu treffen. Wir möchten Sie mit unseren Internetseiten entsprechend informieren und etwas mehr Transparenz in ein Tabu-Thema der Gesellschaft bringen. Wir laden Sie herzlich ein, sich in Ruhe bei uns im blog oder auch im Urnenshop umzusehen.

Auf  unseren Seiten finden Sie ausführliche Informationen über unsere Leistungen vor. Erkundigen Sie sich in aller Ruhe über die verschiedenen Bestattungsarten (Erd-Bestattung, Feuer-Bestattung und See-Bestattung) sowie mögliche Grabarten und die anonyme Bestattung. Natürlich sind wir ebenfalls bemüht, Ihnen allgemeine Informationen rund um das Thema Trauer und Trauerbewältigung zur Verfügung zu stellen.

Welche Dokumente & Unterlagen werden im Trauerfall benötigt?

Für die Beurkundung des Sterbefalles beim zuständigen Standesamt, benötigen Sie folgende Dokumente:

  • eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung,
  • Personalausweis/ Reisepass
  • Stammbuch der Familie oder Heiratsurkunde,
  • Geburtsurkunde,
  • Sterbeurkunde des Ehegatten (wenn dieser bereits verstorben),
  • Scheidungsurteil oder Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk

Die Hinterbliebenen müssen den Sterbefall unverzüglich dem zuständigen Standesamt melden. Dasselbe gilt gemäß §18 Personenstandsgesetz für ein totgeborenes Kind.

Das Standesamt stellt daraufhin eine Sterbeurkunde aus, die als Vorlage bei den verschiedenen Behörden wie z.B. Rententräger, Krankenkasse, Versicherungsträger und Geldinstitut anerkannt wird.

Für den Friedhof benötigen Sie einen Grabbrief/ Grabstellennutzungsvertrag (wenn eine Grabstelle bereits vorhanden ist).

Für die Krankenkasse die Versichertenkarte.

Für den Rentenversicherer den akt. Rentenbescheid bzw. Rentennummer der Altersrente, Hinterbliebenenrente, Erwerbsunfähigkeitsrente und Unfallrente.

Für die Berufsgenossenschaft und für die Bundeskasse, benötigen Sie den Rentenbescheid.

Für das Versorgungsamt, den Schwerbehindertenausweis.

Für das Arbeitsamt, Bescheide mit Stamm- bzw. Kundennummer.