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	<title>Bestattungskultur in Deutschland &#187; Totenschein</title>
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	<description>Von Seebestattung bis Urnenbeisetzung</description>
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		<title>Nachlassreglung im Sterbefall</title>
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		<pubDate>Tue, 16 Feb 2010 10:23:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Dokumente, Testament & mehr]]></category>
		<category><![CDATA[Testament]]></category>
		<category><![CDATA[Totenschein]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Regelung des Erbes geht einher mit dem Gang bzw. dem ersten Kontakt mit verschiedenen Ämtern. In jedem Fall brauchen die Hinterbliebenen einen Totenschein. Der Totenschein berechtigt sie, beim Nachlassgericht den Erbschein zu beantragen. Sofern kein anerkanntes Testament vorliegt, gelten die gesetzlichen Regelungen der Erbfolge. In erster Linie sind die nächsten Angehörigen, insbesondere Kinder, Adoptivkinder, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Regelung des Erbes geht einher mit dem Gang bzw. dem ersten Kontakt mit verschiedenen Ämtern. In jedem Fall brauchen die Hinterbliebenen einen <a title="Totenschein" href="http://www.urne-direkt.de/blog/category/dokumente-testament-und-mehr/">Totenschein</a>. Der Totenschein berechtigt sie, beim Nachlassgericht den <a title="Erbschein" href="http://www.urne-direkt.de/">Erbschein</a> zu beantragen. Sofern kein anerkanntes Testament vorliegt, gelten die gesetzlichen Regelungen der Erbfolge. In erster Linie sind die nächsten Angehörigen, insbesondere Kinder, Adoptivkinder, sowie der eheliche Partner des Verstorbenen erbberechtigt. Der Erbschein ermöglicht einen Zugriff auf die Konten und Versicherungen des Verstorbenen.</p>
<p>Da man im Regelfall mehrere Kopien des Totenscheins- z.B. für das Abmelden oder Kündigen von laufenden Verträgen benötigt-, sollte man sich am besten gleich 10 Stück ausstellen lassen.</p>
<p>Einen Totenschein benötigen sie z.B für das Kündigen von:</p>
<p>•	bestehenden Versicherungen oder Bausparverträgen<br />
•	Konten<br />
•	Daueraufträgen und Einzugsermächtigungen<br />
•	Abbonoments<br />
•	Mietverträgen des Verstorbenen<br />
•	Mitgliedschaften<br />
•	Abbonements</p>
<p>Des weiteren muss der Verstorbene beim zuständigen Standesamt, Finanzamt sowie der Krankenkasse abgemeldet werden.<br />
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		<title>Was tun nach Todesfall</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Nov 2009 23:08:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>C.Kuehn</dc:creator>
				<category><![CDATA[Begräbnis (Begriffserklärung)]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Bestattung]]></category>
		<category><![CDATA[Erdbestattung]]></category>
		<category><![CDATA[Feuerbestattung]]></category>
		<category><![CDATA[Todesfall]]></category>
		<category><![CDATA[Totenschein]]></category>
		<category><![CDATA[Urne]]></category>

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		<description><![CDATA[Viele Angehörige fragen sich, was sie als erstes tun sollten, wenn ein Todesfall eingetreten ist.
In jedem Fall müssen Sie einen Arzt benachrichtigen, der die Todesbescheinigung (auch Totenschein genannt) ausstellt. In Krankenhäusern und Altenheimen geschieht das im Regelfall durch die Leitung des Hauses. Als nächsten Schritt, sollten Sie nahe Verwandte benachrichtigen und nachfragen, ob der Verstorbene [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Viele Angehörige fragen sich, was sie als erstes tun sollten, wenn ein Todesfall eingetreten ist.</p>
<p>In jedem Fall müssen Sie einen Arzt benachrichtigen, der die Todesbescheinigung (auch Totenschein genannt) ausstellt. In Krankenhäusern und Altenheimen geschieht das im Regelfall durch die Leitung des Hauses. Als nächsten Schritt, sollten Sie nahe Verwandte benachrichtigen und nachfragen, ob der Verstorbene seinen letzten Willen bezüglich seiner <a title="Bestattung" href="http://www.urne-direkt.de/blog/bestattungsformen/erdbestattung-feuerbestattung/">Bestattung </a>schriftlich hinterlassen hat und mit diesen das weitere Vorgehen besprechen. Hat der Arzt den Tod festgestellt und den Leichnam freigegeben, muss der Leichnam innerhalb von 24 &#8211; 36 Stunden durch ein Bestattungsunternehmen, in eine Leichenhalle überführt werden. Eine Abschiednahme und Aufbahrung im Wohnhaus des Verstorbenen, ist für einen Zeitraum von 1-2 Tagen möglich, sofern der Verstorbene nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten hat. Die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer, sehen eine Erdbestattung spätestens 5-12 Tage nach dem Todesfall vor. Die Feuerbestattung ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Verstorbene dies schriftlich verfügt hat. Für die Kremierung und anschließenden Beisetzung der <a title="Urne kaufen" href="http://www.urne-direkt.de/shop/">Urne</a> bleiben bis zu 6 Wochen Zeit. Die Beisetzung der Asche erfolgt in der Regel in einem Urnengrab mit oder ohne Urne. Dies geschieht entweder auf einem Friedhof, in Friedwäldern oder durch Verstreuen der Totenasche auf ausgewiesenen Streuwiesen oder der See. Eine Bestattung kann jedoch frühestens 24 Stunden nach dem Ausstellen des Totenscheins erfolgen.</p>
<p>Nachdem man die Bestatterkosten verglichen und sich für ein Bestattungsunternehmen entschieden hat, bleibt den Hinterbliebenen die Möglichkeit, die Wünsche des Verstorbenen zu besprechen sowie Art und Weise der Bestattung festzulegen. Dabei können die  Hinterbliebenen entscheiden, welche Schritte der Bestatter ihnen abnimmt, z.B. Behördengänge (Beurkundung auf dem Standesamt) oder Gespräche mit der Friedhofsverwaltung und zuständigen Kirchengemeinde.</p>
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		<title>Neues im Streit um NRW- Bestattungsgesetz</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Oct 2009 17:57:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Bestattungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Totenschein]]></category>
		<category><![CDATA[Urne]]></category>
		<category><![CDATA[Urnenbeisetzung]]></category>

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Nachdem wir schon im August´09 über den Streit der Landesregierung in Düsseldorf berichteten, kommt nun wieder neue Bewegung in die Sache. Die FDP heizt den Streit an und fordert, dass Angehörige die Urne ihrer Verstorbenen künftig im eigenen Garten beerdigen dürfen. Weiterhin drängt die Partei angesichts der hohen Dunkelziffer bei der Feststellung der Todesursache, auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><script type="text/javascript"><!--
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Nachdem wir schon im August´09 über den Streit der Landesregierung in Düsseldorf berichteten, kommt nun wieder neue Bewegung in die Sache. Die FDP heizt den Streit an und fordert, dass Angehörige die <a title="Urne" href="http://www.urne-direkt.de/blog/category/urne/">Urne</a> ihrer Verstorbenen künftig im eigenen Garten beerdigen dürfen. Weiterhin drängt die Partei angesichts der hohen Dunkelziffer bei der Feststellung der Todesursache, auf eine zweite Leichenschau.</p>
<p>Laut Expertenschätzungen, kommt es zu bundesweit 1.200 Mord- und Totschlagsverbrechen die unerkannt bleiben, weil Totenscheine zu schnell ausgefüllt sowie Leichen zu flüchtig untersucht werden. Die Justizministerkonferenz von Bund und Ländern will bis Ende 2009 Vorschläge für ein bundesweit einheitliches Bestattungsgesetz erarbeiten.</p>
<p>Bei der <a title="Urnenbeisetzung" href="http://www.urne-direkt.de">Urnenbeisetzung</a> will CDU-Experte Post bei der Änderung des Bestattungsgesetzes einen Nachweis verlangen, „dass mit der Asche des verstorbenen würdig verfahren wird”.</p>
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		<title>Totenschein- wichtiges Dokument für Hinterbliebene</title>
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		<pubDate>Sat, 15 Aug 2009 18:42:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Erdbestattung]]></category>
		<category><![CDATA[Feuerbestattung]]></category>
		<category><![CDATA[letzter Wille]]></category>
		<category><![CDATA[Totenschein]]></category>
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		<description><![CDATA[Nachdem der erste Schock über die Todesnachricht überwunden ist, stellt sich für die Hinterbliebenen schnell die Frage nach der Ausgestaltung der Bestattung. Ist der letzte Wille des Verstorbenen nicht schriftlich festgelegt, entscheiden die Hinterbliebenen.
Empfohlen wird die Festlegung der Bestattungsmodalitäten im Rahmen eines Testaments, denn dies ist für die Hinterbliebenen rechtlich bindend. Ohne ein Testament, können [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem der erste Schock über die Todesnachricht überwunden ist, stellt sich für die Hinterbliebenen schnell die Frage nach der Ausgestaltung der Bestattung. Ist der letzte Wille des Verstorbenen nicht schriftlich festgelegt, entscheiden die Hinterbliebenen.</p>
<p>Empfohlen wird die Festlegung der Bestattungsmodalitäten im Rahmen eines Testaments, denn dies ist für die Hinterbliebenen rechtlich bindend. Ohne ein Testament, können die Angehörigen letztlich über alle Abläufe + Gestaltung der Bestattung selbst entscheiden. Die Rangfolge sieht dann vor, -das der Wille vom Ehegatten des Verstorbenen-, wenn dieser nicht vorhanden, der Wille der Kinder bzw. derer Ehegatten vor dem der anderen Verwandten gilt.</p>
<p>Der Totenschein wird vom Hausarzt bzw. Notarzt ausgestellt und ist das offizielle und wichtigste Dokument für die Hinterbliebenen. Tritt der Tod in einem Heim bzw. Krankenhaus ein, so ist es die Aufgabe von deren Mitarbeiter sich mit einem Arzt in Verbindung zu setzen, um den Tod zu bescheinigen.</p>
<p>Ohne einen ausgestellten Totenschein, darf der  Bestatter, den Verstorbenen nicht überführen.</p>
<p>Fast zwei-drittel der Bundesbürger wählen auch heute noch die traditionelle Bestattung- die Erdbestattung. Des weiteren verzeichnen die Bestattungsformen der <a title="Feuerbestattung" href="http://www.urne-direkt.de/">Feuerbestattung</a> bzw. der <a title="Seebestattung" href="http://www.urne-direkt.de/Urnen/Seeurnen:::1_8.html">Seebestattung</a>, hohe Zuwachszahlen. Die Feuer- oder Seebstattung muss entweder durch den Verstorbenen schriftlich gewünscht/ oder durch die Hinterbliebenen schriftlich verfügt werden. Die verschiedenen Arten einer Bestattung finden Sie in den Erläuterungen auf unserer Webseite.</p>
<p>In Deutschland sieht das Gesetz eine Sargbestattung bzw. Urnenbestattung, grundsätzlich nur auf einem Friedhof vor.</p>
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