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Erste Schritte nach Todesfall

Bei einem Todesfall im häuslichen Bereich benachrichtigen Sie bitte den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst. Der Arzt wird nach eingehender Untersuchung den Tod feststellen und eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Liegt diese vor, dürfen wir eine Überführung und entsprechende Versorgung vornehmen.

Bei einem Todesfall in einer Einrichtung, einem Krankenhaus, Seniorenheim oder Hospiz kümmert sich das Personal um alle erforderlichen Schritte zur Ausstellung der Todesbescheinigung.

Bei einem Unfallgeschehen oder einer unklaren Todesursache übernimmt in der Regel die Polizei zunächst alle Formalitäten rund um Abholung und Bergung eines Verstorbenen. Von der Polizei wird nach ein paar Tagen der Bearbeitung ein Beerdigungsschein ausgestellt. In diesem Fall ist es sinnvoll, uns trotzdem unmittelbar nach der Todesfeststellung zu informieren, um die Zwischenzeit zur Vorbereitung der Bestattung zu nutzen.

Wichtiges bei einem Sterbefall mit Polizei:
Sie müssen nicht den Bestatter nehmen, der die Überführung vom Sterbeort durchgeführt hat. Sie dürfen den Bestatter Ihrer Wahl mit der Beerdigung beauftragen.

Nachlassreglung im Sterbefall

Die Regelung des Erbes geht einher mit dem Gang bzw. dem ersten Kontakt mit verschiedenen Ämtern. In jedem Fall brauchen die Hinterbliebenen einen Totenschein. Der Totenschein berechtigt sie, beim Nachlassgericht den Erbschein zu beantragen. Sofern kein anerkanntes Testament vorliegt, gelten die gesetzlichen Regelungen der Erbfolge. In erster Linie sind die nächsten Angehörigen, insbesondere Kinder, Adoptivkinder, sowie der eheliche Partner des Verstorbenen erbberechtigt. Der Erbschein ermöglicht einen Zugriff auf die Konten und Versicherungen des Verstorbenen.

Da man im Regelfall mehrere Kopien des Totenscheins- z.B. für das Abmelden oder Kündigen von laufenden Verträgen benötigt-, sollte man sich am besten gleich 10 Stück ausstellen lassen.

Einen Totenschein benötigen sie z.B für das Kündigen von:

• bestehenden Versicherungen oder Bausparverträgen
• Konten
• Daueraufträgen und Einzugsermächtigungen
• Abbonoments
• Mietverträgen des Verstorbenen
• Mitgliedschaften
• Abbonements

Des weiteren muss der Verstorbene beim zuständigen Standesamt, Finanzamt sowie der Krankenkasse abgemeldet werden.

Was tun nach Todesfall

Viele Angehörige fragen sich, was sie als erstes tun sollten, wenn ein Todesfall eingetreten ist.

In jedem Fall müssen Sie einen Arzt benachrichtigen, der die Todesbescheinigung (auch Totenschein genannt) ausstellt. In Krankenhäusern und Altenheimen geschieht das im Regelfall durch die Leitung des Hauses. Als nächsten Schritt, sollten Sie nahe Verwandte benachrichtigen und nachfragen, ob der Verstorbene seinen letzten Willen bezüglich seiner Bestattung schriftlich hinterlassen hat und mit diesen das weitere Vorgehen besprechen. Hat der Arzt den Tod festgestellt und den Leichnam freigegeben, muss der Leichnam innerhalb von 24 – 36 Stunden durch ein Bestattungsunternehmen, in eine Leichenhalle überführt werden. Eine Abschiednahme und Aufbahrung im Wohnhaus des Verstorbenen, ist für einen Zeitraum von 1-2 Tagen möglich, sofern der Verstorbene nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten hat. Die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer, sehen eine Erdbestattung spätestens 5-12 Tage nach dem Todesfall vor. Die Feuerbestattung ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Verstorbene dies schriftlich verfügt hat. Für die Kremierung und anschließenden Beisetzung der bleiben bis zu 6 Wochen Zeit. Die Beisetzung der Asche erfolgt in der Regel in einem Urnengrab mit oder ohne Urne. Dies geschieht entweder auf einem Friedhof, in Friedwäldern oder durch Verstreuen der Totenasche auf ausgewiesenen Streuwiesen oder der See. Eine UrnenBestattung kann jedoch frühestens 24 Stunden nach dem Ausstellen des Totenscheins erfolgen.

Nachdem man die Bestatterkosten verglichen und sich für ein Bestattungsunternehmen entschieden hat, bleibt den Hinterbliebenen die Möglichkeit, die Wünsche des Verstorbenen zu besprechen sowie Art und Weise der Bestattung festzulegen. Dabei können die  Hinterbliebenen entscheiden, welche Schritte der Bestatter ihnen abnimmt, z.B. Behördengänge (Beurkundung auf dem Standesamt) oder Gespräche mit der Friedhofsverwaltung und zuständigen Kirchengemeinde.

Totenschein- wichtiges Dokument für Hinterbliebene

Nachdem der erste Schock über die Todesnachricht überwunden ist, stellt sich für die Hinterbliebenen schnell die Frage nach der Ausgestaltung der Bestattung. Ist der letzte Wille des Verstorbenen nicht schriftlich festgelegt, entscheiden die Hinterbliebenen.

Empfohlen wird die Festlegung der Bestattungsmodalitäten im Rahmen eines Testaments, denn dies ist für die Hinterbliebenen rechtlich bindend. Ohne ein Testament, können die Angehörigen letztlich über alle Abläufe + Gestaltung der Bestattung selbst entscheiden. Die Rangfolge sieht dann vor, -das der Wille vom Ehegatten des Verstorbenen-, wenn dieser nicht vorhanden, der Wille der Kinder bzw. derer Ehegatten vor dem der anderen Verwandten gilt.

Der Totenschein wird vom Hausarzt bzw. Notarzt ausgestellt und ist das offizielle und wichtigste Dokument für die Hinterbliebenen. Tritt der Tod in einem Heim bzw. Krankenhaus ein, so ist es die Aufgabe von deren Mitarbeiter sich mit einem Arzt in Verbindung zu setzen, um den Tod zu bescheinigen.

Ohne einen ausgestellten Totenschein, darf der  Bestatter, den Verstorbenen nicht überführen.

Fast zwei-drittel der Bundesbürger wählen auch heute noch die traditionelle Bestattung- die Erdbestattung. Des weiteren verzeichnen die Bestattungsformen der Feuerbestattung bzw. der Seebestattung, hohe Zuwachszahlen. Die Feuer- oder Seebstattung muss entweder durch den Verstorbenen schriftlich gewünscht/ oder durch die Hinterbliebenen schriftlich verfügt werden. Die verschiedenen Arten einer Bestattung finden Sie in den Erläuterungen auf unserer Webseite.

In Deutschland sieht das Gesetz eine Sargbestattung bzw. Urnenbestattung, grundsätzlich nur auf einem Friedhof vor.