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Bestattungsform: Weltraumbestattung

Die wohl ausgefallenste und auch teuerste Bestattungsform ist die Weltraumbestattung. Ihrem Ursprung nach, stammt diese Idee aus Amerika und wurde 1997 erstmals erfolgreich durchgeführt.

Wer seine sterblichen Überreste mit einer Rakete in das Weltall schießen lassen möchte, sollte wissen, das nur ein kleiner Teil seiner Totenasche nach der Kremierung in einer speziellen Urne, die nicht viel größer als ein Lippenstift ist, ins All transportiert wird. Die restliche Asche des Verstorbenen kann konventionell beigesetzt werden.

Die Totenasche in der Aschekapsel wird dann zusammen mit anderen Urnen mittels einer Rakete in den Weltraum geschossen. Nachdem die Rakete im Weltraum angekommen ist, bewegt sie sich mit dem ausgeklingten Satelliten in 550 bis 800 Kilometer hohen Umlaufbahnen. Da der Satellit aber über keinen eigenen Antrieb verfügt, sinkt er in Richtung Erde und verglüht samt Inhalt, wenn er in die Erdatmosphäre eintritt.

Urne zu Hause: Österreicher haben Bedenken

Seitdem der österreichische Gesetzgeber im Jahre 2010 die gesetzlichen Bestattungsregelungen aufgelockert hat, nutzen eine immer größere Zahl an Bürgern die Option, ihre verstorbenen Angehörigen in einer Urne zu Hause aufzubewahren. Entsprechend der Aussage eines Experten kann man davon ausgehen, dass sich inzwischen mind. 5 Prozent eine Urnenbestattung wählen und im weiteren Verlauf die Urne mit nach Hause nehmen. Dass dieser Entwicklung gleichfalls Probleme auslösen kann, weiß der Grazer Friedhofs-Ombudsmann J. Frühstück zu berichten. Der Ombudsmann fordert deshalb einen “pietätvollen Umgang” mit der Urne ein.

Frühstück macht in diesem Zusammenhang auf die Schwierigkeiten aufmerksam, stießen Leute nach Wohnungsauflösungen doch wiederholt auf Urnen im Abfall.

Die persönliche Verwahrung der Urne zu Hause, welche in den meisten Bundesländern Österreichs einer Einwilligung der Gemeinde bzw. des Gesundheitsamtes erfordert, habe häufig unbedachte Folgen, so der Ombudsman: “Sofern zum Beispiel ein Familienangehöriger die Urne zu Hause hat, wird den anderen Hinterbliebenen auf diese Weise die Gelegenheit genommen, dem Toten an seiner letzten Ruhestätte zu Gedenken.” Dadurch fehle vielen Menschen ein Ort der Trauer, sofern kein Zugang zur Urne vorhanden ist.

Frühstück sieht eine zusätzliche Herausforderung was die Aufbewahrung der Urnen in fernerer Zukunft betrifft: “Im Zusammenhang mit Wohnungsauflösungen oder Bauarbeiten werden immer wieder Urnen entdeckt, wo es keine nächste Generation mehr gibt, welcher man die Urne mit der Totenasche aushändigen kann. Eine würdevolle Handhabung mit den sterblichen Überresten ist demzufolge häufig nicht mehr gegeben”, so Frühstück. Er weiß von Einzelfällen zu berichten, wo zum Vorschein gekommene Urnen geradewegs im Abfall landen. Der Ombudsmann spricht sich stattdessen für eine Regelung aus, wonach eine Urne für eine bestimmte Zeit zu Hause aufbewahrt wird und sie nach der Abschiedszeit zum Friedhof gebracht und dort bestattet wird. Auf diese Weise müssen sich die Angehörigen nicht direkt von dem Verstorbenen trennen und anderseits könnten auf diese Weise Schwierigkeiten mit Zugänglichkeit und Dauerhaftigkeit vermieden werden. In diesem Zusammenhang sollten die Angehörigen auch bedenken: “Die Totenasche in der Urne war einst ein Mensch und hat Würde verdient.”

Ein Bestatter aus Graz schränkt die Tragweite des Problems ein. Nur ein geringer Anteil seiner Kunden würde sich für die Urne zu Hause entscheiden. Darüber hinaus werden sämtliche Aschengefäße mit Marken gekennzeichnet und sind deshalb sehr gut zu identifizieren. Eine würdevolle Verwahrung der Totenasche wird laut Aussage des Bestatters stichprobenweise überprüft: “Sollte in diesem Zusammenhang ein nicht pietätvoller Umgang mit der Urne festgestellt werden, drohen strafrechtliche Konsequenzen im Hinblick auf eine Störung der Totenruhe.” Sollte man die Urne des verstorbenen Angehörigen einmal nicht mehr zu Hause haben wollen, könne diese zudem wieder auf einen Friedhof gebracht und bestattet werden.

Totenasche im Rosenbeet

Europa stöhnte in den letzten Wochen unter der Asche und dem Rauch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull, doch die Neuseeländer haben ein doppeltes Ascheproblem. Vielerorts sind hitzige Debatten ausgebrochen, wo die Einwohner die Asche ihrer Verstorbenen bestatten oder vielmehr entsorgen.

Neuseeland hat ein sehr liberales Bestattungsgesetz- prinzipiell kann dort jeder die Urne mit den Überresten seiner Angehörigen mit nach Hause nehmen und die Asche verstreuen, wo es beliebt – mitten in der Landschaft, an Stränden, in Flüssen und sogar in Parks.

Die Parkverwaltung der Hauptstadt Wellington habe beklagt, das die phosphatreichen Überreste von Verstorbenen die Blumen im Rosengarten umbringe. Nicht nur das die Rosenbeete unter einer Ascheschicht liegen, aus dieser sollen sogar ab und zu Knochen ragen. Eine Mitarbeiterin des Rosengarten berichtete, das 1-2 mal pro Woche jemand seine Asche verstreut und wenn man bedenkt, dass bei einer Feuerbestattung ca. 2 Kilo Asche anfallen, kann man sich die Probleme vorstellen.

Auch in Christchurch, der größten Stadt der Südinsel Neuseelands, gab es Beschwerden, weil am Strand im Vorort New Brighton so viel ins Meer geworfene Asche angespült wurde, dass es unangenehm wurde.

Italiens Bischöfe erlauben kirchliche Feier für Feuerbestattung

Nachdem wir schon am 01.11.2009 über den Widerstand von Italiens Bischöfen, gegen die Verstreuung der Asche bzw. des Aufstellens der Urne zu Hause berichtet hatten, gab es nun neue Entscheidungen auf der Vollversammlung in Assisi. Künftig soll auch in Italien für Katholiken die Feuerbestattung möglich sein. Die Bischöfe verabschiedeten am 12.11.2009 ein neues Ritualbuch für Begräbnisfeiern, das in Übereinstimmung mit dem schon länger geltenden Kirchenrecht auch ein Formular für Kremationen enthält.

Aus dem Papier geht hervor, das eine Einäscherung zwar gebilligt werde- sofern es sich nicht um eine bewusste Leugnung des Auferstehungsglaubens handle- aber was den Umgang mit der Totenasche angeht, lehnen die Bischöfe eine private Aufbewahrung von Urnen ab. Weiterhin findet das Verstreuen der Totenasche in der freien Natur auch keinen kirchlichen Segen.

Weitere Einzelheiten sollen am Dienstag, 17.11.2009 bekannt gegeben werden.
Das neue Ritualbuch muss vor der Veröffentlichung noch von vatikanischen Stellen geprüft und gebilligt werden.