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Särge aus Polen sollen den deutschen Markt erobern

Unser Nachbarland Polen, gilt jeher als der größte Sarghersteller Europas. Hintergrund dürften die hohen Subventionen sein, die die polnische Regierung pro Todesfall zahlt: Momentan beläuft sich diese Hilfe auf 1350 EURO. Doch weil mit dieser Subvention bald Schluss sein soll, wird jetzt der deutsche Markt entdeckt. Die polnischen Hersteller wittern gute Geschäfte im Nachbarland Deutschland. Man rechnet mit hohen Absatzzahlen, wenn im Jahr 2040 in Deutschland die geburtenstarken Jahrgänge sterben werden – man geht von schätzungsweise rund einer Million Menschen jährlich aus, die sterben werden.

Erste Schritte nach Todesfall

Bei einem Todesfall im häuslichen Bereich benachrichtigen Sie bitte den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst. Der Arzt wird nach eingehender Untersuchung den Tod feststellen und eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Liegt diese vor, dürfen wir eine Überführung und entsprechende Versorgung vornehmen.

Bei einem Todesfall in einer Einrichtung, einem Krankenhaus, Seniorenheim oder Hospiz kümmert sich das Personal um alle erforderlichen Schritte zur Ausstellung der Todesbescheinigung.

Bei einem Unfallgeschehen oder einer unklaren Todesursache übernimmt in der Regel die Polizei zunächst alle Formalitäten rund um Abholung und Bergung eines Verstorbenen. Von der Polizei wird nach ein paar Tagen der Bearbeitung ein Beerdigungsschein ausgestellt. In diesem Fall ist es sinnvoll, uns trotzdem unmittelbar nach der Todesfeststellung zu informieren, um die Zwischenzeit zur Vorbereitung der Bestattung zu nutzen.

Wichtiges bei einem Sterbefall mit Polizei:
Sie müssen nicht den Bestatter nehmen, der die Überführung vom Sterbeort durchgeführt hat. Sie dürfen den Bestatter Ihrer Wahl mit der Beerdigung beauftragen.

Was tun nach Todesfall

Viele Angehörige fragen sich, was sie als erstes tun sollten, wenn ein Todesfall eingetreten ist.

In jedem Fall müssen Sie einen Arzt benachrichtigen, der die Todesbescheinigung (auch Totenschein genannt) ausstellt. In Krankenhäusern und Altenheimen geschieht das im Regelfall durch die Leitung des Hauses. Als nächsten Schritt, sollten Sie nahe Verwandte benachrichtigen und nachfragen, ob der Verstorbene seinen letzten Willen bezüglich seiner Bestattung schriftlich hinterlassen hat und mit diesen das weitere Vorgehen besprechen. Hat der Arzt den Tod festgestellt und den Leichnam freigegeben, muss der Leichnam innerhalb von 24 – 36 Stunden durch ein Bestattungsunternehmen, in eine Leichenhalle überführt werden. Eine Abschiednahme und Aufbahrung im Wohnhaus des Verstorbenen, ist für einen Zeitraum von 1-2 Tagen möglich, sofern der Verstorbene nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten hat. Die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer, sehen eine Erdbestattung spätestens 5-12 Tage nach dem Todesfall vor. Die Feuerbestattung ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Verstorbene dies schriftlich verfügt hat. Für die Kremierung und anschließenden Beisetzung der bleiben bis zu 6 Wochen Zeit. Die Beisetzung der Asche erfolgt in der Regel in einem Urnengrab mit oder ohne Urne. Dies geschieht entweder auf einem Friedhof, in Friedwäldern oder durch Verstreuen der Totenasche auf ausgewiesenen Streuwiesen oder der See. Eine UrnenBestattung kann jedoch frühestens 24 Stunden nach dem Ausstellen des Totenscheins erfolgen.

Nachdem man die Bestatterkosten verglichen und sich für ein Bestattungsunternehmen entschieden hat, bleibt den Hinterbliebenen die Möglichkeit, die Wünsche des Verstorbenen zu besprechen sowie Art und Weise der Bestattung festzulegen. Dabei können die  Hinterbliebenen entscheiden, welche Schritte der Bestatter ihnen abnimmt, z.B. Behördengänge (Beurkundung auf dem Standesamt) oder Gespräche mit der Friedhofsverwaltung und zuständigen Kirchengemeinde.