Artikel-Schlagworte: „Sozialbestattung“

Prüfverfahren für Sozialbestattung verhindert Bestattung

Wie die Bild Zeitung am 30.12.09 berichtete, liegt der Leichnam des am 06.12.09 verstorbenen Rentners Norbert S. (†74) immer noch im Kühlraum eines Bestattungshauses. Die Witwe Inge S. (81) hat aufgrund hoher Schulden und geringer Einnahmen, kein Geld für die Bestattung. Das Sozialamt will bisher die Beerdigungskosten von 1.500 Euro nicht übernehmen und verlangt stattdessen von der Witwe Unterlagen die belegen, dass sie wirklich mittellos ist.


Ein Anwalt- den der Bestatter der Witwe vermittelt hat- stellte indes einen Eilantrag an das Sozialgericht. Dort sieht man aber weiteren Klärungsbedarf und so herrscht Funkstille zwischen dem Bestattungsinstitut und dem Amt. Zum Leidwesen der trauernden Hinterbliebenen, werden diese Streitereien immer öfter auf deren Rücken ausgetragen.

Sozialbestattung



Ist der der Bestattungspflichtige oder der Erbe selbst nicht in der Lage, für die Begräbniskosten aufzukommen, trägt das Sozialamt auf Antrag die erforderlichen Kosten für die Bestattung. Auf keinen Fall ist eine Sozialbestattung ein  „Armenbegräbnis“. Denn es gilt der Grundsatz, dass das Begräbnis der Würde des Menschen entsprechend ausfallen sollte. Wollte der Verstorbene eine Erdbestattung, hat der Träger der Sozialhilfe auch diese Kosten zu tragen. Jede Bestattung und Kostenübernahme vom Sozialamt ist abhängig vom Einzelfall.

Allein in Sachsen sind zwischen 2005 und 2008 die Ausgaben der Städte sowie der Landkreise um knapp 40 % auf mehr als 2,5 Mio. € gestiegen. Für 2009 werde mit einer Summe von 3,1 Millionen Euro zu rechnen sein.

In Berlin lagen die Ausgaben der zwölf Bezirksämter für 2006 bei mehr als 2,5 Mio. €. Damit lagen sie um mehr als 10 % höher als im Vorjahr. Im Jahre 2001 mussten die Bezirke noch 1,1 Mio. € aufwenden, um Bedürftigen die Bestattung ihrer Verstorbenen zu ermöglichen.

Die rechtlichen Grundlagen für eine Sozialbestattung finden Sie im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)

Sozialbestattungen unterscheiden sich in zwei Bestattungsarten:

  • Feuerbestattung
  • Erdbestattung

Zankapfel: Armen-Sozialbestattungen

Das wohl berühmteste Armen-Grab ist das von Wolfgang Amadeus Mozart, der 1791 mittellos starb.

Doch leider werden auch 200 Jahre später wieder Sozialbestattungen für arme Bürger zum Thema. Häufig liegt die Beerdigung eines Menschen nicht in den Händen der trauernden Hinterbliebenen, sondern in denen des Ordnungsamtes. Hier sterben meist völlig vereinsamte Menschen, die weder Angehörige, noch Freunde hinterlassen.

Bei einer Sozialbestattung werden die erforderlichen Kosten auf Antrag vom Sozialamt übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten der Bestattung selbst zu tragen.

Aber auch denjenigen, die liebe Menschen wie den Partner oder Kinder zurücklassen, bleibt die Armen-Bestattung manchmal nicht erspart. Hier müssen die Hinterbliebenen beim Sozialamt die Übernahme der Kosten beantragen, weil sie sie aus eigener Kraft nicht tragen können. Neben dem Schmerz über den Verlust sind dann noch Anträge auszufüllen, die Finanzen offen zu legen: ein umständliches Prozedere. Zumal es am Sterbe- und nicht am Wohnort des Hinterbliebenen erfolgen muss und dies kann dauern. Fristen hierfür gibt es nicht- es ist also kaum verwunderlich, das die Bestatter hierüber verärgert sind und sich mit diesem Problem allein gelassen fühlen. (F.Mohr)

Kosten für Sozialbestattungen steigen rasant an

Dresden/Königswinter (dpa/sn) – Die Beerdigungskosten für Sozialbestattungen sind in Sachsen in den vergangenen Jahren explodiert. Zwischen 2005 und 2008 seien die Ausgaben der Städte und Landkreise um knapp 40 Prozent auf mehr als 2,5 Millionen Euro gestiegen, teilte der Verein Aeternitas für Bestattungskultur am Dienstag in Königswinter (Nordrhein-Westfalen) mit. Für 2009 werde mit einer Summe von 3,1 Millionen Euro gerechnet. Den Angaben zufolge müssten in Sachsen immer häufiger die Sozialämter Beerdigungskosten übernehmen, weil die Verstorbenen kein Vermögen hinterließen und Hinterbliebene sich eine Beerdigung oft nicht leisten könnten.

Sie suchen nach einer Bestattungsurne? Dann besuchen Sie doch unseren Urnen Onlineshop!

Sozialamt muss für Bestattung aufkommen

Nach dem Tod des Ehemannes muss das Sozialamt der Witwe beistehen und die Beerdigung bezahlen, wenn die Frau mittellos ist. Es kann die Witwe nicht auf unsichere Auseinandersetzungen mit anderen Angehörigen verweisen, urteilte am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (Az: B 8 SO 23/08 R)

Im Streitfall war der Mann einer arbeitslosen Kölnerin im Alter von 58 Jahren gestorben. Die Ehefrau und auch alle anderen Angehörigen schlugen das Erbe aus. Die Frau war dennoch vorrangig zur Bestattung verpflichtet. Sie beauftragte ein Bestattungsinstitut mit einer sogenannten Sozialbestattung.

Unter Hinweis auf die ausreichend vermögende Mutter des Mannes lehnte das Sozialamt es aber ab, die Beerdigungskosten über 1394 Euro zu begleichen. Auch die Mutter weigerte sich. Wie das Sozialamt waren auch Sozialgericht und Landessozialgericht der Ansicht, die Ehefrau müsse ihre Schwiegermutter verklagen.

Doch das muss sie hier und auch sonst in der Regel nicht, urteilte das BSG. Anders liege der Fall nur, wenn offenkundig sei, dass andere Angehörige in der Lage und auch verpflichtet sind, die Beerdigungskosten zu übernehmen. Im Streitfall sei das fraglich oder zumindest unsicher. Daher müsse zunächst das Sozialamt zahlen, wenn die Ehefrau tatsächlich bedürftig war. Nach dem Kasseler Urteil reicht es dabei aus, wenn Arbeitslose nach den Maßstäben entweder der Sozialhilfe oder nach Hartz IV bedürftig sind. Im Streitfall muss dies nun das Landessozialgericht Essen prüfen.

Seit der Abschaffung des Sterbegeldes zum Jahresbeginn 2004 ist die Zahl der Sozialbestattungen offenbar stark angestiegen. Grund sind auch die Arbeitslosigkeit und die wachsende Zahl alter Menschen. In Nordrhein-Westfalen haben sich nach Angaben des Landes die Ausgaben der Kommunen für Sozialbestattungen von 2005 bis 2008 auf 13,3 Millionen Euro verdoppelt. (quelle: http://www.123recht.net/)

Sie suchen nach einer Bestattungsurne? Dann besuchen Sie doch unseren Urnen Onlineshop!