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Organspende oder Körperspende
Auch in heutiger Zeit sind für die Ausbildung der Medizinstudenten und Weiterbildung von Ärzten die Studien an menschlichen Körpern ein wichtiges Thema.
In früheren Jahrhunderten wurden für die anatomischen Vorführungen die Körper von Zuchthäuslern oder Selbstmördern eingesetzt. Heute hingegen sind Körperspender ausschließlich Menschen, die noch zu Lebzeiten erklären, dass sie ihren Körper nach dem Tod der Medizin hinterlassen.
In einer Umfrage nach dem „warum“, gaben ein großer Teil der Körperspender an sie wollen nach ihrem Tod den Angehörigen nicht zur Last fallen und ihnen die Geldausgaben für eine Bestattung ersparen. Im Regelfall übernehmen die Kliniken und Institute bei einer Körperspende die Kosten der Bestattung.
Kliniken und anatomische Institute können die Körperspender dann bis zu 4 Jahren für anatomische Vorführungen nutzen. Nach dieser Zeit wird der Leichnam in einem Krematorium verbrannt und in einer Urne anonym auf einem Friedhof bestattet.
Als eine Organspende hingegen bezeichnet man das zur Verfügung stellen von Organen zur Transplantation. Als Voraussetzung für eine Organspende ist die eindeutige Feststellung des Hirntodes durch mindestens zwei entsprechend qualifizierte Ärzte.
Die weltweit erste erfolgreiche Transplantation eines Spenderorgans wurde im Dezember 1954 durchgeführt. Seither wurden mehr als 500.000 Organtransplantationen erfolgreich vorgenommen.
Der 5.Juni gilt als offizieller Tag der Organspende.
Körperspender müssen anteilig Bestattungskosten zahlen
„Aufwandsentschädigung“ oder „anteilige Beerdigungskosten“, egal wie man es nennt, bleiben es doch Kosten die Leuten entstehen, die ihren Körper der Forschung zur Verfügung stellen- natürlich kostenlos. Wie ein aktueller Fall aus Wismar jetzt aber wieder ans Tageslicht brachte, müssen Personen die ihren Körper für Lehrzwecke zur Verfügung stellen, zwischen 600 Euro und 1200 Euro als so genannte Aufwandsentschädigung zahlen. Die Institute für Anatomie begründen ihre geforderte Kostenbeteiligung, mit anfallenden Kosten für Ämtern und Behörden, städtischen Gebühren, Einsargung, Leichenschau, Überführung in das Institut für Anatomie durch ein Bestattungsunternehmen, Einäscherung und der Urnenbeisetzung. Die Anatomischen Institute verweisen weiterhin, auf die in ihren Augen notwendige Aufwandsentschädigung, da die Krankenkassen seit 2004 das Sterbegeld gestrichen haben.
Ein Rückgang der Bereitschaft zur Körperspende, ist nach Aussage der Institute dadurch kaum zu verzeichnen.

