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Beerdigungskosten senken Erbschaftssteuer

Beerdigungskosten steuerlich absetzbar

Angehörige können das Finanzamt an den Beerdigungskosten beteiligen, denn diese mindern als Nachlassverbindlichkeiten die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer.

Sollte kein Nachlass vorhanden sein oder reicht er für die Beerdigungskosten nicht aus, kommt ein Abzug der Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung in Betracht, wenn es sich um die Beerdigung eines nahen Angehörigen handelt und die Aufwendungen notwendig und angemessen waren.

Abzugsfähig sind nur unmittelbare Beerdigungskosten, wie beispielsweise für Sarg, Urne, Blumen und Kränze. Absetzbar sind auch Überführungskosten, Kosten der Todesanzeige oder des Beerdigungsinstitutes, Gebühren für Abschriften der Sterbeurkunde, Kosten für Grabstätte, Grabstein und die erste Bepflanzung.

Nicht abzusetzen sind dagegen die Kosten für Grabpflege, Trauerkaffee sowie die Trauerkleidung. Von den zu berücksichtigenden Kosten sind der Wert des Nachlasses und eventuell noch erhaltene Leistungen, zum Beispiel aus Versicherungen, abzuziehen.

Die Nachsorge

Insbesondere nach einer Bestattung beginnt eine schwierige Zeit für die Hinterbliebenen, denn zusätzlich zur Trauerbewältigung müssen sie sich um sämtliche Erledigungen, wie Abmeldungen laufender Abonnements, Versicherungen, etc. kümmern. Zur Nachsorge gehört u.a.:

  • die sorgfältige Verwahrung der Dokumente, wie Rechnungen + Gebührenbescheide
  • Kündigung von Verträgen des Verstorbenen (z.B. Unfall/ Privathaftplichtversicherung, Hausrat- und Gebäudeversicherung sowie KFZ- Versicherungen
  • Kündigung von Wohnungsmietverträgen, Rundfunkverträgen, Abonnements + Girokonten

Nach einer Erdbestattung haben Sie die Möglichkeit die Grabpflege selber durchzuführen, wenn Sie aber keine Möglichkeit haben, die Grabpflege selbst durchzuführen, sollten Sie eine Friedhofsgärtnerei damit beauftragen. Die Steinarbeiten und die Aufstellung eines Grabsteins sowie deren Einfassung, erledigt gerne ein ortsansässiger Steinmetz, der sich in der Regel am besten mit den Friedhofssatzungen wie erlaubte Höhe, Breite und Stärke des Steines, auskennt. Die Kosten des Steinmetzes werden vom Finanzamt als Beerdigungskosten anerkannt.

Grabgestaltung und Grabpflege

Durch die Gestaltung und Pflege der Grabstätte können Hinterbliebene der Trauer um einen geliebten Menschen Ausdruck verleihen.

Bei der Gestaltung einer Grabstelle sind die Rahmenbedingungen der jeweiligen Friedhofsverwaltung einzuhalten. Viele Hinterbliebenen greifen auf eine Grabbepflanzung zurück, die im Einklang mit der Gesamtgestaltung der Grabstelle stehen sollte. Für die Pflege der Bepflanzung kann man sich an die Friedhofsverwaltung wenden, die gerne Kontakt zu einer Gärtnerei vermittelt, die gegen ein Entgelt die gewünschten Leistungen ausführt.

Der Grabstein verdeutlicht einen Teil der Persönlichkeit des Verstorbenen und kann mit Symbolen wie: Pflanzenmotiven, Darstellungen von Sonne, Erde, Familienwappen oder einem beliebigen Ornament versehen werden.