Artikel-Schlagworte: „Feuerbestattung“
Was tun nach Todesfall
Viele Angehörige fragen sich, was sie als erstes tun sollten, wenn ein Todesfall eingetreten ist.
In jedem Fall müssen Sie einen Arzt benachrichtigen, der die Todesbescheinigung (auch Totenschein genannt) ausstellt. In Krankenhäusern und Altenheimen geschieht das im Regelfall durch die Leitung des Hauses. Als nächsten Schritt, sollten Sie nahe Verwandte benachrichtigen und nachfragen, ob der Verstorbene seinen letzten Willen bezüglich seiner Bestattung schriftlich hinterlassen hat und mit diesen das weitere Vorgehen besprechen. Hat der Arzt den Tod festgestellt und den Leichnam freigegeben, muss der Leichnam innerhalb von 24 – 36 Stunden durch ein Bestattungsunternehmen, in eine Leichenhalle überführt werden. Eine Abschiednahme und Aufbahrung im Wohnhaus des Verstorbenen, ist für einen Zeitraum von 1-2 Tagen möglich, sofern der Verstorbene nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten hat. Die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer, sehen eine Erdbestattung spätestens 5-12 Tage nach dem Todesfall vor. Die Feuerbestattung ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Verstorbene dies schriftlich verfügt hat. Für die Kremierung und anschließenden Beisetzung der bleiben bis zu 6 Wochen Zeit. Die Beisetzung der Asche erfolgt in der Regel in einem Urnengrab mit oder ohne Urne. Dies geschieht entweder auf einem Friedhof, in Friedwäldern oder durch Verstreuen der Totenasche auf ausgewiesenen Streuwiesen oder der See. Eine UrnenBestattung kann jedoch frühestens 24 Stunden nach dem Ausstellen des Totenscheins erfolgen.
Nachdem man die Bestatterkosten verglichen und sich für ein Bestattungsunternehmen entschieden hat, bleibt den Hinterbliebenen die Möglichkeit, die Wünsche des Verstorbenen zu besprechen sowie Art und Weise der Bestattung festzulegen. Dabei können die Hinterbliebenen entscheiden, welche Schritte der Bestatter ihnen abnimmt, z.B. Behördengänge (Beurkundung auf dem Standesamt) oder Gespräche mit der Friedhofsverwaltung und zuständigen Kirchengemeinde.
Italiens Bischöfe erlauben kirchliche Feier für Feuerbestattung
Nachdem wir schon am 01.11.2009 über den Widerstand von Italiens Bischöfen, gegen die Verstreuung der Asche bzw. des Aufstellens der Urne zu Hause berichtet hatten, gab es nun neue Entscheidungen auf der Vollversammlung in Assisi. Künftig soll auch in Italien für Katholiken die Feuerbestattung möglich sein. Die Bischöfe verabschiedeten am 12.11.2009 ein neues Ritualbuch für Begräbnisfeiern, das in Übereinstimmung mit dem schon länger geltenden Kirchenrecht auch ein Formular für Kremationen enthält.
Aus dem Papier geht hervor, das eine Einäscherung zwar gebilligt werde- sofern es sich nicht um eine bewusste Leugnung des Auferstehungsglaubens handle- aber was den Umgang mit der Totenasche angeht, lehnen die Bischöfe eine private Aufbewahrung von Urnen ab. Weiterhin findet das Verstreuen der Totenasche in der freien Natur auch keinen kirchlichen Segen.
Weitere Einzelheiten sollen am Dienstag, 17.11.2009 bekannt gegeben werden.
Das neue Ritualbuch muss vor der Veröffentlichung noch von vatikanischen Stellen geprüft und gebilligt werden.
Der Friedhof
Auf einem Friedhof (auch Kirchhof, Begräbnisplatz oder Gottesacker genannt) werden verstorbene Menschen in einem Grab bestattet. Ursprünglich leitet das Wort Friedhof sich vom altdeutschen Wort “frithof” ab. Als Frithof bezeichnete man damals den eingezäunten Vorhof einer Kirche.
Schon seid der frühen Steinzeit, bestatten Menschen an festgelegten Orten, ihre Verstorbenen in Grabstätten.
Als flächenmäßig größter Friedhof Europas, gilt der Friedhof in Hamburg- Ohlsdorf. Dieser wurde im Jahre 1877 eröffnet und ist die letzte Ruhestätte von ca. 1,7 Mio. Menschen, unter denen sich auch viele berühmte Leute befinden.
Grundsätzlich gilt, auf Friedhöfen werden bei einer Erdbestattung die Menschen in einem Sarg bestattet oder durch eine Feuerbestattung, bei der die Asche des Verstorbenen in einer Urne bestattet wird. Den Sarg oder die Urne auf dem eigenen Grundstück beizusetzen, ist in Deutschland aufgrund des Bestattungsgesetzes, nicht gestattet.
Sozialbestattung
Ist der der Bestattungspflichtige oder der Erbe selbst nicht in der Lage, für die Begräbniskosten aufzukommen, trägt das Sozialamt auf Antrag die erforderlichen Kosten für die Bestattung. Auf keinen Fall ist eine Sozialbestattung ein „Armenbegräbnis“. Denn es gilt der Grundsatz, dass das Begräbnis der Würde des Menschen entsprechend ausfallen sollte. Wollte der Verstorbene eine Erdbestattung, hat der Träger der Sozialhilfe auch diese Kosten zu tragen. Jede Bestattung und Kostenübernahme vom Sozialamt ist abhängig vom Einzelfall.
Allein in Sachsen sind zwischen 2005 und 2008 die Ausgaben der Städte sowie der Landkreise um knapp 40 % auf mehr als 2,5 Mio. € gestiegen. Für 2009 werde mit einer Summe von 3,1 Millionen Euro zu rechnen sein.
In Berlin lagen die Ausgaben der zwölf Bezirksämter für 2006 bei mehr als 2,5 Mio. €. Damit lagen sie um mehr als 10 % höher als im Vorjahr. Im Jahre 2001 mussten die Bezirke noch 1,1 Mio. € aufwenden, um Bedürftigen die Bestattung ihrer Verstorbenen zu ermöglichen.
Die rechtlichen Grundlagen für eine Sozialbestattung finden Sie im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Sozialbestattungen unterscheiden sich in zwei Bestattungsarten:
- Feuerbestattung
- Erdbestattung
Italiens Bischöfe fordern neue Regeln für die Feuerbestattung
In Italien regt sich unter den italienischen Bischöfen Widerstand, gegen die Verstreuung der Asche bzw. des Aufstellens der Urne zu Hause. Nun wollen die Bischöfe auf einer Sonderversammlung am 09/11/2009 in der Stadt Assisi neue Regeln für Bestattungen veröffentlichen. Die neuen Beschlüsse sollen Katholiken auch weiterhin Feuerbestattungen erlauben, die Asche soll jedoch nicht verstreut werden. Weiterhin soll die Aufbewahrung der Urne mit der Asche des Verstorbenen, verboten sein.
Dem Widerstand der Bischöfe geht eine lange Geschichte voraus: Die Feuerbestattung wurde von der Kirche lange Zeit strikt abgelehnt und der Vatikan erließ vor ca. 100 Jahren sogar ein ausdrückliches Verbot. Im Jahre 1963, wurde dieses Verbot aber wieder aufgehoben. Die leibliche Auferstehung sei bei einer Verbrennung ebenso möglich wie bei einer natürlichen Verwesung, hieß es damals.
“Die italienischen Bischöfe befürchten nun wieder die Verbreitung eines neuheidnischen Geistes, der die Aschenverstreuung als Union des Verstorbenen mit dem ‘großen Geist’ der Mutter Erde betrachtet”, berichtete die römische Tageszeitung “La Repubblica”. Auch die Bewahrung einer Urne mit den Aschen des Verstorbenen wird als “Privatisierung und Banalisierung” des alten Rituals bewertet, den Toten zum Friedhof zu begleiten und den Abschied der Gemeinschaft zu zelebrieren. Der Theologe Enzo Bianchi bezeichnete den Beschluss vieler Familien, Urnen mit Aschen von Verstorbenen zu Hause zu bewahren, als “Fetischismus”.
Nach dem Tod kommt der Frost
Die Klimakonferenz macht es mal wieder deutlich: Deutschland hat eine schlechte Öko-Bilanz aufzuweisen und darum macht der Öko- Gedanke auch nicht vor dem Tod halt. Marmorgrabsteine und Mahagonisärge sollten dabei ebenso mal überdacht werden, wie Grabstätten auf heimatfernen Friedhöfen, die besuchswilligen Angehörigen eine mehrstündige Anreise abverlangen.
Gut 50% der jährlich rund 1 Million Toten in der Bundesrepublik werden eingeäschert – dabei scheint der enorme Energiebedarf keine große Rolle zu spielen. Das Krematorium der Stadt Frankfurt hat einen Erdgasverbrauch von 400 Kilowattstunden pro Einäscherung ermittelt der durchschnittliche deutsche Monatsbedarf für ein 30-Quadratmeter-Apartment.
Auf der Suche nach ökologischen Alternativen zur Feuerbestattung, sind wird gleich auf 2 neue Bestattungsformen gestoßen, die sich derzeit international in der Test- und Genehmigungsphase befinden. Aus dem kalten Norden Schwedens kommt die “Promession”, bei der der Leichnam mit flüssigem Stickstoff bei minus 196 Grad Celsius gefriergetrocknet und anschließend durch Vibration in grobes Pulver verwandelt wird. Dieses Verfahren wurde von einer schwedischen Biologin entwickelt und in mehr als 30 Ländern patentiert. Dieses Granulat lässt sich in einem Sarg aus Mais- oder Kartoffelstärke innerhalb eines Jahres kompostieren.
Als weitere neue Bestattungsform gilt die “alkalische Hydrolyse”. Sie wird in den USA bereits an Universitäten sowie Forschungseinrichtungen vorwiegend zur Beseitigung von Tierkadavern angewendet. In auf 150 Grad Celsius erhitzten Edelstahltanks zersetzt Lauge bei sechs Bar Druck den Körper bis auf einige Knochenreste fast vollständig.
Seebestattung
Wer seine letzte Ruhe auf dem Meeresgrund finden, oder einfach nur den Hinterbliebenen die hohen Friedhofsgebühren incl. deren Folgekosten ersparen möchte, sollte sich für eine Seebestattung entscheiden. Bei der Seebestattung, wird die Urne mit der Asche des Verstorbenen, wahlweise im Beisein der Hinterbliebenen den Wellen des Meeres übergeben. Als gängige Urne kommt eine Granulat-Urne, die sich im Meer auflöst, zum Einsatz. Für eine Seebestattung gelten, bzgl. der Willenserklärung, die gleichen Regelungen wie für die Feuerbestattung.
Kosten für eine Seebestattung: ab 1.800 €
Die Kosten für eine Bestattung durch den von Ihnen ausgesuchten Bestatter, setzen sich individuell zusammen.
Die hier angegebenen Preise, dienen ausschließlich als Orientierungshilfe.
Das letzte Hemd ausgezogen
Jedes Jahr sterben ca. 850.000 Menschen in der Bundesrepublik, was zwangsläufig zu einem guten Geschäft für die Bestattungsbranche führt. Doch leider hört man immer wieder von schwarzen Schafen unter den Bestattern. Wie der kürzlich verhandelte Betrugsfall, in dem sich ein Bestatter über einen längeren Zeitraum u.a. die Versicherungsgelder einsteckte, ohne eine Gegenleistung zu erbringen zeigt doch, das in der Bestattungsbranche doch der ein oder andere mit üblen Abzock-Tricks arbeitet.
Häufig hört und liest man, das Bestatter ohne Zustimmung der Hinterbliebenen, eigenmächtig Änderungen am Bestattungsablauf vornehmen, die dem Kunden schließlich teuer zu stehen kommen. Da hört man schon mal, dass der bestellte Sarg bzw. Urne nicht lieferbar war und man somit auf einen teueren zurück greifen musste. Häufig führen und pflegen die Bestatter gute Kontakte zu den örtlichen Krankenhäusern und Altenheimen, so das sie schneller an einen Leichentransport kommen- auch schon mal ohne Zustimmung der Hinterbliebenen. Die Toten- Aufbahrung in den eigenen vier Wänden ist legal- viele Bestatter drängen aber auf eine lange Aufbahrung im eigenen Institut. Von überhöhten Kosten bei einer Feuerbestattung hört man immer wieder- da werden Särge für viele hundert Euro angeboten, obwohl eine Standardausführung für unter 400 €uro völlig ausreichend ist. Es empfiehlt sich immer, ein schriftliches Kostenangebot einzuholen, denn häufig werden die Angehörigen erst nach der Bestattung mit der Rechnung konfrontiert, die durch kleine Extras/ Serviceleistungen schnell mal 1000 € und mehr über dem Basispreis liegen kann. Verbraucherschützer befürworten sogar, sich unterschiedliche Angebote mit konkretem Kostenplan einzuholen.
Das so der Ärger vor programmiert ist, ist den Hinterbliebenen natürlich nicht zu verdenken, denn sie möchten nur den Verstorbenen betrauern und sich nicht mit Kostenvoranschlägen, Friedhofsgebühren oder Sargpreisen beschäftigen. Laut Aussagen von Experten, sind jährlich einige Tausend Hinterbliebene mit dem Bestattungsunternehmen unzufrieden oder fühlten sich gar von ihnen abgezockt. Leider unternimmt kaum einer etwas dagegen. In den meisten Fällen überlassen sich die Trauernden ihrem Schmerz und bezahlen Ihre Rechnung ohne nachzufragen.
Erdbestattung / Feuerbestattung
Es gibt weltweit die verschiedensten Formen der Bestattung. In Europa gilt die Erdbestattung als traditionelle Bestattungsform. Das heißt, die Beisetzung des Verstorbenen erfolgt in einem Sarg oder die Verbrennungsreste nach einer Feuerbestattung mittels einer Urne. Bei der Sargbestattung wird der Verstorbene, in der Erde eines kommunalen bzw. kirchlichen Friedhofs eingelassen. Eine neue Grabstelle auf einem Friedhof erwirbt man in der Regel für einen Zeitraum von15 – 30 Jahren. Der Nutzungszeitraum ist individuell verlängerbar. Eine Beisetzung auf einem privaten Grundstück oder das Verstreuen der Asche im privaten Bereich ist in Deutschland aufgrund des Friedhofszwang´s nicht gestattet. Genau dasselbe gilt für die Aufbewahrung der Totenasche mittels einer Urne im privaten Bereich.
Eine weitere Form der Bestattung ist die Feuerbestattung -Verbrennung in einem Krematorium- ist in der deutschen Bestattungskultur relativ neu. Die Feuerbestattung ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Verstorbene diese Bestattungsart schriftlich verfügt hat. Die Beisetzung der Asche erfolgt in der Regel in einem Urnengrab mit oder ohne Urne. Dies geschieht entweder auf einem Friedhof, in Friedwäldern oder durch Verstreuen der Totenasche auf ausgewiesenen Streuwiesen oder der See. Die Feuerbestattung wurde vor allem von Atheisten, Freidenker sowie Freigeistigen gefordert und gegen den Widerstand der Kirche zum Ende des 19 Jahrhunderts eingeführt. Das erste deutsche Krematorium entstand 1878 in Gotha. Die katholische Kirche hat eine Verbrennung der Leiche erst 1963 offiziell zugelassen.
Auf welche Art der Verstorbene bestattet wird, entscheiden die Familienangehörigen. Bei einer Feuerbestattung braucht man eine Unterschrift eines Familienangehörigen und einen so genannten Totenschein.
Bei der Feuerbestattung kommt am Ende die Asche des Toten in eine Innenurne, die die Größe einer Cola-Dose hat, die danach in eine schöne Außenurne kommt. Die Außenurne, die später beschriftet und zugelötet wird, kann man sich selbst aussuchen. Es gibt etwas günstigere und schlichte oder teurere und moderne Urnen. Bei den Särgen ist das genauso, man kann einen günstigen oder einen sehr teuren Sarg nehmen. Die Urne wird anschließend auf dem Friedhof beigesetzt.
Gefahren für die Umwelt durch eine Feuerbestattung
Neben betriebswirtschaftlichen Zahlen, die es nun auch einmal beim Betreiben eines Krematoriums gibt, sind aber auch andere Faktoren zu beachten, denn bei Einäscherungen ist grundsätzlich ein toxisches (giftiges) Problem zu lösen. Häufig besitzen Verstorbene Implantate aus verschiedensten Materialien bis hin zu Kunststoff oder haben hochwirksame Medikamente eingenommen, von denen Spuren im Körper verbleiben.
Aus diesem Grund können beim Einäschern in der Hauptbrennkammer (Temperatur zwischen 900 und 1200° Celsius) Gase frei treten, die wegen ihrer Schädlichkeit nach strengen Regularien behandelt werden müssen. Während die Asche des Verstorbenen nach dem ersten Verbrennen entnommen und in die vorgesehene Urne gefüllt wird, müssen die restlichen Gase in der Nachbrennkammer bei einer Temperatur nicht unter 850 Grad nochmals gesondert verbrannt werden.
Geschieht in der Kette ein Fehler, gibt es bei modernen Öfen eine Notschaltung, die unter Umständen alle belasteten Gase nach dem Einäschern direkt in die Luft abgeben, um weiteren Schaden an der Anlage zu verhindern. Automatisch werden somit belastete Stoffe an die Umgebung freigegeben.
In den Bundesländern erfolgen in der Regel zweimal jährlich Überprüfungen der Krematorien statt. Diese erfolgen leider meist nur nach Aktenlage. Stichproben vor Ort gibt es nur “anlassbezogen”. Das bedeutet, Kontrollen wurden und werden in der Regel erst dann durchgeführt, wenn schon etwas passiert ist. Der Gesetzgeber kann bei Zuwiderhandlungen und den daraus resultierenden Grenzwert-Überschreitungen, dem jeweiligen Krematorium ein Bußgeld von 25.000 €uro auferlegen.

