Posts Tagged ‘Feuerbestattung’



In der heutigen Zeit, zeigen die Menschen gerne was sie erreicht haben oder zumindestens was sie gerne darstellen möchten.

Dieser Trend macht auch vor der Bestattungskultur in Deutschland keinen Halt und so ist es bei einem Gang über unsere Friedhöfe kaum verwunderlich, das es auch hier mehr oder weniger schöne oder große Grabanlagen zu bewundern gibt. Der Individualität des einzelnen sind da wenige Grenzen gesetzt und so verraten uns die Gestaltung der Grabanlagen, Gräber oder die Beigabe von Grabschmuck viel über den Bestatteten, aber noch viel mehr über die Zeit, in der sie gestaltet wurden.

Bis zum Ende des 17.Jahrhunderts gab es in Europa keine herkömmlichen Friedhöfe, die „Arbeiterklasse“ wurde in Massengräbern beigesetzt. Nur den reichen Kaufleuten, Adligen und besondere Menschen war es vergönnt, ihrer Person in Form eines Einzelgrabes oder einer Familiengruft auch nach dem Tod zu huldigen.

In der heutigen Zeit zeigt sich unsere errungene Individualität auch nach dem Tod. Wo unser letzter Ruheplatz liegt- oder wie er gestaltet sein soll, können wir schon zu Lebzeiten bestimmen. Da fallen uns spontan Bestattungsvarianten wie: Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung, Friedwald-Bestattung, Kolumbarien aber auch so ungewöhnliche wie: Himmelsbestattung, Bergbestattung, Nordpool-Bestattung ein.

Jeder nach seiner Fasson…für den Bescheidenen gibt es den Karton-Sarg, für den Extravaganten eine Bestattung im Bronzesarg. Daher ist es auch nicht verwunderlich, das sich viele bereits zu Lebzeiten einen Sarg oder eine Urne kaufen. Für Umweltbewusste gibt es die Bio-Urne, für den modernen Menschen die Designer-Urne. Die Auswahl ist groß: Es gibt Urnen aus Holz, Kupfer, Edelstahl, Marmor, Keramik, Glas oder Granulat. In den letzten Jahren, erfreuen sich dabei Urnenbeisetzungen oder Friedwald-Bestattungen immer größerer Beliebtheit.

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30
Nov

Begriff Feuerbestattung

   Posted by: admin    in Bestattungsformen, Urne

Für eine Feuerbestattung (auch Kremierung) benötigt man einen Kremationssarg und eine Überurne worin die Aschekapsel mit der Totenasche eingelassen wird. Bei einem Kremationssarg, handelt es sich in aller Regel um einen ungebeizten Natursarg ohne Nägel und Metallgriffe. Nachdem der Sarg mit dem Verstorbenen verbrannt wurde, wird die Asche in eine Aschekapsel gefüllt und wenn gewünscht, in einer Schmuckurne bestattet.

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28
Nov

Was tun nach Todesfall

   Posted by: C.Kuehn    in Begräbnis (Begriffserklärung), News

Viele Angehörige fragen sich, was sie als erstes tun sollten, wenn ein Todesfall eingetreten ist.

In jedem Fall müssen Sie einen Arzt benachrichtigen, der die Todesbescheinigung (auch Totenschein genannt) ausstellt. In Krankenhäusern und Altenheimen geschieht das im Regelfall durch die Leitung des Hauses. Als nächsten Schritt, sollten Sie nahe Verwandte benachrichtigen und nachfragen, ob der Verstorbene seinen letzten Willen bezüglich seiner Bestattung schriftlich hinterlassen hat und mit diesen das weitere Vorgehen besprechen. Hat der Arzt den Tod festgestellt und den Leichnam freigegeben, muss der Leichnam innerhalb von 24 – 36 Stunden durch ein Bestattungsunternehmen, in eine Leichenhalle überführt werden. Eine Abschiednahme und Aufbahrung im Wohnhaus des Verstorbenen, ist für einen Zeitraum von 1-2 Tagen möglich, sofern der Verstorbene nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten hat. Die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer, sehen eine Erdbestattung spätestens 5-12 Tage nach dem Todesfall vor. Die Feuerbestattung ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Verstorbene dies schriftlich verfügt hat. Für die Kremierung und anschließenden Beisetzung der Urne bleiben bis zu 6 Wochen Zeit. Die Beisetzung der Asche erfolgt in der Regel in einem Urnengrab mit oder ohne Urne. Dies geschieht entweder auf einem Friedhof, in Friedwäldern oder durch Verstreuen der Totenasche auf ausgewiesenen Streuwiesen oder der See. Eine Bestattung kann jedoch frühestens 24 Stunden nach dem Ausstellen des Totenscheins erfolgen.

Nachdem man die Bestatterkosten verglichen und sich für ein Bestattungsunternehmen entschieden hat, bleibt den Hinterbliebenen die Möglichkeit, die Wünsche des Verstorbenen zu besprechen sowie Art und Weise der Bestattung festzulegen. Dabei können die  Hinterbliebenen entscheiden, welche Schritte der Bestatter ihnen abnimmt, z.B. Behördengänge (Beurkundung auf dem Standesamt) oder Gespräche mit der Friedhofsverwaltung und zuständigen Kirchengemeinde.

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Nachdem wir schon am 01.11.2009 über den Widerstand von Italiens Bischöfen, gegen die Verstreuung der Asche bzw. des Aufstellens der Urne zu Hause berichtet hatten, gab es nun neue Entscheidungen auf der Vollversammlung in Assisi. Künftig soll auch in Italien für Katholiken die Feuerbestattung möglich sein. Die Bischöfe verabschiedeten am 12.11.2009 ein neues Ritualbuch für Begräbnisfeiern, das in Übereinstimmung mit dem schon länger geltenden Kirchenrecht auch ein Formular für Kremationen enthält.

Aus dem Papier geht hervor, das eine Einäscherung zwar gebilligt werde- sofern es sich nicht um eine bewusste Leugnung des Auferstehungsglaubens handle- aber was den Umgang mit der Totenasche angeht, lehnen die Bischöfe eine private Aufbewahrung von Urnen ab. Weiterhin findet das Verstreuen der Totenasche in der freien Natur auch keinen kirchlichen Segen.

Weitere Einzelheiten sollen am Dienstag, 17.11.2009 bekannt gegeben werden.
Das neue Ritualbuch muss vor der Veröffentlichung noch von vatikanischen Stellen geprüft und gebilligt werden.

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5
Nov

Der Friedhof

   Posted by: C.Kuehn    in Begräbnis (Begriffserklärung), Bestattungsformen, News

Auf einem Friedhof (auch Kirchhof, Begräbnisplatz oder Gottesacker genannt) werden verstorbene Menschen in einem Grab bestattet. Ursprünglich leitet das Wort Friedhof sich vom altdeutschen Wort “frithof” ab. Als Frithof bezeichnete man damals den eingezäunten Vorhof einer Kirche.

Schon seid der frühen Steinzeit, bestatten Menschen an festgelegten Orten, ihre Verstorbenen in Grabstätten.

Als flächenmäßig größter Friedhof Europas, gilt der Friedhof in Hamburg- Ohlsdorf. Dieser wurde im Jahre 1877 eröffnet und ist die letzte Ruhestätte von ca. 1,7 Mio. Menschen, unter denen sich auch viele berühmte Leute befinden.

Grundsätzlich gilt, auf Friedhöfen werden bei einer Erdbestattung die Menschen in einem Sarg bestattet oder durch eine Feuerbestattung, bei der die Asche des Verstorbenen in einer Urne bestattet wird. Den Sarg oder die Urne auf dem eigenen Grundstück beizusetzen, ist in Deutschland aufgrund des Bestattungsgesetzes, nicht gestattet.

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4
Nov

Sozialbestattung

   Posted by: admin    in Bestattungsformen, Bestattungskosten, News



Ist der der Bestattungspflichtige oder der Erbe selbst nicht in der Lage, für die Begräbniskosten aufzukommen, trägt das Sozialamt auf Antrag die erforderlichen Kosten für die Bestattung. Auf keinen Fall ist eine Sozialbestattung ein  „Armenbegräbnis“. Denn es gilt der Grundsatz, dass das Begräbnis der Würde des Menschen entsprechend ausfallen sollte. Wollte der Verstorbene eine Erdbestattung, hat der Träger der Sozialhilfe auch diese Kosten zu tragen. Jede Bestattung und Kostenübernahme vom Sozialamt ist abhängig vom Einzelfall.

Allein in Sachsen sind zwischen 2005 und 2008 die Ausgaben der Städte sowie der Landkreise um knapp 40 % auf mehr als 2,5 Mio. € gestiegen. Für 2009 werde mit einer Summe von 3,1 Millionen Euro zu rechnen sein.

In Berlin lagen die Ausgaben der zwölf Bezirksämter für 2006 bei mehr als 2,5 Mio. €. Damit lagen sie um mehr als 10 % höher als im Vorjahr. Im Jahre 2001 mussten die Bezirke noch 1,1 Mio. € aufwenden, um Bedürftigen die Bestattung ihrer Verstorbenen zu ermöglichen.

Die rechtlichen Grundlagen für eine Sozialbestattung finden Sie im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)

Sozialbestattungen unterscheiden sich in zwei Bestattungsarten:

  • Feuerbestattung
  • Erdbestattung

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In Italien regt sich unter den italienischen Bischöfen Widerstand, gegen die Verstreuung der Asche bzw. des Aufstellens der Urne zu Hause. Nun wollen die Bischöfe auf einer Sonderversammlung am 09/11/2009 in der Stadt Assisi neue Regeln für Begräbnisse veröffentlichen. Die neuen Beschlüsse sollen Katholiken auch weiterhin Feuerbestattungen erlauben, die Asche soll jedoch nicht verstreut werden. Weiterhin soll die Aufbewahrung der Urne mit der Asche des Verstorbenen, verboten sein.

Dem Widerstand der Bischöfe geht eine lange Geschichte voraus: Die Feuerbestattung wurde von der Kirche lange Zeit strikt abgelehnt und der Vatikan erließ vor ca. 100 Jahren sogar ein ausdrückliches Verbot. Im Jahre 1963, wurde dieses Verbot aber wieder aufgehoben. Die leibliche Auferstehung sei bei einer Verbrennung ebenso möglich wie bei einer natürlichen Verwesung, hieß es damals.

“Die italienischen Bischöfe befürchten nun wieder die Verbreitung eines neuheidnischen Geistes, der die Aschenverstreuung als Union des Verstorbenen mit dem ‘großen Geist’ der Mutter Erde betrachtet”, berichtete die römische Tageszeitung “La Repubblica”. Auch die Bewahrung einer Urne mit den Aschen des Verstorbenen wird als “Privatisierung und Banalisierung” des alten Rituals bewertet, den Toten zum Friedhof zu begleiten und den Abschied der Gemeinschaft zu zelebrieren. Der Theologe Enzo Bianchi bezeichnete den Beschluss vieler Familien, Urnen mit Aschen von Verstorbenen zu Hause zu bewahren, als “Fetischismus”.

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24
Okt

Nach dem Tod kommt der Frost

   Posted by: admin    in Bestattungsformen

Die Klimakonferenz macht es mal wieder deutlich: Deutschland hat eine schlechte Öko-Bilanz aufzuweisen und darum macht der Öko- Gedanke auch nicht vor dem Tod halt. Marmorgrabsteine und Mahagonisärge sollten dabei ebenso mal überdacht werden, wie Grabstätten auf heimatfernen Friedhöfen, die besuchswilligen Angehörigen eine mehrstündige Anreise abverlangen.

Gut 50% der jährlich rund 1 Million Toten in der Bundesrepublik werden eingeäschert – dabei scheint der enorme Energiebedarf keine große Rolle zu spielen. Das Krematorium der Stadt Frankfurt hat einen Erdgasverbrauch von 400 Kilowattstunden pro Einäscherung ermittelt der durchschnittliche deutsche Monatsbedarf für ein 30-Quadratmeter-Apartment.

Auf der Suche nach ökologischen Alternativen zur Feuerbestattung, sind wird gleich auf 2 neue Bestattungsformen gestoßen, die sich derzeit international in der Test- und Genehmigungsphase befinden. Aus dem kalten Norden Schwedens kommt die “Promession”, bei der der Leichnam mit flüssigem Stickstoff bei minus 196 Grad Celsius gefriergetrocknet und anschließend durch Vibration in grobes Pulver verwandelt wird. Dieses Verfahren wurde von einer schwedischen Biologin entwickelt und in mehr als 30 Ländern patentiert. Dieses Granulat lässt sich in einem Sarg aus Mais- oder Kartoffelstärke innerhalb eines Jahres kompostieren.

Als weitere neue Bestattungsform gilt die “alkalische Hydrolyse”. Sie wird in den USA bereits an Universitäten sowie Forschungseinrichtungen vorwiegend zur Beseitigung von Tierkadavern angewendet. In auf 150 Grad Celsius erhitzten Edelstahltanks zersetzt Lauge bei sechs Bar Druck den Körper bis auf einige Knochenreste fast vollständig.

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6
Okt

Seebestattung

   Posted by: admin    in Bestattungskosten



Wer seine letzte Ruhe auf dem Meeresgrund finden, oder einfach nur den Hinterbliebenen die hohen Friedhofsgebühren incl. deren Folgekosten ersparen möchte, sollte sich für eine Seebestattung entscheiden. Bei der Seebestattung, wird die Urne mit der Asche des Verstorbenen, wahlweise im Beisein der Hinterbliebenen den Wellen des Meeres übergeben. Als gängige Urne kommt eine Granulat-Urne, die sich im Meer auflöst, zum Einsatz. Für eine Seebestattung gelten, bzgl. der Willenserklärung, die gleichen Regelungen wie für die Feuerbestattung.

Kosten für eine Seebestattung: ab 1.800 €

Die Kosten für eine Bestattung durch den von Ihnen ausgesuchten Bestatter, setzen sich individuell zusammen.

Die hier angegebenen Preise, dienen ausschließlich als Orientierungshilfe.

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16
Sep

Das letzte Hemd ausgezogen

   Posted by: admin    in News

Jedes Jahr sterben ca. 850.000 Menschen in der Bundesrepublik, was zwangsläufig zu einem guten Geschäft für die Bestattungsbranche führt. Doch leider hört man immer wieder von schwarzen Schafen unter den Bestattern. Wie der kürzlich verhandelte Betrugsfall, in dem sich ein Bestatter über einen längeren Zeitraum u.a. die Versicherungsgelder einsteckte, ohne eine Gegenleistung zu erbringen zeigt doch, das in der Bestattungsbranche doch der ein oder andere mit üblen Abzock-Tricks arbeitet.

Häufig hört und liest man, das Bestatter ohne Zustimmung der Hinterbliebenen, eigenmächtig Änderungen am Bestattungsablauf vornehmen, die dem Kunden schließlich teuer zu stehen kommen. Da hört man schon mal, dass der bestellte Sarg nicht lieferbar war und man somit auf einen teueren zurück greifen musste. Häufig führen und pflegen die Bestatter gute Kontakte zu den örtlichen Krankenhäusern und Altenheimen, so das sie schneller an einen Leichentransport kommen- auch schon mal ohne Zustimmung der Hinterbliebenen. Die Toten- Aufbahrung in den eigenen vier Wänden ist legal- viele Bestatter drängen aber auf eine lange Aufbahrung im eigenen Institut. Von überhöhten Kosten bei einer Feuerbestattung hört man immer wieder- da werden Särge für viele hundert Euro angeboten, obwohl eine Standardausführung für unter 400 €uro völlig ausreichend ist. Es empfiehlt sich immer, ein schriftliches Kostenangebot einzuholen, denn häufig werden die Angehörigen erst nach der Bestattung mit der Rechnung konfrontiert, die durch kleine Extras/ Serviceleistungen schnell mal 1000 € und mehr über dem Basispreis liegen kann. Verbraucherschützer befürworten sogar, sich unterschiedliche Angebote mit konkretem Kostenplan einzuholen.

Das so der Ärger vor programmiert ist, ist den Hinterbliebenen natürlich nicht zu verdenken, denn sie möchten nur den Verstorbenen betrauern und sich nicht mit Kostenvoranschlägen, Friedhofsgebühren oder Sargpreisen beschäftigen. Laut Aussagen von Experten, sind jährlich einige Tausend Hinterbliebene mit dem Bestattungsunternehmen unzufrieden oder fühlten sich gar von ihnen abgezockt. Leider unternimmt kaum einer etwas dagegen. In den meisten Fällen überlassen sich die Trauernden ihrem Schmerz und bezahlen Ihre Rechnung ohne nachzufragen.

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