Artikel-Schlagworte: „Erdbestattung“

Aufgaben und Service eines Bestatters

Wenn plötzlich ein Todesfall eintritt, sehen sich die Hinterbliebenen zu ihrem Schmerz, auch noch mit vielen Aufgaben und Entscheidungen konfrontiert. Sie müssen sich nun um eine Beisetzung und viele andere Details kümmern. Schön ist es natürlich, wenn der Verstorbene schon im Voraus viele Details selbst festgelegt hat, wie die Entscheidung, ob eine Erd- oder eine Feuerbestattung stattfinden soll. Leider ist dies aber in den meisten Fällen nicht der Fall. Rat + Hilfe in Fragen der Bestattung, können die Hinterbliebenen bei den Bestattungsunternehmen bekommen.

Zu den Aufgaben & dem Service eines Bestatters gehören:

  • Beratung der Hinterbliebenen,
  • würdige Ausgestaltung sowie vorschriftsmäßige Durchführung der Bestattung,
  • Regelung der bei Todesfällen anfallenden behördlichen + kirchlichen Formalitäten,
  • Terminierung für Trauerfeierlichkeiten,
  • Formalitätenklärung mit der Friedhofsverwaltung,
  • Gestaltung, Vermittlung + Lieferung von Traueranzeigen,
  • Beratung in Fragen zur Wahl von Sarg bzw. Urne,
  • Träger bei Überführungen/ Beisetzung,
  • Ankleiden/ Einbetten,
  • Waschen,
  • Aufbahren des Verstorbenen
  • Überführung zum Krematorium,
  • Abholung vom Sterbeort und Überführung zum Friedhof,
  • Organisation von musikalische Darbietungen,

Um alle Details und Wünsche für die spätere Bestattung schon vorab festzulegen, besteht die Möglichkeit eines sogenannten Vorsorgevertrages. Mit dessen Hilfe kann den Hinterbliebenen die nicht immer einfache Entscheidung über die Bestattungsart abgenommen werden. Vorsorgeverträge können durch eine Sterbegeldversicherung oder treuhänderische Anlage von Vorsorgegeldern abgesichert werden. Ihr Bestatter berät Sie gerne in diesen Fragen.

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Meinung zum Thema: „Landesregierung streitet um Bestattungsgesetz“ vom 17/08/2009

Sollten sich unsere Gewählten aus den Landesregierungen nicht mit weitaus wichtigeren Themen beschäftigen, als mal wieder neue Gesetze (die es dem kleinen Mann/Frau immer schwerer machen) im Bereich des Friedhofs- und Bestattungswesen zu erlassen?

Jeder Mensch sollte doch frei entscheiden dürfen, ob und wie er sich bestatten lässt. Der Wege gibt es da ja viele:

Aber nein, es muss ja wieder neue Gesetze geben, die die Entscheidungsfreiheit des Bürgers in unserem Land beschneiden.

Warum gibt es eigentlich einen Friedhofszwang in unserem Land? Egal ob ich nun in der Kirche bin oder nicht- ich muss für eine bestimmte Liegezeit eine saftigen Gebühr + Kosten für Grabpflege etc. entrichten.

Natürlich kann man jetzt sagen: „aus hygienischen Gründen“, gibt es diesen Zwang. Klar kann man diese Bedenken verstehen, aber mal ehrlich: „geht von meiner Asche noch Ansteckungsgefahr aus“? Nach einer standardisierten Kremierung ist nur noch eine Handvoll Asche von mir übrig und egal, ob nun meine Tochter die Urne in die Vitrine stellen möchte oder meine Asche durch Angehörige verstreut wird, eine „Luftverschmutzung“ oder gar „Ansteckungsgefahr“, kann doch in allen Fällen ausgeschlossen werden.

Ich denke es ist Zeit, für eine Reformierung des Bestattungsgesetzes (im positiven Sinne)!

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Totenschein- wichtiges Dokument für Hinterbliebene

Nachdem der erste Schock über die Todesnachricht überwunden ist, stellt sich für die Hinterbliebenen schnell die Frage nach der Ausgestaltung der Bestattung. Ist der letzte Wille des Verstorbenen nicht schriftlich festgelegt, entscheiden die Hinterbliebenen.

Empfohlen wird die Festlegung der Bestattungsmodalitäten im Rahmen eines Testaments, denn dies ist für die Hinterbliebenen rechtlich bindend. Ohne ein Testament, können die Angehörigen letztlich über alle Abläufe + Gestaltung der Bestattung selbst entscheiden. Die Rangfolge sieht dann vor, -das der Wille vom Ehegatten des Verstorbenen-, wenn dieser nicht vorhanden, der Wille der Kinder bzw. derer Ehegatten vor dem der anderen Verwandten gilt.

Der Totenschein wird vom Hausarzt bzw. Notarzt ausgestellt und ist das offizielle und wichtigste Dokument für die Hinterbliebenen. Tritt der Tod in einem Heim bzw. Krankenhaus ein, so ist es die Aufgabe von deren Mitarbeiter sich mit einem Arzt in Verbindung zu setzen, um den Tod zu bescheinigen.

Ohne einen ausgestellten Totenschein, darf der  Bestatter, den Verstorbenen nicht überführen.

Fast zwei-drittel der Bundesbürger wählen auch heute noch die traditionelle Bestattung- die Erdbestattung. Des weiteren verzeichnen die Bestattungsformen der Feuerbestattung bzw. der Seebestattung, hohe Zuwachszahlen. Die Feuer- oder Seebstattung muss entweder durch den Verstorbenen schriftlich gewünscht/ oder durch die Hinterbliebenen schriftlich verfügt werden. Die verschiedenen Arten einer Bestattung finden Sie in den Erläuterungen auf unserer Webseite.

In Deutschland sieht das Gesetz eine Sargbestattung bzw. Urnenbestattung, grundsätzlich nur auf einem Friedhof vor.

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Islamische Bestattung

Der Islam schreibt feste Ablaufregeln für die Begleitung beim Sterben vor:

  • die Gebete,
  • die rituelle Waschung des Leichnams,
  • die Beerdigung

Der Verstorbene soll in ruhiger, respektvoller Weise an das Glaubensbekenntnis erinnert werden: „Es gibt keine Gottheit außer Allah, Mohammed ist sein Prophet.“ Unterschiede bei der Waschung des Leichnams werden wie folgt gehandhabt:

  • der Leichnam einer Frau soll von Frauen gewaschen werden,
  • der Leichnam eines Mannes wird von Männern gewaschen,

Danach wird der Leichnam in Leinentücher eingeschlagen und soll ohne Sarg, in ein Grab beigesetzt werden. Die Blickrichtung immer gen Mekka. Nach Möglichkeit sollte eine Beerdigung des Leichnams noch am Sterbetag erfolgen, denn aus Achtung vor dem Toten, dürfen keine anderen Geschäfte vor der Bestattung geführt werden. Jeglicher Grabschmuck sowie der Grabpflege sind zu unterbleiben. Ein gläubiger Muslime sieht in der Erdbestattung die einzig mögliche Bestattungsform, denn eine Feuer- oder Seebestattung ist im Islam nicht erlaubt.

Aufgrund der islamischen Bestattungsbräuche kommt es in Deutschland häufig zu Konflikten mit den rechtlichen Regeln einer Gesellschaft mit christlicher Tradition. Daraus resulierte, das die erste Generation noch, wegen der Widersprüche zwischen islamischer Tradition sowie den deutschen Vorschriften, Ihre toten Angehörigen in das Heimatland überführte. Im Heimatland wurde dann nach muslimischen Regeln, traditionell begraben. Seit einigen Jahren entstehen nun islamische Gräberfelder auf unseren Friedhöfen, um auch in Deutschland eine Möglichkeit zu schaffen, eine traditionelle Bestattung zu arrangieren.

Diese Bestattungen auf ausgesuchten deutschen Friedhöfen erfolgen nach folgenden Islamische Regeln und deren Tradition:

  • Die Bestattung sollte am Todestag stattfinden können.
  • Der Friedhof benötigt einen Raum für die rituelle Waschung.
  • Der Raum für die Trauerfeier muss frei von christlichen Symbolen sein: kein Kreuz, kein auferstandener Christus.
  • Das Gräberfeld muss ermöglichen, dass der Tote mit dem Gesicht nach Mekka weist. Der Winkel ist auf den Bruchteil des Grades, also auf Minuten genau, einzuhalten.
  • Die Grabstätte muss in „jungfräulicher“ Erde stattfinden, es hat noch keine andere Bestattung stattgefunden.
  • Es ist ein „ewiges Ruherecht“ vorzusehen.
  • Grabschmuck bzw. Grabpflege sind nicht üblich.
  • Es wird nur im leinenen Leichentuch bestattet.

Das es in Deutschland aufgrund seiner gesetzlichen Regeln zu Schwierigkeiten bei der „Unbegrenzten Liegefrist“, der „Taggenauen und Sarglosen  Bestattung“ kommt, ist anzunehmen. Die zuständigen Behörden versuchen, mit Hilfe von Einzelgenehmigungen, die Einhaltung der Bestattungsregeln, im Einklang mit den islamischen Regeln möglich zu machen.

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Christliche Bestattung

Bei einer Christlichen Bestattung werden Angehörige von christlichen Religionsgemeinschaften nach ihrem Tode normalerweise auf Friedhöfen im Rahmen eines Aussegnungsgottesdienst, einer Begräbnisfeier oder einer kurzen Andacht beigesetzt. Häufig finden Totenwachen in der Kirchgemeinde oder im Haus des Verstorbenen statt. Der Leichnam wird dann unter Begleitung der Trauernden zur Grabstelle getragen, wo ein Pfarrer oder Trauerbegleiter, unter Glockengeläut die letzten Worte spricht. Die letzten Worte sollen die Himmelfahrt der Seele begleiten und auch der Trauerbewältigung nützen.

Kaum erwähnenswert sind die Unterschiede in den Bräuchen katholischer bzw. evangelischer Gläubiger, wobei im katholischen Süden Deutschlands, Erdbestattungen noch gebräuchlicher sind.

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