Posts Tagged ‘Erdbestattung’



In der heutigen Zeit, zeigen die Menschen gerne was sie erreicht haben oder zumindestens was sie gerne darstellen möchten.

Dieser Trend macht auch vor der Bestattungskultur in Deutschland keinen Halt und so ist es bei einem Gang über unsere Friedhöfe kaum verwunderlich, das es auch hier mehr oder weniger schöne oder große Grabanlagen zu bewundern gibt. Der Individualität des einzelnen sind da wenige Grenzen gesetzt und so verraten uns die Gestaltung der Grabanlagen, Gräber oder die Beigabe von Grabschmuck viel über den Bestatteten, aber noch viel mehr über die Zeit, in der sie gestaltet wurden.

Bis zum Ende des 17.Jahrhunderts gab es in Europa keine herkömmlichen Friedhöfe, die „Arbeiterklasse“ wurde in Massengräbern beigesetzt. Nur den reichen Kaufleuten, Adligen und besondere Menschen war es vergönnt, ihrer Person in Form eines Einzelgrabes oder einer Familiengruft auch nach dem Tod zu huldigen.

In der heutigen Zeit zeigt sich unsere errungene Individualität auch nach dem Tod. Wo unser letzter Ruheplatz liegt- oder wie er gestaltet sein soll, können wir schon zu Lebzeiten bestimmen. Da fallen uns spontan Bestattungsvarianten wie: Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung, Friedwald-Bestattung, Kolumbarien aber auch so ungewöhnliche wie: Himmelsbestattung, Bergbestattung, Nordpool-Bestattung ein.

Jeder nach seiner Fasson…für den Bescheidenen gibt es den Karton-Sarg, für den Extravaganten eine Bestattung im Bronzesarg. Daher ist es auch nicht verwunderlich, das sich viele bereits zu Lebzeiten einen Sarg oder eine Urne kaufen. Für Umweltbewusste gibt es die Bio-Urne, für den modernen Menschen die Designer-Urne. Die Auswahl ist groß: Es gibt Urnen aus Holz, Kupfer, Edelstahl, Marmor, Keramik, Glas oder Granulat. In den letzten Jahren, erfreuen sich dabei Urnenbeisetzungen oder Friedwald-Bestattungen immer größerer Beliebtheit.

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28
Nov

Was tun nach Todesfall

   Posted by: C.Kuehn    in Begräbnis (Begriffserklärung), News

Viele Angehörige fragen sich, was sie als erstes tun sollten, wenn ein Todesfall eingetreten ist.

In jedem Fall müssen Sie einen Arzt benachrichtigen, der die Todesbescheinigung (auch Totenschein genannt) ausstellt. In Krankenhäusern und Altenheimen geschieht das im Regelfall durch die Leitung des Hauses. Als nächsten Schritt, sollten Sie nahe Verwandte benachrichtigen und nachfragen, ob der Verstorbene seinen letzten Willen bezüglich seiner Bestattung schriftlich hinterlassen hat und mit diesen das weitere Vorgehen besprechen. Hat der Arzt den Tod festgestellt und den Leichnam freigegeben, muss der Leichnam innerhalb von 24 – 36 Stunden durch ein Bestattungsunternehmen, in eine Leichenhalle überführt werden. Eine Abschiednahme und Aufbahrung im Wohnhaus des Verstorbenen, ist für einen Zeitraum von 1-2 Tagen möglich, sofern der Verstorbene nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten hat. Die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer, sehen eine Erdbestattung spätestens 5-12 Tage nach dem Todesfall vor. Die Feuerbestattung ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Verstorbene dies schriftlich verfügt hat. Für die Kremierung und anschließenden Beisetzung der Urne bleiben bis zu 6 Wochen Zeit. Die Beisetzung der Asche erfolgt in der Regel in einem Urnengrab mit oder ohne Urne. Dies geschieht entweder auf einem Friedhof, in Friedwäldern oder durch Verstreuen der Totenasche auf ausgewiesenen Streuwiesen oder der See. Eine Bestattung kann jedoch frühestens 24 Stunden nach dem Ausstellen des Totenscheins erfolgen.

Nachdem man die Bestatterkosten verglichen und sich für ein Bestattungsunternehmen entschieden hat, bleibt den Hinterbliebenen die Möglichkeit, die Wünsche des Verstorbenen zu besprechen sowie Art und Weise der Bestattung festzulegen. Dabei können die  Hinterbliebenen entscheiden, welche Schritte der Bestatter ihnen abnimmt, z.B. Behördengänge (Beurkundung auf dem Standesamt) oder Gespräche mit der Friedhofsverwaltung und zuständigen Kirchengemeinde.

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5
Nov

Der Friedhof

   Posted by: C.Kuehn    in Begräbnis (Begriffserklärung), Bestattungsformen, News

Auf einem Friedhof (auch Kirchhof, Begräbnisplatz oder Gottesacker genannt) werden verstorbene Menschen in einem Grab bestattet. Ursprünglich leitet das Wort Friedhof sich vom altdeutschen Wort “frithof” ab. Als Frithof bezeichnete man damals den eingezäunten Vorhof einer Kirche.

Schon seid der frühen Steinzeit, bestatten Menschen an festgelegten Orten, ihre Verstorbenen in Grabstätten.

Als flächenmäßig größter Friedhof Europas, gilt der Friedhof in Hamburg- Ohlsdorf. Dieser wurde im Jahre 1877 eröffnet und ist die letzte Ruhestätte von ca. 1,7 Mio. Menschen, unter denen sich auch viele berühmte Leute befinden.

Grundsätzlich gilt, auf Friedhöfen werden bei einer Erdbestattung die Menschen in einem Sarg bestattet oder durch eine Feuerbestattung, bei der die Asche des Verstorbenen in einer Urne bestattet wird. Den Sarg oder die Urne auf dem eigenen Grundstück beizusetzen, ist in Deutschland aufgrund des Bestattungsgesetzes, nicht gestattet.

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4
Nov

Sozialbestattung

   Posted by: admin    in Bestattungsformen, Bestattungskosten, News



Ist der der Bestattungspflichtige oder der Erbe selbst nicht in der Lage, für die Begräbniskosten aufzukommen, trägt das Sozialamt auf Antrag die erforderlichen Kosten für die Bestattung. Auf keinen Fall ist eine Sozialbestattung ein  „Armenbegräbnis“. Denn es gilt der Grundsatz, dass das Begräbnis der Würde des Menschen entsprechend ausfallen sollte. Wollte der Verstorbene eine Erdbestattung, hat der Träger der Sozialhilfe auch diese Kosten zu tragen. Jede Bestattung und Kostenübernahme vom Sozialamt ist abhängig vom Einzelfall.

Allein in Sachsen sind zwischen 2005 und 2008 die Ausgaben der Städte sowie der Landkreise um knapp 40 % auf mehr als 2,5 Mio. € gestiegen. Für 2009 werde mit einer Summe von 3,1 Millionen Euro zu rechnen sein.

In Berlin lagen die Ausgaben der zwölf Bezirksämter für 2006 bei mehr als 2,5 Mio. €. Damit lagen sie um mehr als 10 % höher als im Vorjahr. Im Jahre 2001 mussten die Bezirke noch 1,1 Mio. € aufwenden, um Bedürftigen die Bestattung ihrer Verstorbenen zu ermöglichen.

Die rechtlichen Grundlagen für eine Sozialbestattung finden Sie im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)

Sozialbestattungen unterscheiden sich in zwei Bestattungsarten:

  • Feuerbestattung
  • Erdbestattung

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28
Okt

Die Nachsorge

   Posted by: admin    in Dokumente, Testament & mehr, News

Insbesondere nach einer Bestattung beginnt eine schwierige Zeit für die Hinterbliebenen, denn zusätzlich zur Trauerbewältigung müssen sie sich um sämtliche Erledigungen, wie Abmeldungen laufender Abonnements, Versicherungen, etc. kümmern. Zur Nachsorge gehört u.a.:

  • die sorgfältige Verwahrung der Dokumente, wie Rechnungen + Gebührenbescheide
  • Kündigung von Verträgen des Verstorbenen (z.B. Unfall/ Privathaftplichtversicherung, Hausrat- und Gebäudeversicherung sowie KFZ- Versicherungen
  • Kündigung von Wohnungsmietverträgen, Rundfunkverträgen, Abonnements + Girokonten

Nach einer Erdbestattung haben Sie die Möglichkeit die Grabpflege selber durchzuführen, wenn Sie aber keine Möglichkeit haben, die Grabpflege selbst durchzuführen, sollten Sie eine Friedhofsgärtnerei damit beauftragen. Die Steinarbeiten und die Aufstellung eines Grabsteins sowie deren Einfassung, erledigt gerne ein ortsansässiger Steinmetz, der sich in der Regel am besten mit den Friedhofssatzungen wie erlaubte Höhe, Breite und Stärke des Steines, auskennt. Die Kosten des Steinmetzes werden vom Finanzamt als Bestattungskosten anerkannt.

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12
Sep

Erdbestattung / Feuerbestattung

   Posted by: admin    in Bestattungsformen, Urne



Es gibt weltweit die verschiedensten Formen der Bestattung. In Europa gilt die Erdbestattung als traditionelle Bestattungsform. Das heißt, die Beisetzung des Verstorbenen erfolgt in einem Sarg oder die Verbrennungsreste nach einer Feuerbestattung mittels einer Urne. Bei der Sargbestattung wird der Verstorbene, in der Erde eines kommunalen bzw. kirchlichen Friedhofs eingelassen. Eine neue Grabstelle auf einem Friedhof erwirbt man in der Regel für einen Zeitraum von15 – 30 Jahren. Der Nutzungszeitraum ist individuell verlängerbar. Eine Beisetzung auf einem privaten Grundstück oder das Verstreuen der Asche im privaten Bereich ist in Deutschland aufgrund des Friedhofszwang´s nicht gestattet. Genau dasselbe gilt für die Aufbewahrung der Totenasche mittels einer Urne im privaten Bereich.

Eine weitere Form der Bestattung ist die Feuerbestattung -Verbrennung in einem Krematorium- ist in der deutschen Bestattungskultur relativ neu.  Die Feuerbestattung ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Verstorbene diese Bestattungsart schriftlich verfügt hat. Die Beisetzung der Asche erfolgt in der Regel in einem Urnengrab mit oder ohne Urne. Dies geschieht entweder auf einem Friedhof, in Friedwäldern oder durch Verstreuen der Totenasche auf ausgewiesenen Streuwiesen oder der See. Die Feuerbestattung wurde vor allem von Atheisten, Freidenker sowie Freigeistigen gefordert und gegen den Widerstand der Kirche zum Ende des 19 Jahrhunderts eingeführt. Das erste deutsche Krematorium entstand 1878 in Gotha. Die katholische Kirche hat eine Verbrennung der Leiche erst 1963 offiziell zugelassen.

Auf welche Art der Verstorbene bestattet wird, entscheiden die Familienangehörigen. Bei einer Feuerbestattung braucht man eine Unterschrift eines Familienangehörigen und einen so genannten Totenschein.

Bei der Feuerbestattung kommt am Ende die Asche des Toten in eine Innenurne, die die Größe einer Cola-Dose hat, die danach in eine schöne Außenurne kommt. Die Außenurne, die später beschriftet und zugelötet wird, kann man sich selbst aussuchen. Es gibt etwas günstigere und schlichte oder teurere und moderne Urnen. Bei den Särgen ist das genauso, man kann einen günstigen oder einen sehr teuren Sarg nehmen. Die Urne wird anschließend auf dem Friedhof beigesetzt.

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Sollten sich unsere Gewählten aus den Landesregierungen nicht mit weitaus wichtigeren Themen beschäftigen, als mal wieder neue Gesetze (die es dem kleinen Mann/Frau immer schwerer machen) im Bereich des Friedhofs- und Bestattungswesen zu erlassen?

Jeder Mensch sollte doch frei entscheiden dürfen, ob und wie er sich bestatten lässt. Der Wege gibt es da ja viele:

Aber nein, es muss ja wieder neue Gesetze geben, die die Entscheidungsfreiheit des Bürgers in unserem Land beschneiden.

Warum gibt es eigentlich einen Friedhofszwang in unserem Land? Egal ob ich nun in der Kirche bin oder nicht- ich muss für eine bestimmte Liegezeit eine saftigen Gebühr + Kosten für Grabpflege etc. entrichten.

Natürlich kann man jetzt sagen: „aus hygienischen Gründen“, gibt es diesen Zwang. Klar kann man diese Bedenken verstehen, aber mal ehrlich: „geht von meiner Asche noch Ansteckungsgefahr aus“? Nach einer standardisierten Kremierung ist nur noch eine Handvoll Asche von mir übrig und egal, ob nun meine Tochter die Urne in die Vitrine stellen möchte oder meine Asche durch Angehörige verstreut wird, eine „Luftverschmutzung“ oder gar „Ansteckungsgefahr“, kann doch in allen Fällen ausgeschlossen werden.

Ich denke es ist Zeit, für eine Reformierung des Bestattungsgesetzes (im positiven Sinne)!

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15
Aug

Totenschein- wichtiges Dokument für Hinterbliebene

   Posted by: admin    in News

Nachdem der erste Schock über die Todesnachricht überwunden ist, stellt sich für die Hinterbliebenen schnell die Frage nach der Ausgestaltung der Bestattung. Ist der letzte Wille des Verstorbenen nicht schriftlich festgelegt, entscheiden die Hinterbliebenen.

Empfohlen wird die Festlegung der Bestattungsmodalitäten im Rahmen eines Testaments, denn dies ist für die Hinterbliebenen rechtlich bindend. Ohne ein Testament, können die Angehörigen letztlich über alle Abläufe + Gestaltung der Bestattung selbst entscheiden. Die Rangfolge sieht dann vor, -das der Wille vom Ehegatten des Verstorbenen-, wenn dieser nicht vorhanden, der Wille der Kinder bzw. derer Ehegatten vor dem der anderen Verwandten gilt.

Der Totenschein wird vom Hausarzt bzw. Notarzt ausgestellt und ist das offizielle und wichtigste Dokument für die Hinterbliebenen. Tritt der Tod in einem Heim bzw. Krankenhaus ein, so ist es die Aufgabe von deren Mitarbeiter sich mit einem Arzt in Verbindung zu setzen, um den Tod zu bescheinigen.

Ohne einen ausgestellten Totenschein, darf der  Bestatter, den Verstorbenen nicht überführen.

Fast zwei-drittel der Bundesbürger wählen auch heute noch die traditionelle Bestattung- die Erdbestattung. Des weiteren verzeichnen die Bestattungsformen der Feuerbestattung bzw. der Seebestattung, hohe Zuwachszahlen. Die Feuer- oder Seebstattung muss entweder durch den Verstorbenen schriftlich gewünscht/ oder durch die Hinterbliebenen schriftlich verfügt werden. Die verschiedenen Arten einer Bestattung finden Sie in den Erläuterungen auf unserer Webseite.

In Deutschland sieht das Gesetz eine Sargbestattung bzw. Urnenbestattung, grundsätzlich nur auf einem Friedhof vor.

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