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Buch-Tipp: Der letzte Wagen ist immer ein Kombi
Der letzte Wagen ist immer ein Kombi
Das Buch „Der letzte Wagen ist immer ein Kombi“ mit dem Untertitel „Die letzte Ruhestätte. Wissen von A bis Z“ (128 Seiten) 14,80 €
Volker Rethmeier
Verlag: Wagner Verlag
ISBN: 978-3-86683-922-9
Kurzbeschreibung
Das Buch der letzte Wagen ist immer ein Kombi mit dem Untertitel „Die letzte Ruhestätte. Wissen von A bis Z“ ist ein ernst gemeinter, aber nicht immer im ernsten Ton geschriebener Ratgeber rund um das Thema Bestattung und Bestattungsvorsorge. Der Autor kennt sich in der Branche aus, ist er doch bereits seit über 20 Jahren als Friedhofswärter auf dem städtischen Friedhof in Obernkirchen tätig. Zunächst sollte es nur eine kleine Informationsbroschüre werden. Am Schluss wurde es ein ganzes Buch.
Informationen über die Wahl der letzten Ruhestätte und was alles dabei beachtet werden muss, gibt es genügend.
Das Buch soll mit kurzen und leicht verständlichen Kapiteln Licht ins Vorschriftendickicht des Bestattungswesens bringen. So schreibt Rethmeier über alte und neue Bestattungsformen (wie FriedWald und Baumbestattung), informiert über die Vorschriften zur Gestaltung von Gräbern, über Grabnutzungsrechte und die Möglichkeit, seine eigene Beerdigung mit Hilfe von Verträgen und Vollmachten schon zu Lebzeiten zu regeln.
Es gibt aber auch Kapitel, die zum Schmunzeln einladen. So wird unter dem Titel „Kurioses aus aller Welt rund ums Sterben“ über verwunderliche Geschichten aus der Welt des Bestattungswesens berichtet.
Rechtzeitige Vorsorge durch eine Sterbegeldversicherung
Sterbegeldversicherungen werden laut aktueller Umfragen immer beliebter. Eine rechtzeitige Vorsorge mit einer Sterbegeldversicherung kann Ihnen die Ruhe und das gute Gefühl geben, Ihren letzten Willen in Ihrem Sinne geregelt zu haben.
Eine Bestattung geht immer mit Trauer und Verlust einher. Es ist keine schöne Sache, doch eine völlig normale und natürliche. Damit Ihre Hinterbliebenen für den Fall der Bestattung vor hohen finanziellen Kosten geschützt sind, kann es sich empfehlen, durch eine Sterbegeldversicherung vorzusorgen. Diese kann individuell von Ihnen zusammengestellt werden, je nach dem, welchen Wunsch Sie sich selbst erfüllen möchten.
Eine würdevolle Bestattung kostet heutzutage je nach Region und Gestaltung schnell mal zwischen 4000 und 10000 Euro – zu bedenken ist außerdem, das dass Sterbegeld im Jahre 2004 von den gesetzlichen Krankenkassen ersatzlos gestrichen wurde. Nicht zu vergessen ist, dass die Hinterbliebenen gesetzlich dazu verpflichtet sind die Bestattungskosten zu zahlen.
Die Finanzierung einer Bestattung ist ein wichtiger Punkt, der auf jeden Fall bedacht werden sollte. Die Kosten sind das entscheidende Merkmal einer Bestattung. Wenn Sie eine Sterbegeldversicherung abschließen, sollte die Klausel der Bestattungsvorsorge auf jeden Fall enthalten sein. Damit können Sie Ihre Angehörigen entlasten und nehmen ihnen eine Menge Arbeit und Lauferei in der schweren Zeit des Verlustes ab.
Vorteile einer Sterbegeldversicherung
- Entlastung der Hinterbliebenen
- Geldleistung für eine würdige und individuelle Bestattung
- Lebenslanger Versicherungsschutz
- Gute Rendite/ Überschuss möglich
- Abschluss auch bis ins hohe Alter möglich
- Abgeltungssteuerfreie Auszahlung im Todesfall
Die meisten Anbieter bieten Sterbegeldversicherungen gegen einen Einmalbeitrag oder gegen laufende Beitragszahlungen an.
Sie haben Fragen zu Anbietern und Leistungsmerkmalen von Sterbegeldversicherungen? Fragen Sie unsere Mitarbeiter! info@urne-direkt.de
Vorsorge durch einen Bestattungsvorsorgevertrag
Der Verlust eines Familienangehörigen, eines Freundes oder eines Bekannten ist für jeden von uns ein schmerzlicher, oftmals auch schicksalhafter Lebenseinschnitt.
Plötzlich müssen wir über das Unvermeidliche – den Tod – nachdenken.
Wir müssen darüber sprechen, wie wir unseren verstorbenen Angehörigen, den Freund oder Bekannten die letzte Ehre in würdiger Form erweisen. Das ist ein hoher Anspruch, dem wir unbedingt in dieser schweren Zeit der Trauer gerecht werden wollen.
Darum Vorsorge!
Bestattungsvorsorge heißt Selbstbestimmung und Verantwortung in eigener Sache.
Durch einen Bestattungsvorsorgevertrag wird zu Lebzeiten die eigene Beerdigung geplant, organisiert und finanziell abgesichert. Individuelle Wünsche werden festgelegt. Die Angehörigen werden im Todesfall entlastet und müssen in der schwierigen Zeit der ersten Trauer keine Entscheidung treffen. Sie greifen im
Voraus Ihren Angehörigen in einer der schwersten Stunden hilfreich unter die Arme.
Der Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages regelt, wie Ihre Bestattung einmal aussehen soll. Die Einrichtung eines Treuhandkontos oder eine Sterbegeldversicherung gewährleisten die finanzielle Absicherung.
Bestattungsvorsorgevertrag wichtiger denn je
Bestattungsvorsorge ist in der heutigen Zeit wichtiger denn je. Immer mehr Menschen leben alleine oder haben keine Angehörigen, die sich im Todesfall um die Abwicklung der Bestattung kümmern. Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist hier die sichere Garantie, dass alle Wünsche und Vorstellungen, die man mit der eigenen Bestattung verbindet, auch realisiert werden.
Auch eine Beerdigung, die bei nicht vorhandenen bzw. nicht auffindbaren Angehörigen / Bestattungspflichtigen durch das städtische Ordnungsamt veranlasst würde und bei der mit Sicherheit die eigenen Gedanken unrealisiert bleiben, wird so vermieden.
Weitere Informationen zur Bestattungsvorsorge, finden Sie z.B. hier.
Bestattungsvorsorge
Warum ist Bestattungsvorsorge wichtig?
Vorsorgen heißt:
- Selbst bestimmen
- Notwendiges regeln
- Verantwortung in eigener Sache
- Entlastung der Hinterbliebenen/Angehörigen
- rechtzeitig an die Zukunft denken.
Bei vielen Menschen besteht in der heutigen Zeit der Wunsch, den letzten Weg selbst mitzugestalten und die notwendigen Dinge selbst zu regeln. Auch wenn für einige Menschen diese Überlegungen noch nicht ganz selbstverständlich sind, möchten wir Sie zu diesem Schritt ermutigen.
Legen Sie eine Vorausverfügung fest, wie zum Beispiel:
- welche Bestattungsform (Erd- oder Feuerbestattung),
- wie die Bestattung ausgerichtet werden soll,
- welcher Personenkreis benachrichtigt werden soll,
- auf welchem Friedhof und in welchem Grab die Bestattung stattfinden soll,
- wie die Grabpflege geregelt werden soll,
- wie die Trauerfeier gestaltet werden soll,
- wie der Grabstein gestaltet werden soll,
- wie die Finanzierung geregelt werden kann,
- wer unser Ansprechpartner im Falle Ihres Todes sein wird.
Eine Vorsorgeberatung ist im Regelfall eine kostenlose Dienstleistung Ihres Bestatters. Nehmen Sie unsere Beratung in Anspruch, informieren Sie sich aus erster Hand über alle Möglichkeiten und teilen Sie dem Bestatter Ihre Wünsche mit.
Wer ist Bestattungspflichtig?
Als bestattungspflichtig gelten in erster Linie die nächsten Familienangehörigen, an erster Stelle der/ die Ehegatte/ Ehefrau, der gemeinsame Lebenspartner, die Kinder wie auch die Verwandtschaft. Das Gesetz macht im Regelfall keinen Unterschied zwischen dem letzten Lebenspartner oder einem Ehepartner und stellt ihn als Berechtigten gleich. Die Gesetzeslage weniger Bundesländer wie z.B. Bayern oder Sachsen, kennt bis jetzt keine eingetragene Lebenspartnerschaft und deshalb ist es hier besonders wichtig, noch zu Lebzeiten eine schriftliche Vorsorge zu verfassen, um innerfamiliäre Streitfälle zu vermeiden.
Eine Verpflichtung zur Bestattung ist gegeben – unabhängig von der Erbenstellung. Das beruht auf der gewohnheits- und sittenrechtlichen Totenfürsorgepflicht. Für den Fall, das ein Verstorbener keine klare und eindeutige Vorkehrung für den Todesfall verfasst hat, müssen die Hinterbliebenen entsprechende Maßnahmen treffen. In diesem Zusammenhang kann eine persönliche Vorsorgevollmacht überaus sinnvoll sein.
Spezielle Vorkehrungen können in einem Testament, dem Erbvertrag, oder einem Bestattungsvorvertrag niedergeschrieben werden. Eine Bestattung in Deutschland, gleich ob es sich hierbei um eine Erd- Feuer- oder Seebestattung handelt, muss stets unter Berücksichtigung auf die bestehenden Hygieneanforderungen stattfinden.
Sozialhilfeempfänger muss seinen Bestattungsvorsorgevertrag nicht kündigen
Der Bestattungsvorsorgevertrag eines Sozialhilfeempfängers ist nicht als Vermögen anrechenbar und somit ist eine Aufforderung zur Kündigung des Bestattungsvorsorgevertrages rechtswidrig. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 29.10.2009. (AZ: S 1 SO 4061/08)
Die Verwertung eines Bestattungsvorsorgevertrag stellt für den Hilfesuchenden grundsätzlich eine Härte dar (Anschluss an BSG, FEVS 60, 108). Deshalb ist die wiederholt in ablehnenden Bescheiden des Sozialhilfeträgers enthaltende Aufforderung an den Hilfesuchenden, sich unverzüglich um die Kündigung des Bestattungsvorsorgevertrages zu kümmern, rechtswidrig. Eine dennoch erfolgte Kündigung und der Einsatz des hieraus erzielten Geldbetrages zur Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe kann dem Hilfesuchenden deshalb nicht anspruchsvernichtend entgegengehalten werden. Anders wäre dann zu entscheiden, wenn der Abschluss des Bestattungsvorsorgevertrages in der Absicht geschlossen wurde, die Hilfebedürftigkeit erst herbeizuführen. Gegen eine solche Absicht des Hilfesuchenden spricht jedoch der Umstand, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung beim Sozialhilfeträger weiteres Vermögen vorhanden war, das bereits für sich die Gewährung von Sozialhilfeleistungen ausschloss. Dies gilt auch dann, wenn der Bestattungsvorsorgevertrag erst kurze Zeit vor Eingang des Leistungsantrages beim Hilfeträger abgeschlossen worden ist.
Das Sozialamt muss Hilfeleistungen trotz bereits erfolgter Kündigung des Bestattungsvorsorgevertrages zahlen.
Das Sozialgericht Karlsruhe hat daher im zugrunde liegenden Fall der Klage einer Hilfeempfängerin stattgegeben und den Sozialhilfeträger verurteilt, der Klägerin Hilfeleistungen trotz zwischenzeitlich erfolgter Bedarfsdeckung durch die Kündigung eines Bestattungsvorsorgevertrages und der Begleichung offener Heimkosten mit dem aufgrund der Kündigung erhaltenen Geldbetrag im Wege der Selbsthilfe für weitere vier Monate zu gewähren. (Quelle: kostenlose-urteile.de)

