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Bestattungsart: Natur- oder Waldbestattung
Die Wald- und Naturbestattung ist eine der in den letzten Jahren immer häufiger gewählten Bestattungsarten nach einer Kremation. Dabei wird die Asche in einer schnell vergänglichen Urne in einem dafür offiziell ausgewiesenem Waldstück beigesetzt. In Hessen zum Beispiel müssen diese Beisetzungsorte laut hessischem Bestattungsgesetz unter kommunaler Aufsicht stehen, durch Begrenzungen ausgewiesen und öffentlich zugänglich sein.
Bei der Auswahl der Bestattungsbäume unterscheiden die Anbieter Gemeinschaftsbäume mit einzel zu erwerbenden Urnenplätzen und Familien- oder Freundschaftsbäume mit zehn bzw. zwölf Urnenplätzen. Die Grabplätze werden auf Friedhofsdauer, d.h. 99 Jahre, gerechnet nach der Eröffnung des Bestattungswaldes, erworben.
Häufig werden die Bestattungswälder überregional betrieben und stehen somit jedem Interessierten, unabhängig von dessen Wohnsitz, zur Verfügung.
Einige Gemeinden bieten als Alternative zu den Waldbestattungen auf ihren Friedhöfen Baumbestattungen an.
Weitere Naturbestattungen werden in der Schweiz angeboten. Hier ist es möglich z. B. auf einer Almwiese an einem Baum oder einem Felsen eine Grabstätte zu erwerben. Die Asche des Verstorbenen wird dort ohne Aschenurne, gemäß schweizerischem Gesetz, im Erdreich bestattet.
Haustier zusammen mit Herrchen begraben
Arm in Arm spazieren Herr und Frau Seyfferth jeden Tag zum „Bärliner Tierfriedhof“ und besuchen Benny, ihren West Highland White Terrier. „Wir vergessen Dich nie“, steht auf seinem herzförmigen Grabstein zwischen Grablicht und zwei Engeln. Die beiden Rentner möchten eines Tages ihr Grab möglichst nahe bei ihrem geliebten Hund wissen. „Wir haben veranlasst, dort direkt am Tierfriedhof beerdigt zu werden“, sagt Herr Seyfferth und zeigt auf die erste Grabreihe des Friedhofs Berlin- Steglitz. Nur ein grüner Maschenzaun trennt hier die Gräber von Mensch und Tier.
Ein Tierfriedhof im brandenburgischen Teltow könnte in etwa zwei Jahren als erster Friedhof in Deutschland eine Genehmigung für die gemeinsame Bestattung von Hund und Herrchen erhalten. Der Geschäftsführer möchte in einem Wald neben dem Tierfriedhof die menschliche Asche mit dem Tierkörper begraben. Die Nachfrage nach solchen Bestattungsformen sei sehr groß und fügt hinzu: „Wenn man auf den Humanfriedhöfen mal die Gräber öffnen würde, wäre man erstaunt, was man dort alles an Tieren finden könnte.“
Bisher sehen die Bestattungsgesetze der Länder solche Gemeinschaftsgräber nicht vor. Ausnahmen jedoch sind möglich.
Offiziell darf die Urne eines Tieres nicht mit in den Sarg des Verstorbenen gelegt werden, so die Aussage von einem Bestatter aus Berlin. Doch er könne sich durchaus vorstellen, dass der ein oder andere Bestatter auf diesen immer wieder geäußerten Wunsch der Kunden eingeht. (greenpeace-magazin.de)
Die Streuwiese
Auf dem Rostocker Westfriedhof findet man wohl Deutschland´s einzige Streuwiese, auf der die Totenasche würdevoll verstreut werden kann. Diese Art der Bestattung, stammt aus Skandinavien und wird seid 1985 auf dem Rostocker Friedhof praktiziert. Der Urnenträger verstreut im Beisein der Angehörigen, die Asche über den Rasen. Den Angehörigen steht es frei, am Rande der Streuwiese Blumen, Kränze und Gebinde niederzulegen.
Diese Bestattungsart ist unserem Wissen nach, momentan nur durch das Bestattungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern erlaubt.
Verwaltungsgericht erlaubt keine Bestattung im heimischen Garten
Vor dem Verwaltungsgericht in Trier scheiterte nun ein 75- jähriger Architekt mit seiner Klage nach dem Wunsch einer Urnenbestattung im heimischen Garten. Der Rentner wollte unter einer alten Buche auf seinem Grundstück in Saarburg bestattet werden.
Die Richter am Verwaltungsgericht beriefen sich in ihrer Klageabweisung auf das in Deutschland bestehende Bestattungsgesetz. Dieses Gesetz besagt, das es in Deutschland grundsätzlich einen Friedhofszwang gibt, der nur in Ausnahmefällen umgangen werden darf. Der bloße Wunsch, im eigenen Garten bestattet zu werden, reiche für eine Ausnahmegenehmigung aber nicht aus.
Landesregierung streitet um Bestattungsgesetz
Im Herbst will die Landesregierung das Bestattungsgesetz überarbeiten. In zentralen Fragen ist die Koalition unterschiedlicher Meinung. So will die FDP eine “zweite Leichenschau” einführen – der Union ist das zu teuer.
Düsseldorf. Das Bestattungsgeschäft Salm in der Düsseldorfer Altstadt. Ludwig M. (Name geändert) holt die sterblichen Überreste seiner Frau ab, die im niederländischen Venlo verbrannt wurde. Er behauptet, dass er die Asche in der Eifel beisetzen wird. “Bitte unterschreiben Sie hier”, sagt Almuth Salm. Der Rentner leistet die Unterschrift – und nimmt die Asche in der Urne “Amphore kupfergrün” einfach mit nach Hause.
Eine Situation, die im Bestattungshaus Salm zur Normalität gehört. “Angehörige, die die Überreste ihre Verstorbenen auf dem Kaminsims aufbewahren wollen, nutzen eine Gesetzeslücke im Bestattungsgesetz von NRW”, erklärt Almuth Salm. “Die Niederländer verlangen keinen Nachweis darüber, dass eine Urne tatsächlich beigesetzt wird. Und in Deutschland wird nicht nachgehalten, was mit den Überresten von Verstorbenen geschieht, die in Venlo kremiert worden sind.”
Eine Situation, die die CDU in NRW nicht länger hinnehmen will. Bei der Überarbeitung des Besattungsgesetzes aus dem Jahr 2003, das nach der Sommerpause ansteht, sollen klare Regeln gesetzt werden. “Wir wollen künftig einen Nachweis darüber verlangen, dass die allgemeine Bestattungspflicht, die bei uns gilt, auch eingehalten wird”, sagt Norbert Post, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. “Wir müssen sicherstellen, dass mit der Asche von Verstorbenen würdig verfahren wird.”
Was heißt das genau? Diese Frage wird von den Koalitionspartnern in der Landesregierung sehr unterschiedlich beurteilt. Während die CDU von anonymen Beisetzungen generell wenig hält, setzen sich die Liberalen für einen Ausbau der”nicht-klassischen Beerdigungsformen” ein. “Wir wollen den Angehörigen ermöglichen, die Asche ihrer Verstorbenen wohnortnah anonym zu verstreuen”, sagt Ralf Witzel, der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Landtag. Nicht der einzige Dissens mit den Christdemokraten.
Mit der Neufassung des Bestattungsgesetzes, das die rot-grüne Vorgänger-Regierung beschlossen hatte, will die FDP eine verbesserte Leichenschau einführen. Experten schätzen, dass bundesweit 1200 Mord- und Totschlagsverbrechen unerkannt bleiben, weil Totenscheine zu schnell ausgefüllt und die Leichen nur flüchtig untersucht werden. “Zur Qualitätssicherung benötigen wir eine zweite Leichenschau vor der Bestattung”, sagt der Liberale Witzel. “Besonders bei alten Menschen ist die Todesursache oft nur schwer zu erkennen.” In der CDU-Fraktion gibt es bislang keine Mehrheit für die Einführung einer zweiten Leichenschau. “Wo soll das Geld dafür herkommen?”, fragt der Unions-Politiker Post.
Keine Einigung gibt es in der Koalition bislang auch in der sogenannten Leichenwagen-Frage. Rot-Grün hatte die ursprünglichen Vorschriften 2003 gelockert. Dadurch wurde gestattet, dass man Särge nicht zwingend in speziellen Leichenwagen transportieren muss. Eine unternehmerfreundliche Regelung, die Kosten senkt – ein umgebauter Mercedes-Kombi kostet an die 100 000 Euro. “Auch in diesem Punkt ist uns die Pietät wichtiger als die Ökonomie”, sagt CDU-Experte Post.
Aber auch seuchenhygienische Gründe sprechen für die Wiedereinführung einer Din-Norm für Bestattungswagen. “Ich habe schon erlebt, dass bei der Überführung von Leichen ins Ausland normale Transporter von der Autovermietung zum Einsatz kamen”, berichtet Bestatterin Almuth Salm. “Der Nachmieter ahnt dann nichts von der Verwendung und lädt möglicherweise Obst und Gemüse ein. Auf diese Weise können sich Krankheiten verbreiten – das darf der Gesetzgeber nicht länger zulassen.” (Quelle: Rheinische Post)

