Artikel-Schlagworte: „Beerdigung“
Leistungen eines Bestatters
Bestattung – ein Begriff, mit dem man zwar beim Tode eines Angehörigen oder Bekannten konfrontiert wird, aber allgemein meist nichts davon wissen will, ihn tabuisiert.
Es wird dann anläßlich eines Sterbefalles ein Bestattungsunternehmen mit der Erledigung, aller in diesem Zusammenhang, anstehenden Arbeiten beauftragt.
Doch die Bestatter der heutigen Zeit sind nicht nur die “Sarg- oder Urnenlieferanten”, die den Verstorbenen versorgen und zum Friedhof überführen, sondern haben sich zu modernen Dienstleistungsunternehmen entwickelt.
So ist die Behandlung eines Verstorbenen zwar nach wie vor die wichtigste Aufgabe, aber auch viele andere Dinge müssen erledigt werden.
Nachstehend einmal zur Information ein Überblick über die Leistungen eines Bestattungsunternehmens:
- Erdbestattungen/ Wahl-, Reihen- oder Rasengrabstätten
- Feuerbestattungen/Urnenwahl- oder Reihengrabstätten, anonyme Beisetzung oder die Seebstattung
- Überführungen/ In- und Ausland
- Floristik/ Sarg- und Urnendekorationen/ Kränze und Gestecke/ Grabbepflanzung und -pflege
- Trauerdrucksachen
- Erledigung sämtlicher Formalitäten/ Besorgung aller benötigten Unterlagen wie Todesbescheinigung, Sterbeurkunden, Einäscherungsgenehmigung usw./ Abmeldung bei Rentenversicherungsträgern, Krankenkassen usw./ Einzug der Leistungen von Krankenkassen und aus Lebensversicherungsverträgen
- Bestattungsvorsorgeverträge
- Patientenverfügungen
- Sterbegeldversicherungen
- Beratung in allen Bestattungsangelegenheiten
Zuverlässigkeit, die persönliche Betreuung und Begleitung der Angehörigen sowie die würdevolle Behandlung der Verstorbenen sollten die größten Anliegen ihres Bestatters sein. Das gegenseitige Vertrauen zwischen den Hinterbliebenen und Bestattern, ist die wichtigste Basis für eine gute Zusammenarbeit in diesen schweren Stunden. Eine weitere wichtige Grundlage ist ein solides – und dennoch günstiges – Preis-/ Leistungsverhältnis ohne “Lockangebote”, bei denen dann meist noch unverhältnismäßig hohe Nebenkosten hinzukommen.
Zufriedene Kunden sind auch im Bestattungswesen die beste Werbung!
Wer muss die Kosten einer Bestattung tragen
Von Seiten der Bestattungspflicht ist die Kostentragungspflicht der Bestattung zu trennen. Eine solche Kostentragungspflicht besteht in der Pflicht und Schuldigkeit, die Aufwendungen zu übernehmen oder demjenigen zu ersetzen, welcher die Bestattung festgelegt hat.
Eine solche Kostentragungspflicht ist möglicherweise öffentlich-rechtlich bzw. privatrechtlich ausgestaltet. Auf diese Weise trägt im Sinne des § 1968 BGB „der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers“. Können die Beerdigungskosten vom Erben nicht zu bekommen sein, beispielsweise weil er sich auf die beschränkte Erbenhaftung beruft, trifft denjenigen die Kostentragungspflicht, der dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war (§ 1615, § 1615m BGB).
Für den Fall, dass eine Unterhaltspflicht nicht gegeben ist, kann das verantwortliche Amt, im Regelfall das kommunale Ordnungsamt, aber jedenfalls die bestattungspflichtigen Personen heranziehen, etwa nach einer durchgeführten Bestattung im Wege der so genannten Ersatzvornahme.
Sollte ein anderer Mensch im Zusammenhang mit dem Tod des Verstorbenen schuldfähig sein, sind die Erben beziehungsweise ein Unterhaltspflichtiger berechtigt, von dieser Person die Beerdigungskosten zurückzufordern (§ 844 BGB). Eine verschuldensunabhängige Sonderregelung im Zuge eines tödlichen Unfalls im Straßenverkehr enthält das Straßenverkehrsgesetz (§ 10 StVG).
Krankenkassen zahlen seit 2004 kein Sterbegeld mehr für die Deckung der Beerdigungskosten. Zahlreiche Versicherungsunternehmen bieten seither eine private Sterbegeldversicherung an, deren Abschluss jedoch auf Freiwilligkeit beruht. Sofern einem Zahlungspflichtigen die Übernahme der Beerdigungskosten nicht zumutbar ist, bspw. auf Grund schwerer Verfehlungen des Verstorbenen ihnen gegenüber, kann das örtliche Sozialamt auf Vorlage eines Antrages, für die notwendigen Ausgaben der Bestattung aufkommen (§ 74 SGB XII).
Die Höhe der Gebühren wird für die jeweiligen örtlichen Friedhöfe durch Vorschriften ihrer Träger und unter Bezugnahme der Prüfung zur Rentabilität festgesetzt. Ein beauftragtes Bestattungsunternehmen bekommt seine Vergütung von demjenigen, welcher ihm den Auftrag erteilt hat. Dieser wiederum kann seine Ausgaben als nächstes vom demjenigen ersetzt verlangen, den die Verpflichtung zur Kostentragung trifft.
Bestattungsrecht in Deutschland
Das Bestattungsrecht ist in der BRD grundlegend Sache der einzelnen Bundesländer. Aus diesem Grund haben die meisten Bundesländer eigene, im Grundtext aber meist ähnliche Bestattungsgesetze erlassen.
In der Bundesrepublik Deutschland existiert schon seit dem Mittelalter eine Bestattungspflicht. Ursprünglich war die Pfarrgemeinde in ihren Kirchhöfen hierfür verantwortlich, ebenso bei dem so genannten „Armenbegräbnis“. Im Anschluss an die Ausrufung des Allgemeinen Preußischen Landrecht´s im Jahre 1806, wurden gesetzliche Regelungen getroffen die besagten, das Leichen aus hygienischen Gründen auf keinen Fall mehr im Innern bebauter Flächen bestattet werden durften.
Mit Anbruch des 20. Jahrhunderts erließen die Bundesländer ihre eigenen Bestattungsgesetze. Das zentrale Feuerbestattungsgesetz aus dem Jahre 1934 gilt in einigen Bundesländern nach wie vor.
Um Ihnen einen kleinen Überblick über die in Deutschland bestehenden Bestattungsgesetze zu geben, haben wir die einzelnen Gesetze für Sie im pdf.Format abgebildet.
Bestattungsgesetz Bayern
Bestattungsgesetz Berlin
Bestattungsgesetz Brandenburg
Bestattungsgesetz Bremen
Bestattungsgesetz Hamburg
Bestattungsgesetz Hessen
Bestattungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Bestattungsgesetz Niedersachsen
Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz
Bestattungsgesetz Saarland
Bestattungsgesetz Sachsen
Bestattungsgesetz Sachsen-Anhalt
Bestattungsgesetz Schleswig-Holstein
Bestattungsgesetz Thüringen
Verkäuferin gewinnt bei Werbekampagne eines Radiosenders ihre eigene Beerdigung
Frau S. ist die glückliche Gewinnerin einer Sterbegeldversicherung im Gesamtwert von 3000 Euro.
Der Radiosender „Galaxy“ aus Aschaffenburg hatte mit seiner einzigartigen Werbestrategie unter dem Thema: „Gewinne Deine eigene Beerdigung“ für viel Wirbel im Vorfeld gesorgt, denn viele Bestatter sind der Meinung das solche Art von Werbung wettbewerbswidrig und menschenverachtend sei. Der Bestatterverband hatte daraufhin Klage vor LG Aschaffenburg erhoben – bisher erfolgte aber noch kein Richterspruch.
Hintergrund: Der Radiosender hat als Hauptpreis für seine Werbekampagne eine Sterbegeldversicherung im Wert von 3000 Euro ausgelost, für den Einsender der „kreativsten Antwort“ für die „letzten Worte“.
Unter den fast 800 eingeschickten Vorschlägen, befand eine Jury die Worte von Frau. S. als die besten. Die 43-jährige Verkäuferin schrieb: “Wer kriecht so spät durch Kraut und Rüben? Das ist die Kathi, die will nach drüben. Geplagt von Arbeit, Erfolg und Pein kriecht sie mit letzter Kraft nun rein”.
Richtig! In Zeiten der von Guttenberg´schen Plagiatsshow, kommen einem diese Worte doch etwas bekannt vor. Goethe´s „Erlkönig“ hätte da wohl zumindest auch einen Blumenstrauß verdient. *schmunzel*
Bestatterverband will Werbekampagne eines Radiosenders verbieten lassen
Das Landgericht Aschaffenburg muss im Streit um ein -zugegeben etwas Makaberes – Gewinnspiel eines Radiosenders unter dem Motto “Gewinne Deine eigene Beerdigung” ein Urteil finden.
Der Verband Deutscher Bestatter ist als Kläger der Meinung, dass die Werbung in Form einer Todesanzeige gegen das Wettbewerbsrecht verstoße und weiterhin “menschenverachtend” sei. Der Radiosender hat als Hauptpreis für seine Werbekampagne eine Sterbegeldversicherung im Wert von 3000 Euro ausgelost, für den Einsender der „coolsten Antwort“ für die „letzten Worte“.
Die Anhörung und Entscheidung über ein eventuelles Gewinnspielverbot gegen den beklagten Radiosender „Radio Galaxy“ wurde vom LG Aschaffenburg auf den 17. März 2011 vertagt.
Missverständnisse und fehlende Urne sorgen bei Trauerfeier für Eklat
Missverständnisse zwischen Friedhofsverwaltung und Bestatter
Die Urnenbestattung am 23. Dezember 2010, wird den Trauernden wohl noch lange in Erinnerung bleiben. Die Trauerfeier für eine 83-jährige, war für den Vortag vor Heiligabend angesetzt. Angehörige und Freunde kamen wie mit dem Bestatter abgesprochen zusammen, um die Urne beizusetzen.
Die Überraschung bei den Trauernden war groß, als sie erfuhren, das die Urne der Verstorbenen nicht da und auch das Urnengrab für die Urnenbeisetzung nicht vorbereitet war.
Der beauftragte Bestatter erklärt den peinlichen Vorfall auf dem Friedhof mit Missverständnissen über die Terminvergabe zwischen der zuständigen Kirchengemeinde und ihm. Man konnte sich lediglich bei den Familieangehörigen entschuldigen und die Urne schnellstmöglich zum Friedhof bringen. Zwischenzeitlich hatten Friedhofsmitarbeiter die Trauerfeier und die Beisetzung der Verstorbenen im Familiengrab vorbereitet, so dass die Trauerfeier mit gut einstündiger Verspätung hatte stattfinden können.
Sie suchen nach einer Bestattungsurne? Dann besuchen Sie doch unseren Urnen Onlineshop!
Haustier zusammen mit Herrchen begraben
Arm in Arm spazieren Herr und Frau Seyfferth jeden Tag zum „Bärliner Tierfriedhof“ und besuchen Benny, ihren West Highland White Terrier. „Wir vergessen Dich nie“, steht auf seinem herzförmigen Grabstein zwischen Grablicht und zwei Engeln. Die beiden Rentner möchten eines Tages ihr Grab möglichst nahe bei ihrem geliebten Hund wissen. „Wir haben veranlasst, dort direkt am Tierfriedhof beerdigt zu werden“, sagt Herr Seyfferth und zeigt auf die erste Grabreihe des Friedhofs Berlin- Steglitz. Nur ein grüner Maschenzaun trennt hier die Gräber von Mensch und Tier.
Ein Tierfriedhof im brandenburgischen Teltow könnte in etwa zwei Jahren als erster Friedhof in Deutschland eine Genehmigung für die gemeinsame Bestattung von Hund und Herrchen erhalten. Der Geschäftsführer möchte in einem Wald neben dem Tierfriedhof die menschliche Asche mit dem Tierkörper begraben. Die Nachfrage nach solchen Bestattungsformen sei sehr groß und fügt hinzu: „Wenn man auf den Humanfriedhöfen mal die Gräber öffnen würde, wäre man erstaunt, was man dort alles an Tieren finden könnte.“
Bisher sehen die Bestattungsgesetze der Länder solche Gemeinschaftsgräber nicht vor. Ausnahmen jedoch sind möglich.
Offiziell darf die Urne eines Tieres nicht mit in den Sarg des Verstorbenen gelegt werden, so die Aussage von einem Bestatter aus Berlin. Doch er könne sich durchaus vorstellen, dass der ein oder andere Bestatter auf diesen immer wieder geäußerten Wunsch der Kunden eingeht. (greenpeace-magazin.de)
Urne mit Asche eines Verstorbenen stand sechs Jahren im Spind eines Bauarbeites
In der österreichischen Gemeinde Mauerbach ist ein Streit um die Urnenbeisetzung eines Einwohners entbrannt.
Niemand interessiert der Verbleib der Urne
Die Odyssee der Urne mit der Asche des Verstorbenen dauert mittlerweile mehr als sechs Jahre. Einige Jahre wurde die Urne von einem Gemeindearbeiter in einem Spind am Bauhof aufbewahrt angeblich wusste niemand wohin mit ihr.
Auf Nachfrage bestätigte der Bürgermeister von Mauerbach diesen Vorfall. Mit den Worten: „Wir dürfen die Urne nicht bestatten lassen“, verteidigt sich dieser aber. Diese sei Eigentum der Familie. „Die Gemeinde versucht seit Jahren, das zu regeln. Die Familie hat aber auch keine Verzichtserklärung unterschrieben, somit können wir nichts tun.“
Unterdessen wurde die Urne in die Leichenhalle verbracht- die Amtsleitung sowie Bestatter suchen nun nach Möglichkeiten einer zeitnahen Urnenbeisetzung.
Sie suchen nach einer Bestattungsurne? Dann besuchen Sie doch unseren Urnen Onlineshop!
Aquamation – ökologische Bestattungsform aus Australien
Aquamation
Eine neue Bestattungsform kommt aus Australien.
Der Gedanke: Wie verabschiedet man sich auf ökologisch verträgliche Weise?
Die Lösung: Mit Aquamation, der Verbrennung mit Wasser.
Bei der Aquamation, wird der Leichnam in einen sauberen und rostfreien Behälter aus Stahl gelegt. In einem mehrstündigen Prozess, werden aus einer Kombination von Wasser-Strömung, einer Temperatur von 93°C und Kalium, das Fleisch und die Organe zersetzt. Diesen Prozess nennt man auch alkalische Hydrolose. Am Ende des Prozesses wurde der Körper seiner natürlichen Form zurückgeführt – im Wasser gelöst. Denken Sie daran – unsere Körper besteht aus 70% Wasser!
Die Vorteile gegenüber einer herkömmlichen Bestattung liegen im,
- Verbrauch der benötigten Energie (10% gegenüber einer herkömmlichen Kremierung)
- Kaum schädliche Emissionen
- anders als bei einer Beerdigung, entsteht kein Methangas und es gelangen keine giftigen Flüssigkeiten ins Erdreich
- Titanium Hüftprothesen können rein theoretisch der Wiederverwertung zugeführt werden
Aquamation ist eine weitere ökologisch-natürliche, ethisch und umweltfreundliche Alternative zu einer Feuer- oder herkömmlichen Bestattung.

