Artikel-Schlagworte: „Aschekapsel“
Begriff Feuerbestattung
Für eine Feuerbestattung (auch Kremierung) benötigt man einen Kremationssarg und eine Überurne worin die Aschekapsel mit der Totenasche eingelassen wird. Bei einem Kremationssarg, handelt es sich in aller Regel um einen ungebeizten Natursarg ohne Nägel und Metallgriffe. Nachdem der Sarg mit dem Verstorbenen verbrannt wurde, wird die Asche in eine Aschekapsel gefüllt und wenn gewünscht, in einer Schmuckurne bestattet.
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Vergaengliche Aschekapseln
Die Urne ist ein fester Bestandteil der Bestattungskultur in Deutschland sowie ein fester Bestandteil einer Feuerbestattung. Die Urne ist ein Bestattungsgefäß, welches in unserer Bestattungskultur eine sehr große Bedeutung zukommt. Die Urne dient der Aufbewahrung, dem Transport und zur Beisetzung der Asche einer verstorbenen Person.
Zumeist aus dekorativen Zwecken wird die Metall-Aschekapsel mit einer schmückenden Überurne beigesetzt. Durch vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten einer Urne kann den individuellen Wünschen der Hinterbliebenen optimal entsprochen werden.
Ausführliche Informationen zum Thema vergängliche Aschekapseln, kommentiert von unserer Gastkommentatorin Frau Rita Capitain:
Überwiegend verwenden die Krematorien in Deutschland für die Asche die sogenannte Aschenkapsel – ein schwarzer Behälter aus Weißblech. Diese Weißblechkapsel wird dann auch zum Transport zum Bestatter genutzt. Es gibt aber auch schon Krematorien, die vergängliche Kapseln benutzen. Wenn Menschen nichts anderes ausgesucht haben, wird die Krematoriumskapsel in die Erde gegeben, z.B. bei einer Bestattung von Sozialschwachen oder anonymen Bestattungen. Viele Friedhofssatzungen haben nun ihre Statuten aber schon dahingehend geändert, dass nur noch vergängliche Urnen eingebracht werden dürfen.
Dort darf z.B. die Weißblechkapsel nicht mehr verwendet werden! Die Friedhofverwaltungen sahen und sehen sich immer noch mit der Entsorgung der Metallkapseln nach Ablauf des gemieteten Grabes konfrontiert. Die Entsorgung findet meistens anschließend in Sammelgräbern statt. Weil die Kapsel ganz schlicht ist, suchen sich viele Menschen beim Bestatter eine Überurne, auch genannt „Schmuckurne“ aus. Diese Überurne wird in vielen Materialien beim Bestatter angeboten. Vergängliche und unvergängliche Überurnen stehen zur Verfügung. Man spricht bei dieser Handhabung von einem Zwei-Urnen-Gefäßsystem: Aschenkapsel und Überurne.
Es gibt aber auch die Möglichkeit nur ein einziges Gefäß einzusetzen. Dabei entfällt die Aschenkapsel, die noch überwiegend aus Weißblech benutzt wird und ohnehin unvergänglich ist. Die Asche wird direkt in eine individuell hergestellte Form gefüllt. Diese Form muss gemäß den Neuregelungen der Friedhöfe vergänglich sein. So kann sich die Asche mit der Erde direkt verbinden.
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Materialien einer Urne
Nach der Kremierung, wird die Asche in Aschekapseln fest eingeschlossen, die in der Regel aus Eisenblech oder Keramik bestehen. Die Aschekapsel dient dabei der Sicherung der Asche und ist vom Material so ausgeführt, dass es innerhalb der üblichen Ruhefrist zum Zerfall kommt. Früher kamen Duroplasten dafür zum Einsatz, was aber zur Folge hatte, das die Urnen die Ruhefrist unbeschadet überstanden. Heute verwendet man Aschekapseln aus:
- Eisen, was je nach Bodenbeschaffenheit verrostet,
- Keramik an das Sollbruchstellen eingebracht wurden, die durch die Wirkung von Wasser + Frost zum Zerfall führen,
- Salzurnen- vorwiegend für Seebestattungen genutzt,
- Aschekapseln aus biologisch abbaubarem Material, wie z.B. Maisstärke oder Flüssigholz, werden hauptsächlich bei Naturbestattungen im Wald verwendet,
Metall- Aschekapseln werden meist aus dekorativen Zwecken mit einer schmückenden Überurne beigesetzt. Auf Wunsch können auch biologisch abbaubare Eingefäß-Urnen mit dekorativer Gestaltung eingesetzt werden.
Im Hinblick auf die Wünsche der Hinterbliebenen, kommt es zu kommerziellen Entwicklungen, wie z.B. der Abfüllung einer kleinen Aschemenge in Miniurnen für die Aufbewahrung zu Hause, denn anders als etwa in Österreich oder Frankreich, wo die Urne im eigenen Garten bestattet werden darf, besteht in Deutschland, nach wie vor die Pflicht zur Beisetzung der Urne auf einem Friedhof oder einem vergleichbar pietätsgewidmeten Gelände, in Wald, Wiese oder Bach (Naturbestattungen).

