Sterbegeld von der Gesetzlichen Rentenversicherung?

Seid ein paar Jahren zahlt die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) kein Sterbegeld mehr an die Hinterbliebenen. Sollte der Verstorbene zum Zeitpunkt des Versterbens Rentner gewesen sein, so wird die Witwen- bzw. Witwerrente für weitere 3 Monate durch die GRV bezahlt. Dabei ist zu beachten, dass die Höhe der Zahlung, 100 % der zuletzt gezahlten Rente des Verstorbenen ausbezahlt wird, obwohl nur 25 % bzw. 60 %  Witwerrente gezahlt werden müsste.

Die finanziellen Aufwendungen für eine Bestattung stellen im Sinne des Steuerrechts, eine außergewöhnliche Belastungen dar und können daher auch in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Kommentieren

Security Code: