Körperspender müssen anteilig Bestattungskosten zahlen

5. März 2010
By admin

„Aufwandsentschädigung“ oder „anteilige Bestattungskosten“, egal wie man es nennt, bleiben es doch Kosten die Leuten entstehen, die ihren Körper der Forschung zur Verfügung stellen- natürlich kostenlos. Wie ein aktueller Fall aus Wismar jetzt aber wieder ans Tageslicht brachte, müssen Personen die ihren Körper für Lehrzwecke zur Verfügung stellen, zwischen 600 Euro und 1200 Euro als so genannte Aufwandsentschädigung zahlen. Die Institute für Anatomie begründen ihre geforderte Kostenbeteiligung, mit anfallenden Kosten für Ämtern und Behörden, städtischen Gebühren, Einsargung, Leichenschau, Überführung in das Institut für Anatomie durch ein Bestattungsunternehmen, Einäscherung und der Urnenbeisetzung. Die Anatomischen Institute verweisen weiterhin, auf die in ihren Augen notwendige Aufwandsentschädigung, da die Krankenkassen seit 2004 das Sterbegeld gestrichen haben.

Ein Rückgang der Bereitschaft zur Körperspende, ist nach Aussage der Institute dadurch kaum zu verzeichnen.

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