Dokumente, Testament & mehr
Für eine Bestattung/ Bestatter benötigen Sie folgende Dokumente
Für eine Bestattung/ Bestatter benötigen Sie folgende Dokumente
- Personalausweis
- Geburtsurkunde (nur bei Ledigen)
- Heiratsurkunde / Familienstammbuch (bei Geschiedenen mit rechtskräftigem Scheidungsurteil, bei Verwitweten mit Sterbeurkunde des Ehegatten)
- Todesbescheinigung
- Rentennummern
- Mitgliedskarte der Krankenkasse
- Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbegeldversicherungen)
- eventuell Grabdokumente (Urkunden über Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte).
Hinweis: Bei im Ausland ausgestellten Urkunden muss eine ins Deutsche übersetzte Urkunde vorliegen.
Rechtzeitige Vorsorge durch eine Sterbegeldversicherung
Sterbegeldversicherungen werden laut aktueller Umfragen immer beliebter. Eine rechtzeitige Vorsorge mit einer Sterbegeldversicherung kann Ihnen die Ruhe und das gute Gefühl geben, Ihren letzten Willen in Ihrem Sinne geregelt zu haben.
Eine Bestattung geht immer mit Trauer und Verlust einher. Es ist keine schöne Sache, doch eine völlig normale und natürliche. Damit Ihre Hinterbliebenen für den Fall der Bestattung vor hohen finanziellen Kosten geschützt sind, kann es sich empfehlen, durch eine Sterbegeldversicherung vorzusorgen. Diese kann individuell von Ihnen zusammengestellt werden, je nach dem, welchen Wunsch Sie sich selbst erfüllen möchten.
Eine würdevolle Bestattung kostet heutzutage je nach Region und Gestaltung schnell mal zwischen 4000 und 10000 Euro – zu bedenken ist außerdem, das dass Sterbegeld im Jahre 2004 von den gesetzlichen Krankenkassen ersatzlos gestrichen wurde. Nicht zu vergessen ist, dass die Hinterbliebenen gesetzlich dazu verpflichtet sind die Bestattungskosten zu zahlen.
Die Finanzierung einer Bestattung ist ein wichtiger Punkt, der auf jeden Fall bedacht werden sollte. Die Kosten sind das entscheidende Merkmal einer Bestattung. Wenn Sie eine Sterbegeldversicherung abschließen, sollte die Klausel der Bestattungsvorsorge auf jeden Fall enthalten sein. Damit können Sie Ihre Angehörigen entlasten und nehmen ihnen eine Menge Arbeit und Lauferei in der schweren Zeit des Verlustes ab.
Vorteile einer Sterbegeldversicherung
- Entlastung der Hinterbliebenen
- Geldleistung für eine würdige und individuelle Bestattung
- Lebenslanger Versicherungsschutz
- Gute Rendite/ Überschuss möglich
- Abschluss auch bis ins hohe Alter möglich
- Abgeltungssteuerfreie Auszahlung im Todesfall
Die meisten Anbieter bieten Sterbegeldversicherungen gegen einen Einmalbeitrag oder gegen laufende Beitragszahlungen an.
Sie haben Fragen zu Anbietern und Leistungsmerkmalen von Sterbegeldversicherungen? Fragen Sie unsere Mitarbeiter! info@urne-direkt.de
Vorsorge durch einen Bestattungsvorsorgevertrag
Der Verlust eines Familienangehörigen, eines Freundes oder eines Bekannten ist für jeden von uns ein schmerzlicher, oftmals auch schicksalhafter Lebenseinschnitt.
Plötzlich müssen wir über das Unvermeidliche – den Tod – nachdenken.
Wir müssen darüber sprechen, wie wir unseren verstorbenen Angehörigen, den Freund oder Bekannten die letzte Ehre in würdiger Form erweisen. Das ist ein hoher Anspruch, dem wir unbedingt in dieser schweren Zeit der Trauer gerecht werden wollen.
Darum Vorsorge!
Bestattungsvorsorge heißt Selbstbestimmung und Verantwortung in eigener Sache.
Durch einen Bestattungsvorsorgevertrag wird zu Lebzeiten die eigene Beerdigung geplant, organisiert und finanziell abgesichert. Individuelle Wünsche werden festgelegt. Die Angehörigen werden im Todesfall entlastet und müssen in der schwierigen Zeit der ersten Trauer keine Entscheidung treffen. Sie greifen im
Voraus Ihren Angehörigen in einer der schwersten Stunden hilfreich unter die Arme.
Der Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages regelt, wie Ihre Bestattung einmal aussehen soll. Die Einrichtung eines Treuhandkontos oder eine Sterbegeldversicherung gewährleisten die finanzielle Absicherung.
Bestattungsvorsorgevertrag wichtiger denn je
Bestattungsvorsorge ist in der heutigen Zeit wichtiger denn je. Immer mehr Menschen leben alleine oder haben keine Angehörigen, die sich im Todesfall um die Abwicklung der Bestattung kümmern. Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist hier die sichere Garantie, dass alle Wünsche und Vorstellungen, die man mit der eigenen Bestattung verbindet, auch realisiert werden.
Auch eine Beerdigung, die bei nicht vorhandenen bzw. nicht auffindbaren Angehörigen / Bestattungspflichtigen durch das städtische Ordnungsamt veranlasst würde und bei der mit Sicherheit die eigenen Gedanken unrealisiert bleiben, wird so vermieden.
Weitere Informationen zur Bestattungsvorsorge, finden Sie z.B. hier.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist ein Begriff, der zwar kaum jemandem auf Anhieb etwas sagt, aber ein sehr wichtiges Dokument zum Schutze der eigenen Persönlichkeit darstellt: Ist zum Beispiel jemand durch einen Unfall, eine Krankheit oder auch Altersverwirrtheit nicht oder nur bedingt geschäfts-/ zurechnungsfähig, kann -auch ohne Berücksichtigung von Angehörigen ersten Grades-, vom Amtsgericht ein Betreuer (früher Vormund) bestellt werden.
Hierbei handelt es sich zum Beispiel um einen Rechtsanwalt oder Sozialarbeiter, dessen Aufgabenkreis dann unter anderem die Sorge für die Gesundheit, die Bestimmung des Aufenthaltes wie Einweisung in ein Krankenhaus, die Verwaltung von vorhandenen Spar- und sonstigen Konten, Wohnungs- und Heimangelegenheiten sowie die Entgegennahme und Bearbeitung von Post, umfasst.
Da es eigentlich niemandem egal sein dürfte, dass Fremde mit den persönlichsten / intimsten Dingen beauftragt werden, sollte man frühestmöglich verfügen, dass bei einem eintretenden Fall ausschließlich die Person des eigenen Vertrauens mit der Betreuung beauftragt wird.
Informationen zur Christlichen Patientenvorsorge finden Sie z.B. hier.
Regelungen und Vorsorge für den Tag X
Tag aus- Tag ein sind wir mit dem Tod konfrontiert – Wir alle wissen um das Unausweichliche – den Tod. Da uns dieser Gedanke jedoch schreckt, schieben wir ihn gerne beiseite. Umso unvorbereiteter trifft es uns dann an dem Tage, an dem wir mit dem Tod konfrontiert werden.
Wer keine Angehörigen hat und dennoch sichergehen will, dass er seinen Wünschen und Vorstellungen getreu die letzte Ruhe findet, wo und wie er es möchte, kann mit einem Bestattungsinstitut einen Vorsorgevertrag abschließen, der alles Wesentliche regelt:
- Trauerfeier
- Sarg bzw. Urne
- Blumen und Kränze
- Form der Bestattung
- Grabstein
Solche Verträge oder auch private Niederschriften müssen im Todesfall von den Hinterbliebenen berücksichtigt werden.
Welche Formalitäten erledigt der Bestatter
Der Tod eines Menschen ist mit einer Vielzahl von Formalitäten verbunden. In der schwersten Zeit sollen sich die Angehörigen um unzählige Termine, Fristen, Anträge und Anfragen kümmern. Der Bestatter Ihres Vertrauens kann Ihnen auf Wunsch mit seiner Kompetenz helfen und Sie unterstützen.
Er kann Sie in den schweren Stunden entlasten und übernimmt z.B. den Schriftwechsel mit Ämtern, Dienststellen, Sozialversicherungen, privaten Versicherungsträgern und allen sonstigen Institutionen.
Zusätzlich kann er die Einhaltung alle wichtigen Termine und Fristen überwachen, damit Sie Zeit für Ihre Trauer haben.
In einer Zeit nach einem schweren Verlust verschieben sich naturgemäß bei den Hinterbliebenen alle Prioritäten. Was bisher wichtig und stets geregelt war, erscheint plötzlich unwichtig und banal.
Bestattungsvorsorge
Warum ist Bestattungsvorsorge wichtig?
Vorsorgen heißt:
- Selbst bestimmen
- Notwendiges regeln
- Verantwortung in eigener Sache
- Entlastung der Hinterbliebenen/Angehörigen
- rechtzeitig an die Zukunft denken.
Bei vielen Menschen besteht in der heutigen Zeit der Wunsch, den letzten Weg selbst mitzugestalten und die notwendigen Dinge selbst zu regeln. Auch wenn für einige Menschen diese Überlegungen noch nicht ganz selbstverständlich sind, möchten wir Sie zu diesem Schritt ermutigen.
Legen Sie eine Vorausverfügung fest, wie zum Beispiel:
- welche Bestattungsform (Erd- oder Feuerbestattung),
- wie die Bestattung ausgerichtet werden soll,
- welcher Personenkreis benachrichtigt werden soll,
- auf welchem Friedhof und in welchem Grab die Bestattung stattfinden soll,
- wie die Grabpflege geregelt werden soll,
- wie die Trauerfeier gestaltet werden soll,
- wie der Grabstein gestaltet werden soll,
- wie die Finanzierung geregelt werden kann,
- wer unser Ansprechpartner im Falle Ihres Todes sein wird.
Eine Vorsorgeberatung ist im Regelfall eine kostenlose Dienstleistung Ihres Bestatters. Nehmen Sie unsere Beratung in Anspruch, informieren Sie sich aus erster Hand über alle Möglichkeiten und teilen Sie dem Bestatter Ihre Wünsche mit.
Christliche Patientenvorsorge
„Selbstbestimmung und Fürsorge“ Die neue Christliche Patientenvorsorge
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) der römisch-katholischen Kirche hatten bereits 2003 in Verbindung mit den weiteren Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) die Christliche Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung herausgegeben.
Mit dem seit 1. September 2009 gültigen „Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts“ sind die Voraussetzungen, die Bindungswirkung und die Reichweite von Patientenverfügungen nun ausdrücklich und eindeutig geregelt. Die neue Gesetzeslage zur Patientenverfügung hat Konsequenzen für die Anwendung von Patientenverfügungen. Daher haben die Herausgeber der „Christlichen Patientenverfügung“ die Überarbeitung unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage veranlasst.
Eine vollständige Handreichung inkl. Formular finden Sie auch unter: Christliche Patientenvorsorge
Da es sich aber bei dieser pdf. Datei aber um 46 Seiten handelt, empfehlen wir Ihnen die Christliche Patientenvorsorge zum Preis von 0,27 EUR zzgl. Porto und Versandkosten beim Kirchenamt der EKD, Herrenhäuser Str. 12, 30149 Hannover, Fax: 0511/2796-457, Mail: versand@ekd.de zu bestellen.
Kein Papier- da schrieb verirrter Wanderer seinen letzten Willen auf Hut
Viel Glück und eine gute körperliche Verfassung hatte wohl ein 64-jähriger Amerikaner bei einem Besuch im kalifornischen Nationalpark Joshua Tree. Im kalifornischen Nationalpark Joshua Tree herrschen am Tag bis zu 38 Grad Hitze und der Mann galt bereits seid sechs Tagen und Nächten als vermisst, als Retter ihn fanden. Der verirrte Wanderer hatte er bereits mit seinem Leben abgeschlossen und seinen letzten Willen auf seinen Hut geschrieben.
Sein letzter Wille sah vor, welche Art von Beerdigung er sich wünsche, wem seine Familie vertrauen könnte und wie sehr er sie alle liebe.
Als der Wanderer von den Suchmannschaften gefunden wurde, war er sehr schwach und ausgetrocknet. Er wurde auf die Intensivstation eines Krankenhauses eingeliefert, wo sich sein Zustand mittlerweile wieder stabilisiert hat.

