Beerdigungskosten
Rechtzeitige Vorsorge durch eine Sterbegeldversicherung
Sterbegeldversicherungen werden laut aktueller Umfragen immer beliebter. Eine rechtzeitige Vorsorge mit einer Sterbegeldversicherung kann Ihnen die Ruhe und das gute Gefühl geben, Ihren letzten Willen in Ihrem Sinne geregelt zu haben.
Eine Bestattung geht immer mit Trauer und Verlust einher. Es ist keine schöne Sache, doch eine völlig normale und natürliche. Damit Ihre Hinterbliebenen für den Fall der Bestattung vor hohen finanziellen Kosten geschützt sind, kann es sich empfehlen, durch eine Sterbegeldversicherung vorzusorgen. Diese kann individuell von Ihnen zusammengestellt werden, je nach dem, welchen Wunsch Sie sich selbst erfüllen möchten.
Eine würdevolle Bestattung kostet heutzutage je nach Region und Gestaltung schnell mal zwischen 4000 und 10000 Euro – zu bedenken ist außerdem, das dass Sterbegeld im Jahre 2004 von den gesetzlichen Krankenkassen ersatzlos gestrichen wurde. Nicht zu vergessen ist, dass die Hinterbliebenen gesetzlich dazu verpflichtet sind die Bestattungskosten zu zahlen.
Die Finanzierung einer Bestattung ist ein wichtiger Punkt, der auf jeden Fall bedacht werden sollte. Die Kosten sind das entscheidende Merkmal einer Bestattung. Wenn Sie eine Sterbegeldversicherung abschließen, sollte die Klausel der Bestattungsvorsorge auf jeden Fall enthalten sein. Damit können Sie Ihre Angehörigen entlasten und nehmen ihnen eine Menge Arbeit und Lauferei in der schweren Zeit des Verlustes ab.
Vorteile einer Sterbegeldversicherung
- Entlastung der Hinterbliebenen
- Geldleistung für eine würdige und individuelle Bestattung
- Lebenslanger Versicherungsschutz
- Gute Rendite/ Überschuss möglich
- Abschluss auch bis ins hohe Alter möglich
- Abgeltungssteuerfreie Auszahlung im Todesfall
Die meisten Anbieter bieten Sterbegeldversicherungen gegen einen Einmalbeitrag oder gegen laufende Beitragszahlungen an.
Sie haben Fragen zu Anbietern und Leistungsmerkmalen von Sterbegeldversicherungen? Fragen Sie unsere Mitarbeiter! info@urne-direkt.de
Kommunen erhöhen Bestattungskosten
Das Sterben in vielen Kommunen wird wieder teurer
Des Menschen letzte Rechnung wird immer höher…
Die Deutschen werden in vielen Kommunen bei Bestattungen immer stärker zur Kasse gebeten.
Seit 2008 steigen die Gebühren erheblich, berichtet das Bestattungsportal Bestattungen.de.
In Frankfurt am Main stiegen die Gebühren um knapp 25 Prozent. Bürger zahlen für eine Erdbestattung derzeit 1144 Euro an die Stadt, dazu kommen die Gebühren für die Grabstätte. Auch Stuttgart, Mannheim und Bochum kassieren besonders hohe Gebühren.
Basis der Untersuchung waren die aktuellen Beisetzungsgebühren für eine Erdbestattung.
Neben Frankfurt am Main haben auch Hamburg (plus 13 Prozent) und Bochum (plus zwölf Prozent) die Gebühren deutlich erhöht.
Die höchsten Gebühren verlangen Stuttgart und Mannheim. In Berlin zahlen Bürger hingegen nur knapp ein Sechstel im Vergleich zu Spitzenreiter Stuttgart.
Die Untersuchung zeigt, dass die Gebührenunterschiede nicht regional zu begründen sind. In Bochum zahlen Angehörige mehr als das Doppelte als im benachbarten Essen.
„Selbst Experten können sich die hohen Beisetzungsgebühren nicht erklären. Warum ist Sterben in Bochum fünfmal so teuer wie in Berlin?“, fragt sich Fabian Schaaf, Geschäftsführer von Bestattungen.de.
Für das nächste Jahr erwarten die Experten des Internetportals einen weiteren Anstieg der Beisetzungsgebühren um bis zu 14 Prozent.
Wer muss die Kosten einer Bestattung tragen
Von Seiten der Bestattungspflicht ist die Kostentragungspflicht der Bestattung zu trennen. Eine solche Kostentragungspflicht besteht in der Pflicht und Schuldigkeit, die Aufwendungen zu übernehmen oder demjenigen zu ersetzen, welcher die Bestattung festgelegt hat.
Eine solche Kostentragungspflicht ist möglicherweise öffentlich-rechtlich bzw. privatrechtlich ausgestaltet. Auf diese Weise trägt im Sinne des § 1968 BGB „der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers“. Können die Beerdigungskosten vom Erben nicht zu bekommen sein, beispielsweise weil er sich auf die beschränkte Erbenhaftung beruft, trifft denjenigen die Kostentragungspflicht, der dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war (§ 1615, § 1615m BGB).
Für den Fall, dass eine Unterhaltspflicht nicht gegeben ist, kann das verantwortliche Amt, im Regelfall das kommunale Ordnungsamt, aber jedenfalls die bestattungspflichtigen Personen heranziehen, etwa nach einer durchgeführten Bestattung im Wege der so genannten Ersatzvornahme.
Sollte ein anderer Mensch im Zusammenhang mit dem Tod des Verstorbenen schuldfähig sein, sind die Erben beziehungsweise ein Unterhaltspflichtiger berechtigt, von dieser Person die Beerdigungskosten zurückzufordern (§ 844 BGB). Eine verschuldensunabhängige Sonderregelung im Zuge eines tödlichen Unfalls im Straßenverkehr enthält das Straßenverkehrsgesetz (§ 10 StVG).
Krankenkassen zahlen seit 2004 kein Sterbegeld mehr für die Deckung der Beerdigungskosten. Zahlreiche Versicherungsunternehmen bieten seither eine private Sterbegeldversicherung an, deren Abschluss jedoch auf Freiwilligkeit beruht. Sofern einem Zahlungspflichtigen die Übernahme der Beerdigungskosten nicht zumutbar ist, bspw. auf Grund schwerer Verfehlungen des Verstorbenen ihnen gegenüber, kann das örtliche Sozialamt auf Vorlage eines Antrages, für die notwendigen Ausgaben der Bestattung aufkommen (§ 74 SGB XII).
Die Höhe der Gebühren wird für die jeweiligen örtlichen Friedhöfe durch Vorschriften ihrer Träger und unter Bezugnahme der Prüfung zur Rentabilität festgesetzt. Ein beauftragtes Bestattungsunternehmen bekommt seine Vergütung von demjenigen, welcher ihm den Auftrag erteilt hat. Dieser wiederum kann seine Ausgaben als nächstes vom demjenigen ersetzt verlangen, den die Verpflichtung zur Kostentragung trifft.
Experten vom Verbraucherschutz stehen Sterbegeldversicherungen kritisch gegenüber
Viele Bürger haben Angst, dass sie ihre Beerdigungskosten bald nicht mehr alleine zahlen können. In Deutschland steigen die Beerdigungskosten stetig an und viele Verbraucher versuchen sich mit Hilfe von Sterbegeldversicherungen gegen diese Gefahr abzusichern.
Doch der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist laut Verbraucherschutz in den meisten Fällen nicht lohnenswert. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt empfiehlt stattdessen, mit einem simplen Banksparplan oder ähnlichen Produkten für die eigene Beerdigung vorzusorgen.
In vielen Fällen sei derartige Vorsorge sogar komplett überflüssig, etwa für alle, die eine Risikolebensversicherung abgeschlossen haben.
Hintergrund: Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit 2005 kein Sterbegeld mehr. Einige Versicherungsgesellschaften nutzen seitdem die Verunsicherung von Verbrauchern zum Verkauf von Sterbegeldversicherungen aus, so die Vermutung der sächsischen Verbraucherschützer.
Die Verunsicherung sei den Verbraucherschützern nach, aber völlig unbegründet: Ein Großteil der Verbraucher hätten genug Rücklagen angespart, um die notwendigen Beerdigungskosten auch ohne Spezialpolice tragen zu können.
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Leiche eines Truckers liegt seit fast 2 Monaten auf Eis
Der 40-jährige deutsche Trucker der am 26.November 2009 auf einem Autobahn-Rastplatz im öterreichischem Kärnten an einem Herzinfarkt gestorben war, wird nun wohl doch nach Deutschland überführt werden. Nachdem die Pathologie den Leichnam freigegeben hatte, liegt diese in einem Bestattungsunternehmen in Kärnten auf Eis.
Grund für diese fast 2-monatige Odyssee ist, das der Vater es ablehnt, die Überführungskosten für seine toten Sohn zu übernehmen- angeblich, weil er befürchte, dann auch dessen Schulden zu erben. Nachdem österreichische Medien berichteten, kam Bewegung in den Fall. Kärntener Einwohner wollten für eine würdige Beerdigung sammeln und die Gemeinde Techelsberg erklärte schließlich die Kosten für eine Bestattung zu übernehmen, weil der Rastplatz auf dem der Deutsche starb, zu dieser Gemeinde gehört. Nun haben sich Freunde des Truckers bereit erklärt, für die Überführung der Urne zu sammeln.
Es bleibt abzuwarten, wann und wo der Deutsche Trucker nun seine endgültige letzte Ruhe finden wird.
Prüfverfahren für Sozialbestattung verhindert Bestattung
Wie die Bild Zeitung am 30.12.09 berichtete, liegt der Leichnam des am 06.12.09 verstorbenen Rentners Norbert S. (†74) immer noch im Kühlraum eines Bestattungshauses. Die Witwe Inge S. (81) hat aufgrund hoher Schulden und geringer Einnahmen, kein Geld für die Bestattung. Das Sozialamt will bisher die Beerdigungskosten von 1.500 Euro nicht übernehmen und verlangt stattdessen von der Witwe Unterlagen die belegen, dass sie wirklich mittellos ist.
Ein Anwalt- den der Bestatter der Witwe vermittelt hat- stellte indes einen Eilantrag an das Sozialgericht. Dort sieht man aber weiteren Klärungsbedarf und so herrscht Funkstille zwischen dem Bestattungsinstitut und dem Amt. Zum Leidwesen der trauernden Hinterbliebenen, werden diese Streitereien immer öfter auf deren Rücken ausgetragen.
Umstrittener Trend: Anonyme Gräber stärker gefragt
Am Totensonntag (22.11.) gehen wieder viele Menschen ihrer verstorbenen Angehörigen oder Freunde gedenken, aber auf vielen Gräbern ist kein Platz zum Ablegen für Blumen oder das Entzünden einer Kerze. Der Grund dafür ist, dass immer häufiger die Verstorbenen anonym und ohne Grabstein bestattet werden. Nach der Kremierung wird die Urne auf einer Rasenfläche des Friedhofs beigesetzt. Dieser umstrittene Trend ist in Norddeutschland und in Ballungsräumen ausgeprägter, als in traditionell religiös geprägten Landstrichen. In Großstädten wie Hamburg oder Berlin, kommt es auf einigen Friedhöfen inzwischen zu 50 % anonymer Bestattungen.
Die Gründe hierfür sind unterschiedlich: Eine nicht unbedeutende Rolle spielt dabei die Vereinsamung der Menschen und die häufig entfernt lebenden Angehörigen, die sich nicht in der Lage fühlen, das Grab zu pflegen. Ein weiterer Grund sind die hohen Beerdigungskosten. Bei Erdbestattungen betragen die Gebühren ca. 3000 €uro bei einer anonymen Bestattung sind es dagegen nur rund 1000 €uro. Weiterhin fallen bei einer anonymen Bestattung keine künftigen Friedhofspflegekosten an. Das dieser Trend steigend ist, belegen die Zahlen: noch vor 5 Jahren waren noch 3 von 10 Bestattungen anonym, heute sind es schon 7.
Laut einem Bericht der Evangelischen Kirche, kommt es bundesweit zu 15 % anonymer Bestattungen und lehnt diese Bestattungsform ab.

