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Eine Urnenwand/ Kolumbarium- Bestattung darf nur stattfinden, wenn die Ruhezeit (15 – 25 Jahre) in der zu belegenden Grabstelle abgelaufen ist. Das Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit kann durch Zahlung einer Gebühr verlängert werden. Urnen aus Urnenwänden,- nischen, -gräbern und -kammern, deren Nutzungsdauer abgelaufen ist und nicht verlängert wurde, werden im Regelfall in ein Urnensammelgrab auf dem Friedhof beigesetzt.



Bei einer Urnenbaum- Familiengrabstätte handelt es sich um einzelne Friedhofs- Bäume, die mit einem Belegrecht für bis zu 4 Urnenbeisetzungen vergeben werden. Hierbei wird die Urne mit der Asche des Verstorbenen unter einem Baum beigesetzt. Ein Grabbeet wird nicht angelegt und der gesamte Bereich unter dem Baum bleibt naturbelassen.  Auf einigen Friedhöfen besteht die Möglichkeit einer Grabplatte (bestimmte Form und Größe), die im Boden eingelassen wird. Weiterhin bestehen keine Grabgestaltungsmöglichkeiten. Unter jeden Baum werden bis zu 4 Urnen der Reihe nach rundum beigesetzt. Grundsätzlich besteht keine alternative Wahlmöglichkeit für die Lage auf dem Friedhof. Das Nutzungsrecht beträgt in aller Regel 25 Jahre und kann nicht verlängert oder wiedererworben werden.

Sollten Sie sich für den Kauf einer Urnen- Familiengruft entscheiden, besteht die Option, den Platz des Grabes selbst zu bestimmen. Eine Urnengruft kann mit bis zu 4 Urnen belegt werden. Es wird ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht auf Parkfriedhöfen von max. 35 Jahren und max. 30 Jahren auf allen anderen Friedhöfen erworben. (entsprechende Gesetze sind Recht des einzelnen Bundeslandes und können somit abweichen) Der Grabnutzer kann selber bestimmen, wer außer ihm auf der Familiengruft beigesetzt werden soll. Eine Bestattung darf nur stattfinden,  wenn die Ruhezeit (in der Regel 15 Jahre bei einer Urnenbestattung) auf der zu belegenden Grabstelle abgelaufen ist. Überschreitet bei einer Beisetzung die Ruhefrist die Dauer des Nutzungsrechtes, so muss das Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit für alle Grabstellen durch Zahlung einer Gebühr verlängert werden.



Sollten Sie sich für den Kauf einer Familiengruft entscheiden, haben Sie die Option, den Platz des Grabes sowie die Anzahl der Grabstellen selbst zu bestimmen. Es wird ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht auf Parkfriedhöfen von max. 35 Jahren und max. 30 Jahren auf allen anderen Friedhöfen erworben. (entsprechende Gesetze sind Recht des einzelnen Bundeslandes und können somit abweichen) Der Grabnutzer kann selber bestimmen, wer außer ihm auf der Familiengruft beigesetzt werden soll. Eine Bestattung darf nur stattfinden,  wenn die Ruhezeit (in der Regel 25 Jahre bei Erdbestattungen) auf der zu belegenden Grabstelle abgelaufen ist. Überschreitet bei einer Bestattung die Ruhefrist die Dauer des Nutzungsrechtes, so muss das Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit für alle Grabstellen durch Zahlung einer Gebühr verlängert werden.

Bei einer Urnenbaum-Reihengrabstätte wird die Urne mit der Asche des Verstorbenen unter einem Baum beigesetzt. Ein Grabbeet wird nicht angelegt und der gesamte Bereich unter dem Baum bleibt naturbelassen. Auf einigen Friedhöfen besteht die Möglichkeit einer Grabplatte (bestimmte Form und Größe), die im Boden eingelassen wird. Weiterhin bestehen keine Grabgestaltungsmöglichkeiten. Unter jeden Baum werden bis zu 4 Urnen der Reihe nach rundum beigesetzt. Grundsätzlich besteht keine alternative Wahlmöglichkeit für die Lage auf dem Friedhof. Das Nutzungsrecht beträgt in aller Regel 25 Jahre und kann nicht verlängert oder wiedererworben werden.

Urnen-Reihengrabstätten werden wie der Name es schon bezeichnet, der Reihe nach, ohne eine alternative Wahlmöglichkeit der Lage auf dem Friedhof zugesprochen. Das Nutzungsrecht beträgt in aller Regel 25 Jahre und kann nicht verlängert oder wiedererworben werden.



Reihengrabstätten werden wie der Name es schon bezeichnet, der Reihe nach, ohne eine alternative Wahlmöglichkeit der Lage auf dem Friedhof zugesprochen. Das Nutzungsrecht beträgt in aller Regel 25 Jahre und kann nicht verlängert oder wiedererworben werden.



In der heutigen Zeit, zeigen die Menschen gerne was sie erreicht haben oder zumindestens was sie gerne darstellen möchten.

Dieser Trend macht auch vor der Bestattungskultur in Deutschland keinen Halt und so ist es bei einem Gang über unsere Friedhöfe kaum verwunderlich, das es auch hier mehr oder weniger schöne oder große Grabanlagen zu bewundern gibt. Der Individualität des einzelnen sind da wenige Grenzen gesetzt und so verraten uns die Gestaltung der Grabanlagen, Gräber oder die Beigabe von Grabschmuck viel über den Bestatteten, aber noch viel mehr über die Zeit, in der sie gestaltet wurden.

Bis zum Ende des 17.Jahrhunderts gab es in Europa keine herkömmlichen Friedhöfe, die „Arbeiterklasse“ wurde in Massengräbern beigesetzt. Nur den reichen Kaufleuten, Adligen und besondere Menschen war es vergönnt, ihrer Person in Form eines Einzelgrabes oder einer Familiengruft auch nach dem Tod zu huldigen.

In der heutigen Zeit zeigt sich unsere errungene Individualität auch nach dem Tod. Wo unser letzter Ruheplatz liegt- oder wie er gestaltet sein soll, können wir schon zu Lebzeiten bestimmen. Da fallen uns spontan Bestattungsvarianten wie: Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung, Friedwald-Bestattung, Kolumbarien aber auch so ungewöhnliche wie: Himmelsbestattung, Bergbestattung, Nordpool-Bestattung ein.

Jeder nach seiner Fasson…für den Bescheidenen gibt es den Karton-Sarg, für den Extravaganten eine Bestattung im Bronzesarg. Daher ist es auch nicht verwunderlich, das sich viele bereits zu Lebzeiten einen Sarg oder eine Urne kaufen. Für Umweltbewusste gibt es die Bio-Urne, für den modernen Menschen die Designer-Urne. Die Auswahl ist groß: Es gibt Urnen aus Holz, Kupfer, Edelstahl, Marmor, Keramik, Glas oder Granulat. In den letzten Jahren, erfreuen sich dabei Urnenbeisetzungen oder Friedwald-Bestattungen immer größerer Beliebtheit.



Kurz vor dem Weihnachtsfest, wurde in Soest der erste Urnenfriedhof in einer evangelischen Kirche in Westfalen eröffnet.

Die zuletzt recht wenig genutzte Paulikirche der Gemeinde Soest, wurde für rund 600.000 €uro in ein Kolumbarium umgebaut. Sie ist nun eine Ruhestätte für 672 Urnen in Einzel- und Doppelkammern und befindet sich im hinteren Teil der evangelischen Kirche. Der vordere Kirchenteil wird auch künftig für Gemeindegottesdienste, Taufen und Trauungen genutzt.

Weitere Urnen- oder Grabeskirchen findet man in Erfurt, Aachen, Mühlheim an der R. und, Leverkusen.



Wie die Bild Zeitung am 30.12.09 berichtete, liegt der Leichnam des am 06.12.09 verstorbenen Rentners Norbert S. (†74) immer noch im Kühlraum eines Bestattungshauses. Die Witwe Inge S. (81) hat aufgrund hoher Schulden und geringer Einnahmen, kein Geld für die Bestattung. Das Sozialamt will bisher die Bestattungskosten von 1.500 Euro nicht übernehmen und verlangt stattdessen von der Witwe Unterlagen die belegen, dass sie wirklich mittellos ist.

Ein Anwalt- den der Bestatter der Witwe vermittelt hat- stellte indes einen Eilantrag an das Sozialgericht. Dort sieht man aber weiteren Klärungsbedarf und so herrscht Funkstille zwischen dem Bestattungsinstitut und dem Amt. Zum Leidwesen der trauernden Hinterbliebenen, werden diese Streitereien immer öfter auf deren Rücken ausgetragen.

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