Urne Direkt, Ihr Bestattungs- und Trauerwarenhandel, erweitert ab sofort seine Grabkerzen- Produktpalette um das Grablicht Flare Light Memory Light.
Flare Light Memory Light, ist ein patentiertes elektronisches Grablicht mit realistisch flackerndem Kerzenschein. Durch die neuartige LED-Technologie konnten die Vorteile des elektrischen Lichts mit den Vorteilen natürlichen Feuers vereint werden – heraus kam ein elektrisches Licht in Form von realistisch flackerndem Kerzen- bzw. Feuerschein.
Abmessungen des Grablichts:
- Höhe: 12,5 cm
- Durchmesser: 7 cm
- Gewicht: 230 g
Produktvorteile Grablicht Flare Light Memory Light:
- Kerzenlicht und flackernder Feuerschein
- ohne Hitzeentwicklung
- Keine Sicherheitsrisiken z.B. Brandgefahr
- Kein Ruß an der Grablaterne
- In den Farben rot und weiß erhältlich
- Spritzwassergeschützt – bei jedem Wind und Wetter einsetzbar
- Batteriebetrieben
- Außergewöhnlich lange Lebensdauer
- Patentiertes und Deutsches Produkt
- Elektronisch gesteuert
- Batteriebetrieben/ incl. 2 Batterien (Baby/C)
Die Leuchtdauer beträgt ca. 200 Tage bei nur einem Batteriewechsel!
In unserem Onlineshop finden Sie u.a.:
- freiverkäufliche Urnen (z.B. Holzurnen, Friedwald Urnen, Bio-Urnen, Granulat Urnen, Marmorurnen, Kupferurnen, Schmuckurnen, Keramikurnen, Designerurnen)
- Grabkerzen/ Trauerkerzen/ Grablichter
- Grablaternen
- Grabschmuck/ Gedenksteine
- Grabvasen
In der evangelischen Kirche gibt es viele Traditionen. Heute möchten wir Ihnen den Begriff Aussegnung gerne etwas näher vorstellen.
Bei einer Aussegnung wird nach alter Tradition im Haus unter geistlichem Beistand, vom Verstorbenen Abschied genommen. Eine Aussegnung nimmt auf Wunsch der/die Pfarrer/in ihrer Gemeinde vor. In ländlichen Regionen, wird dies auch heute noch häufig gewünscht und praktiziert. Da heute viele Leute in Alten- und Pflegeheimen versterben, haben einige Einrichtungen, extra Abschiedsräume für die Aussegnung eingerichtet.
Gott, du rufst uns ins Leben, und du rufst uns in den Tod.
Du hast nun diesen Menschen zu dir gerufen. Für uns, die
wir zurückbleiben, ist das ein schwerer Weg. Wir erleiden
diese Stunde des Abschieds im Bewusstsein, dass du, Gott,
diesen Menschen gerufen hast und ihn begleitest. Wir
glauben: Dieser Mensch geht nun nach Hause, zu dir, Gott.
Wir legen ihn in deine Hände. (Elisabeth Müller)
Viele Angehörige fragen sich, was sie als erstes tun sollten, wenn ein Todesfall eingetreten ist.
In jedem Fall müssen Sie einen Arzt benachrichtigen, der die Todesbescheinigung (auch Totenschein genannt) ausstellt. In Krankenhäusern und Altenheimen geschieht das im Regelfall durch die Leitung des Hauses. Als nächsten Schritt, sollten Sie nahe Verwandte benachrichtigen und nachfragen, ob der Verstorbene seinen letzten Willen bezüglich seiner Bestattung schriftlich hinterlassen hat und mit diesen das weitere Vorgehen besprechen. Hat der Arzt den Tod festgestellt und den Leichnam freigegeben, muss der Leichnam innerhalb von 24 – 36 Stunden durch ein Bestattungsunternehmen, in eine Leichenhalle überführt werden. Eine Abschiednahme und Aufbahrung im Wohnhaus des Verstorbenen, ist für einen Zeitraum von 1-2 Tagen möglich, sofern der Verstorbene nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten hat. Die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer, sehen eine Erdbestattung spätestens 5-12 Tage nach dem Todesfall vor. Die Feuerbestattung ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Verstorbene dies schriftlich verfügt hat. Für die Kremierung und anschließenden Beisetzung der Urne bleiben bis zu 6 Wochen Zeit. Die Beisetzung der Asche erfolgt in der Regel in einem Urnengrab mit oder ohne Urne. Dies geschieht entweder auf einem Friedhof, in Friedwäldern oder durch Verstreuen der Totenasche auf ausgewiesenen Streuwiesen oder der See. Eine Bestattung kann jedoch frühestens 24 Stunden nach dem Ausstellen des Totenscheins erfolgen.
Nachdem man die Bestatterkosten verglichen und sich für ein Bestattungsunternehmen entschieden hat, bleibt den Hinterbliebenen die Möglichkeit, die Wünsche des Verstorbenen zu besprechen sowie Art und Weise der Bestattung festzulegen. Dabei können die Hinterbliebenen entscheiden, welche Schritte der Bestatter ihnen abnimmt, z.B. Behördengänge (Beurkundung auf dem Standesamt) oder Gespräche mit der Friedhofsverwaltung und zuständigen Kirchengemeinde.
Am Sonntag dem 22.11. ist es wieder soweit.
Seit der Entwicklung des Kirchenjahres im Mittelalter, begehen wir am Sonntag vor dem 1. Advent traditionell den Totensonntag, der auch Ewigkeitssonntag genannt wird. Der Ewigkeitssonntag oder Totensonntag ist in der evangelischen Kirche in Deutschland ein Gedenktag für die Verstorbenen und wir erinnern uns an die Endlichkeit unseres eigenen Lebens und spenden uns gegenseitig Trost, wenn die Angst vor dem Sterben über uns kommt.
Die meisten Menschen verbinden diesen Tag mit einem Friedhofsbesuch, um die Ruhestätten ihrer verstorbenen Angehörigen aufzusuchen.
Der Totensonntag entstand im Jahre 1816 aufgrund einer Verordnung durch den König Friedrich Wilhelm III. von Preußen, der für die evangelische Kirche in den preußischen Gebieten den Sonntag vor dem 1. Advent zum „allgemeinen Kirchenfest zur Erinnerung an die Verstorbenen“ erklärte. Im Laufe der folgenden Jahre, übernahmen dann die anderen evangelischen Landeskirchen diese Bestimmung.
Der Totensonntag ist durch die Feiertagsgesetze aller Bundesländer außer Hamburg besonders geschützt. Sie bestimmen den Totensonntag als Trauer- und Gedenktag.
Auf einem Friedhof (auch Kirchhof, Begräbnisplatz oder Gottesacker genannt) werden verstorbene Menschen in einem Grab bestattet. Ursprünglich leitet das Wort Friedhof sich vom altdeutschen Wort “frithof” ab. Als Frithof bezeichnete man damals den eingezäunten Vorhof einer Kirche.
Schon seid der frühen Steinzeit, bestatten Menschen an festgelegten Orten, ihre Verstorbenen in Grabstätten.
Als flächenmäßig größter Friedhof Europas, gilt der Friedhof in Hamburg- Ohlsdorf. Dieser wurde im Jahre 1877 eröffnet und ist die letzte Ruhestätte von ca. 1,7 Mio. Menschen, unter denen sich auch viele berühmte Leute befinden.
Grundsätzlich gilt, auf Friedhöfen werden bei einer Erdbestattung die Menschen in einem Sarg bestattet oder durch eine Feuerbestattung, bei der die Asche des Verstorbenen in einer Urne bestattet wird. Den Sarg oder die Urne auf dem eigenen Grundstück beizusetzen, ist in Deutschland aufgrund des Bestattungsgesetzes, nicht gestattet.
Eine Gedenkfeier beginnt meist mit einer Trauerrede die musikalisch hinterlegt ist. Die Musik soll die Trauergemeinde auf die Abschiedsrede einstimmen und um nach der Rede einen würdigen Übergang zur Bestattung zu schaffen. Bei der Musik muss es sich um keine Trauermusik handeln, sollte dem Anlass aber angemessen sein. Häufig wünschen sich die Hinterbliebenen Musikstücke, die der Verstorbene zu Lebzeiten gerne gehört. Bei der Musikauswahl ist der Bestatter gerne behilflich.
Einen Trauerredner vermitteln in der Regel die Bestattungsinstitute, können aber auch selbst bestimmt werden (z.B. nahe Verwandte). Üblich ist ein vorheriges informatives Gespräch mit dem Trauerredner, wo es um den Inhalt der Rede geht und wo man dem Trauerredner Informationen zu dem Verstorbenen, die er in seiner Rede erwähnen kann, mitteilt.
Nach der Bestattung, finden sich häufig die Familienangehörigen zu einem Abschiedsessen in einem Gasthaus oder dem Haus des Verstorbenen ein, zu dem auch durchaus gute Bekannte eingeladen werden können.
Im niedersächsischen Atommülllager Asse soll Asche von menschlichen Leichenteilen gelagert worden sein. Sie stammt einem Medienbericht zufolge von zwei Betriebsschlossern, die 1975 bei einem Unfall im Kernkraftwerk Gundremmingen in Bayern tödlich verunglückt und stark verstrahlt worden waren. „Heute verdichten sich die Hinweise, dass die stark verstrahlten Teile der Leichen verbrannt worden sind und die Asche im Atom-Schacht Asse bei Wolfenbüttel als ‘klinischer Abfall’ entsorgt wurde”, berichtet die „Braunschweiger Zeitung” am Freitag in ihrer Onlineausgabe. Das Blatt beruft sich unter anderem auf Landtagskreise. Diese bestätigten, dass im Frühjahr 1976 der Asse zwei Blechkisten aus Neuherberg – dem Sitz der früheren Asse-Betreibergesellschaft für Strahlenforschung – angeliefert worden seien. Darin soll sich die Asche der beiden Schlosser befunden haben. (quelle:http://www.bild.de/BILD/Newsticker/news-ticker/2009/09/18/12-asse-leichen.html)
Das übliche Bestattungsritual dient überwiegend der Trauerbewältigung der Hinterbliebenen. Zur Trauerbewältigung gehören u.a.:
- die Trauerrede (meißt durch Pfarrer)
- ein gemeinsames Essen mit dem Toten oder im Anschluss an die Beerdigung mit den Trauergästen,
Die Abschiednahme am offenen Sarg ist in Deutschland nicht unüblich. Dies ist dann hierzulande nur in Schauräumen möglich, denn im Gegensatz zu Ländern wie den USA bzw. England ist es in Deutschland nicht gestattet, den offenen Sarg bis zur Gruft oder Grabstelle zu begleiten. In Mexiko ist auch ein Sargfenster über dem Kopf möglich.
Der Bestattungsvorgang gilt als abgeschlossen, wenn eines der beschriebenen Rituale beendet ist. Das evt. anschließende Aufstellen von Grabsteinen/ Gedenkplatten, sowie das Anlegen von Grabanlagen gehören nicht zur Bestattung. Infolge einer Verlegung durch die Nachkommen, Friedhofsschließungen oder aus anderen Gründen der Umbettung, ist eine Widerbestattung mit seinen Bestattungsriten möglich.
Es gibt weltweit die verschiedensten Formen der Bestattung. In Europa und Amerika, werden Bestattungen üblicherweise in würdiger Form vorgenommen.
Ist die Bestattungsart vom Verstorbenen nicht festgelegt worden, müssen die Hinterbliebenen darüber entscheiden.
Bei der Sargbestattung wird der Verstorbene, in der Erde eines kommunalen bzw. kirchlichen Friedhofs eingelassen und es wird ein Nutzungsrecht (20-30 Jahre) erworben. Bei der Sargbestattung gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Einzelgrab, als Wahlgrab oder in Reihenfolge als Reihengrab,
- Gemeinschaftsgrab (auch Familiengrab genannt), indem mehrere Bestattungsfälle gemeinsam erfolgen können,
- zu Krisenzeiten kann es unter Umständen auch zu einer Bestattung in einem Massengrab kommen,
- bei besonders würdevollen Bestattungen wird der Sarg in einem ummauerten Grab (auch Gruft genannt) oder in einem Mausoleum aufbewahrt,
- Als „Eselsbegräbnis“, wurden Bestattungen bekannt, wobei gesellschaftliche Außenseiter/ auch Suizidenten unter entwürdigenden Formen einer Sonderbestattung beigesetzt oder verscharrt wurden.
Eine weitere Form der Bestattung ist die Feuerbestattung, bei dem der Leichnam in einem Krematorium verascht wird. Die Feuerbestattung ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Verstorbene diese Bestattungsart schriftlich verfügt hat. Die Beisetzung der Asche erfolgt in der Regel in einem Urnengrab mit oder ohne Urne:
- in der Erde, normalerweise auf einem umgrenzten, dafür vorgesehenen Friedhof.
- Möglich ist auch eine Bestattung in einer schnell abbaubaren Urne, die wiederum im Wurzelbereich von Bäumen oder auf Bergwiesen beigesetzt wird. Diese Naturbestattungen sollen den Kreislauf zu neuem Leben befördern.
- Für Urnen besteht auch die Möglichkeit des Einstellens in eine Urnenwand (Kolumbarium) oder in Nischen der Friedhofsmauer.
- Ohne Urne besteht die Möglichkeit des Verstreuens der Asche auf einer ausgewiesenen Aschestreuwiese oder einem See, denkbar auch aus einem Ballon.
Spezielle Sonderformen der Nutzung eines Teils der Asche in Nachfolge einer Feuerbestattung sind:
- die Umformung etwaigen amorphen Kohlenstoffs der Asche zum Diamanten, als Erinnerungsstück.
- In exklusiven Fällen kann auch ein geringer Teil der Asche mit Raketen in den Weltraum befördert und dort der Ewigkeit übergeben werden.
Eine Seebestattung erfordert eine Erklärung des Verstorbenen oder setzt einen Antrag der Hinterbliebenen voraus, aus dem eine besondere Verbundenheit des Verstorbenen zur See hervorgehen muß. Die Seebstattung erfordert, das nur die Asche eines Menschen der See übergeben werden darf, was widerrum eine Einäscherung voraussetzt. In der Regel erfolgt die Beisetzung in einer wasserlöslichen Urne von Schiffen aus.
In fernöstlichen Regionen, gibt es noch die Form der Himmelsbestattung. Sie ist eine religiös begründete sowie von den Naturbedingungen definierte Form der Bestattung und erfolgt bei den Parsen durch die Bestattung auf den „Türmen des Schweigens“ mittels Fraß durch Greifvögel.
Beisetzung und Bestattung werden umgangssprachlich häufig gleichgesetzt.
Sprachgeschichtlich ist der Begriff „Beisetzen“ seit dem 15. Jahrhundert belegt und damit wesentlich älter als der Begriff „Bestattung“, denn die Grundbedeutung „etwas neben anderes hinzusetzen/ hinzufügen“ geht der speziellen Bedeutung „begraben, bestatten“ um etwa 200 Jahre voraus. Die heutige Bedeutung der Bestattung kam erst im 17. Jahrhundert auf und bedeutet „den sterblichen Überresten eine Statt gebend“. Der Begriff Bestatten war allerdings im Mittelhochdeutschen schon seit dem 12. Jahrhundert im anderen Sinne eines „an die Statt bringen“, „Anstatten“ oder auch „Ausstatten“ bekannt.
Die heute etwas umgangssprachlich profane Bezeichnung des Begrabens hat sich gesellschaftlich nicht durchsetzen können, war aber früher wesentlich weiter verbreitet und ist beispielsweise im christlichen Glaubensbekenntnis („gestorben und begraben“) zu finden. Dem Substantiv von begraben, dem Begräbnis, erging es demgegenüber sprachgeschichtlich besser, es stellt auch heute noch eine populäre Sprachform dar.
Der Begriff Beerdigung leitet sich von der seit Jahrtausenden im Judentum, Christentum sowie dem Islam gebotenen Bestattungsform her: Der Leichnam wird „der Erde anvertraut, damit er wieder zu Erde werde, davon er genommen ist“. Darum wird vor allem der Begriff Beerdigung für eine religiös motivierte Erd-Bestattung verwendet, ist sprachlich aber gleichbedeutend.
Regionale Formen
In weiten Teilen Deutschlands gilt seit Mitte des 20. Jahrhunderts Besetzung als Begriff für das Einbringen der Urne nach der Einäscherung. Das Einbringen des Sarges in die Gruft wird als Beerdigung, oder Erdbestattung bezeichnet. Regional gibt es allerdings unterschiedlichen Sprachgebrauch.
Im nordbadischen Sprachraum ist „Leiche“ für die Zeremonie des Begräbnisses in Benutzung, eingeschlossen die Nachfeier. Daraus erklärt sich die Bezeichnung „Leichenschmaus“. Diese Feier steht in Ergänzung zur vorherigen Erinnerung, mit einer Rede über Toten. Das anschließende besinnliche Beisammensein dient der geselligen Erinnerung an das Leben des Verstorbenen und der Trauerbewältigung für die Hinterbliebenen.
Im Süden des deutschsprachigen Raums ist nach Art und Weise die Bezeichnung Gruftbestattung üblich.
In Niederbayern wird Beisetzung für die Überführung des Sargs in die Totenkapelle sowie Beerdigung für den Transport des Sarges zum Grab, der meist zwei Tage später erfolgt, genutzt. (Quelle:de.wikipedia.org/wiki/Bestattun)