Eine Urnenwand/ Kolumbarium- Bestattung darf nur stattfinden, wenn die Ruhezeit (15 – 25 Jahre) in der zu belegenden Grabstelle abgelaufen ist. Das Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit kann durch Zahlung einer Gebühr verlängert werden. Urnen aus Urnenwänden,- nischen, -gräbern und -kammern, deren Nutzungsdauer abgelaufen ist und nicht verlängert wurde, werden im Regelfall in ein Urnensammelgrab auf dem Friedhof beigesetzt.
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