Grabstättenform: Reihengrabstätten

14. Februar 2010
By admin



Reihengrabstätten werden wie der Name es schon bezeichnet, der Reihe nach, ohne eine alternative Wahlmöglichkeit der Lage auf dem Friedhof zugesprochen. Das Nutzungsrecht beträgt in aller Regel 25 Jahre und kann nicht verlängert oder wiedererworben werden.

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