Grabstättenform: Familiengruft

20. Februar 2010
By admin



Sollten Sie sich für den Kauf einer Familiengruft entscheiden, haben Sie die Option, den Platz des Grabes sowie die Anzahl der Grabstellen selbst zu bestimmen. Es wird ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht auf Parkfriedhöfen von max. 35 Jahren und max. 30 Jahren auf allen anderen Friedhöfen erworben. (entsprechende Gesetze sind Recht des einzelnen Bundeslandes und können somit abweichen) Der Grabnutzer kann selber bestimmen, wer außer ihm auf der Familiengruft beigesetzt werden soll. Eine Bestattung darf nur stattfinden,  wenn die Ruhezeit (in der Regel 25 Jahre bei Erdbestattungen) auf der zu belegenden Grabstelle abgelaufen ist. Überschreitet bei einer Bestattung die Ruhefrist die Dauer des Nutzungsrechtes, so muss das Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit für alle Grabstellen durch Zahlung einer Gebühr verlängert werden.

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One Response to “ Grabstättenform: Familiengruft ”

  1. JEssie on 22. Februar 2010 at 01:46

    Ich dachte die Familiengruft ist ein Trend aus dem 18 Jahrhundert, scheint ja wieder in Mode zu kommen.

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