Archiv für März 2011

Leistungen eines Bestatters

Bestattung – ein Begriff, mit dem man zwar beim Tode eines Angehörigen oder Bekannten konfrontiert wird, aber allgemein meist nichts davon wissen will, ihn tabuisiert.

Es wird dann anläßlich eines Sterbefalles ein Bestattungsunternehmen mit der Erledigung, aller in diesem Zusammenhang, anstehenden Arbeiten beauftragt.
Doch die Bestatter der heutigen Zeit sind nicht nur die “Sarg- oder Urnenlieferanten”, die den Verstorbenen versorgen und zum Friedhof überführen, sondern haben sich zu modernen Dienstleistungsunternehmen entwickelt.

So ist die Behandlung eines Verstorbenen zwar nach wie vor die wichtigste Aufgabe, aber auch viele andere Dinge müssen erledigt werden.
Nachstehend einmal zur Information ein Überblick über die Leistungen eines Bestattungsunternehmens:

  • Erdbestattungen/ Wahl-, Reihen- oder Rasengrabstätten
  • Feuerbestattungen/Urnenwahl- oder Reihengrabstätten, anonyme Beisetzung oder die Seebstattung
  • Überführungen/ In- und Ausland
  • Floristik/ Sarg- und Urnendekorationen/ Kränze und Gestecke/ Grabbepflanzung und -pflege
  • Trauerdrucksachen
  • Erledigung sämtlicher Formalitäten/ Besorgung aller benötigten Unterlagen wie Todesbescheinigung, Sterbeurkunden, Einäscherungsgenehmigung usw./ Abmeldung bei Rentenversicherungsträgern, Krankenkassen usw./ Einzug der Leistungen von Krankenkassen und aus Lebensversicherungsverträgen
  • Bestattungsvorsorgeverträge
  • Patientenverfügungen
  • Sterbegeldversicherungen
  • Beratung in allen Bestattungsangelegenheiten

Zuverlässigkeit, die persönliche Betreuung und Begleitung der Angehörigen sowie die würdevolle Behandlung der Verstorbenen sollten die größten Anliegen ihres Bestatters sein. Das gegenseitige Vertrauen zwischen den Hinterbliebenen und Bestattern, ist die wichtigste Basis für eine gute Zusammenarbeit in diesen schweren Stunden. Eine weitere wichtige Grundlage ist ein solides – und dennoch günstiges – Preis-/ Leistungsverhältnis ohne “Lockangebote”, bei denen dann meist noch unverhältnismäßig hohe Nebenkosten hinzukommen.

Zufriedene Kunden sind auch im Bestattungswesen die beste Werbung!

Bestattungsvariante: Diamantenbestattung

Bei der Diamantbestattung handelt es sich um eine relativ junge Bestattungsart, die eine Feuerbestattung voraussetzt. Der Begriff „Diamantbestattung“ meint die Umwandlung von Teilen der menschlichen Kremationsasche in einen Diamanten. Der Diamant wird von den Hinterbliebenen als Urnenersatz oder in einem Schmuckstück eingebunden zur Erinnerung an den Verstorbenen genutzt.

Bestattungsform: Baumbestattung

Die Naturbestattung ist eine Alternative zu den herkömmlichen Bestattungsarten und bietet die Möglichkeit der Aschenbeisetzung in der natürlichen Umgebung des Waldes vor den Toren der Stadt. Die Harmonie – die Ruhe und das Aufgehen in der Natur bilden die Grundlage für die Philosophie dieser Beisetzungsart. Dabei wird die Urne in naturbelassenen offenen Waldgebieten beigesetzt.

Die Baumbestattung bezeichnet allgemein die Beisetzung der Asche von Verstorbenen am Fuße eines Baumes, ursprünglich in einem Waldstück. Sie unterscheidet sich von den üblichen Erd- oder Urnengräbern vor allem durch die naturnahe Belassenheit der Grabstätte. Es gibt keine Grabgestaltung durch Bepflanzung oder einen Grabstein. Die Grabpflege übernimmt die Natur. Die Asche eines Verstorbenen wird nach der Kremation und einer möglichen Trauerfeier in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich der Bäume in der Erde beigesetzt. Die Form der Bestattung hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Neben der Einzelbeisetzung ist es auch möglich, einen Gemeinschaftsbaum für die gesamte Familie zu kaufen. Ein Erwerb zu Lebzeiten ist möglich.

Nach der Bestattung macht ein kleines Namensschild am Baum auf die Grabstätte aufmerksam. Wer eine anonyme Bestattung möchte, kann auch auf dieses Schild verzichten. Angehörige haben dennoch die Möglichkeit, die Grabstätte jederzeit zu finden, die Bäume sind gekennzeichnet und in Registern bei dem jeweiligen Träger eingetragen. An den Hauptzugangswegen der Wälder stehen Waldtafeln, auf denen die Fläche eingezeichnet ist, die als Bestattungsplatz genutzt wird.

Prominente Trauerfälle: Liz Taylor

(eigentlich) Elizabeth Rosemond Taylor

Geboren: 27. Februar 1932
Gestorben:  23. März 2011

Der US-amerikanisch- britische Schauspielerin, Liz Taylor, ist tot. Sie starb am 23. März 2011, im Alter von 79 Jahren in Los Angeles.

Die erfolgreiche Schauspielerin Taylor, wurde in London geboren und war die Tochter eines Kunsthändlers. Sie erlangte bereits 1942 Weltruhm als Kinderdarstellerin in der Lassie-Verfilmung „Heimweh“. In Lassie – „Held auf vier Pfoten“ (1946) setzte das Hollywood-Studio MGM Taylor ein letztes Mal als Kind ein.

Liz Taylor spielte in ihrer Karriere in fast 50 Hollywood-Filmen mit. Einige zählen bis heute zu den erfolgreichsten Filmen Hollywoods wie z.B. die Tennessee-Williams-Verfilmungen „Die Katze auf dem heißen Blechdach” und „Plötzlich im letzten Sommer”. Zu ihren großen Erfolgen zählten weitere Filme wie, „Ivanhoe – Der schwarze Ritter“ (1952), „Telefon Butterfield 8“ (1960), „Cleopatra“ (1963), „Wer hat Angst vor Virginia Woolf?“ (1966) und „Die Brandung“ (1968). Seit 2003 war sie schauspielerisch nicht mehr aktiv.

Taylor galt als die letzte Diva des großen alten Hollywood. So glänzend ihre Karriere verlief, so turbulent war ihr Leben. Insgesamt war Taylor achtmal verheiratet, mit Richard Burton gleich zweimal. Über Jahrzehnte hinweg sorgte die einst „schönste Frau der Welt” mit Affären, Starallüren, Alkohol- und Essproblemen immer wieder für Schlagzeilen. Im Jahr 2000 wurde sie von der englischen Königin Elizabeth II. in den Adelsstand erhoben. „Dame Elizabeth” war britische und amerikanische Staatsbürgerin.

Die Schauspielerin hinterlässt vier Kinder, zehn Enkel und vier Urenkel.

Liz Taylor wurde für ihr schauspielerisches Engagement u.a. mit dem Oscar (1961 und 1967), Golden Globe (1960 und 1974), Laurel Award (1958, 1959, 1960, 1965, 1966 und 1967) und einem Sonder-Oscar (1993) für ihr Engagement gegen Aids geehrt.

Elizabeth Taylor starb im Kreise ihrer Kinder, am 23. März 2011, nachdem sie vor einigen Wochen wegen Herzbeschwerden in eine Klinik in Los Angeles eingeliefert worden war.

Unbestätigten Angaben zufolge soll Liz Taylor kremiert und neben ihren Eltern auf dem Westwood Village Memorial Park Cemetery in Los Angeles beerdigt werden. Wann und Wo es eine Trauerfeier für die Hollywood-Diva geben wird, ist noch nicht bekannt.

Bestattungsvorsorge

Warum ist Bestattungsvorsorge wichtig?

Vorsorgen heißt:

  • Selbst bestimmen
  • Notwendiges regeln
  • Verantwortung in eigener Sache
  • Entlastung der Hinterbliebenen/Angehörigen
  • rechtzeitig an die Zukunft denken.

Bei vielen Menschen besteht in der heutigen Zeit der Wunsch, den letzten Weg selbst mitzugestalten und die notwendigen Dinge selbst zu regeln. Auch wenn für einige Menschen diese Überlegungen noch nicht ganz selbstverständlich sind, möchten wir Sie zu diesem Schritt ermutigen.

Legen Sie eine Vorausverfügung fest, wie zum Beispiel:

  • welche Bestattungsform (Erd- oder Feuerbestattung),
  • wie die Bestattung ausgerichtet werden soll,
  • welcher Personenkreis benachrichtigt werden soll,
  • auf welchem Friedhof und in welchem Grab die Bestattung stattfinden soll,
  • wie die Grabpflege geregelt werden soll,
  • wie die Trauerfeier gestaltet werden soll,
  • wie der Grabstein gestaltet werden soll,
  • wie die Finanzierung geregelt werden kann,
  • wer unser Ansprechpartner im Falle Ihres Todes sein wird.

Eine Vorsorgeberatung ist im Regelfall eine kostenlose Dienstleistung Ihres Bestatters. Nehmen Sie unsere Beratung in Anspruch, informieren Sie sich aus erster Hand über alle Möglichkeiten und teilen Sie dem Bestatter Ihre Wünsche mit.

Prominente Trauerfälle: Hanna Köhler

Hanna Köhler

geboren: 05.März 1944

gestorben: 17.März 2011

Die deutsche Sängerin und Schauspielerin Hanna Köhler ist tot. Sie starb am 17. März 2011 in Ulm. Die Todesursache ist bisher noch nicht bekannt.

Köhler absolvierte ihr Studium am Richard-Strauß-Konservatorium in München.

Bekannt wurde die beliebte Schauspielerin durch Ihre Rolle der temperamentvollen Oma Francesca „Nonna“ Maldini, in der Fernsehserie „Marienhof“. Dort spielte Hanna Köhler in den Jahren von 2001 bis zu ihrem Ausstieg 2008 in über 1600 Folgen mit.

Hanna Köhler starb in einem Seniorenheim in der Nähe von Ulm.

Wann und Wo die Bestattung/ Trauerfeier für die Schauspielerin stattfindet, ist noch nicht bekannt.

Berliner trauern um Eisbär Knut

Trauer bei knapp 600 Besuchern des Berliner Zoos. Viele Zuschauer mussten am Samstagnachmittag mit ansehen, wie Eisbär Knut plötzlich zusammenbrach, und leblos im Wasser des Eisbärengeheges schwamm.

Eisbär Knut wurde nur etwas über 4 Jahre alt und war Deutschlands berühmtester Eisbär!

Knut wurde am 05. Dezember 2006 im Berliner Zoo geboren – es war die erste Eisbären-Geburt in einem Zoo seit über 30 Jahren. Da die Mutter das Jungtier nicht annahm, wurde Knut per Flasche durch seinen damaligen Pfleger, Thomas Dörflein, aufgezogen. Seitdem sein Pfleger Thomas Dörflein im September 2008 verstarb, war Eisbär Knut auf sich allein gestellt.

Berlins Regierender Bürgermeister Wowereit zeigte sich von der Nachricht geschockt: „Das ist entsetzlich. Wir alle hatten ihn ins Herz geschlossen. Er war der Star des Berliner Zoos“, sagte er der Berliner Tageszeitung „B.Z.”.

Warum Eisbär Knut so früh verstarb, soll nun eine Obduktion klären.

Urteil im Rechtsstreit um die Werbekampagne eines Radiosenders

Das Landgericht Aschaffenburg hat in seinem Urteil vom 17. März 2011 klargestellt, das der private Radiosender Galaxy, nicht gegen bestehendes Gesetz verstoßen hat. Der Radiosender aus Aschaffenburg hatte mit seiner Werbekampagne unter dem Thema: „Gewinne Deine eigene Beerdigung“ für viel Wirbel und Unverständnis in Bestatterkreisen gesorgt.

Hintergrund war die Klage des Bestatterverbandes Düsseldorf, der eine solche Art von Werbung als wettbewerbswidrig und menschenverachtend empfand. Der Kläger wollte daraufhin dem Radiosender und einem örtlichen Bestatter, der als Sponsor auftrat, die Werbeanzeige verbieten lassen.

Die Richter des LG Aschaffenburg kamen in ihrer Urteilsbegründung zu dem Schluss, dass eine derartige Werbekampagne nicht einfach wegen Verstoßes gegen den guten Geschmack verboten werden könnte. Und auch nicht, weil sie gegen das sittliche Empfinden von Teilen der Bevölkerung verstoße. Die Werbung sei demnach nicht unlauter gewesen und habe auch nicht die Menschenwürde verletzt. Vielmehr stelle die Anzeige des Radiosenders und des Bestatters eine geschäftliche Handlung dar, die die Interessen von Mitbewerbern und Verbrauchern nicht spürbar beeinträchtigt.

Derweil ging das besagte Gewinnspiel am 10. März 2011 zu Ende. Als glückliche Gewinnerin des Hauptpreises – eine Sterbegeldversicherung im Wert von 3.000 EUR – wurde eine 43-jährige Verkäuferin ausgelost.

Ob das Gewinnspiel selbst rechtens war, hatte das Gericht nicht zu entscheiden.

Steuerabzug für Kosten einer Bestattung ist begrenzt

Dem Gesetzgeber nach, gelten die Kostenaufwendungen für die Bestattung eines nahen Angehöriger/ Verwandten (wie z.B. Lebenspartner, Eltern, Kinder und Geschwister), als eine außergewöhnliche Belastung. Da jedoch in den meisten Fällen die Beerdigungskosten aus dem Nachlass oder Erbteil bestritten werden können, ist ein Abzug der Beerdigungskosten von der Einkommensteuer verhältnismäßig unwahrscheinlich. Zum anrechnungsfähigen Nachlass/ Erbteil wird nicht allein nur das Kapital des Verstorbenen gezählt, sondern auch Sterbegeld- Risiko- Renten- oder fällige Lebensversicherungen.

Das Finanzgericht in Köln hat in einem aktuellen Urteil entschieden, das eine Obergrenze von 7500 EUR im Rahmen eines steuerlichen Abzugs für notwendige Beerdigungskosten als angemessen zu erachten ist. Hierbei ist aber zu beachten, dass lediglich solche Aufwendungen als notwendig gelten, die im direkten Zusammenhang mit der eigentlichen Bestattung stehen. Finanzielle Ausgaben für Trauerfeier ebenso wie Trauerbekleidung, die Gestaltung einer teuren Grabstätte oder Gruft, wie auch die Ausgaben für ein Grabmal sind nicht abzugsfähig. Die Obergrenze ergibt sich auf Grundlage der durchschnittlichen Beerdigungskosten, die mit einer bescheidenen Lebensführung in Übereinstimmung stehen und ist unabhängig von den gesellschaftlichen wie auch wirtschaftlichen Verhältnissen des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen.


Wie kann ich nun die abzugsfähigen Kosten für eine Bestattung berechnen?

Überführungskosten+ Beerdigungskosten

+ Aufbahrung

+ Sarg oder Urne

+ Kranz- und Blumengestecke

+ Todesanzeigen/ Trauerdruck

+ Grabstätte

+ Verwaltungskosten

+ amtl. Gebühren wie z.B. Friedhofsgebühren

= ergibt die Summe der abziehbaren Kosten-     max. 7500 EUR

Wert des Nachlasses (Netto) ergibt sich aus:- Sterbegeld (auch private Vorsorge)

- Lebens- Risiko- Rentenversicherungen

 

 

Summe der abziehbaren Kosten

minus

Wert des Nachlasses (Nettowert)

———————————————————

= außergewöhnliche Belastung

Unser Ratschlag: Da das Finanzamt neben einer Aufstellung der Bestattungskosten, zusätzlich auch Informationen zur Höhe des Nachlasses fordert, können unwahre Angaben mit einem hohen Risiko verbunden sein, denn inländische Banken wie auch Versicherungskonzerne melden die Kontenstände am Todestag automatisch. Sollte der Verstorbene ein Testament hinterlegt haben, wird dieses der Behörde als Kopie zugesandt.

Wer muss die Kosten einer Bestattung tragen

Von Seiten der Bestattungspflicht ist die Kostentragungspflicht der Bestattung zu trennen. Eine solche Kostentragungspflicht besteht in der Pflicht und Schuldigkeit, die Aufwendungen zu übernehmen oder demjenigen zu ersetzen, welcher die Bestattung festgelegt hat.

Eine solche Kostentragungspflicht ist möglicherweise öffentlich-rechtlich bzw. privatrechtlich ausgestaltet. Auf diese Weise trägt im Sinne des § 1968 BGB „der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers“. Können die Beerdigungskosten vom Erben nicht zu bekommen sein, beispielsweise weil er sich auf die beschränkte Erbenhaftung beruft, trifft denjenigen die Kostentragungspflicht, der dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war (§ 1615, § 1615m BGB).

Für den Fall, dass eine Unterhaltspflicht nicht gegeben ist, kann das verantwortliche Amt, im Regelfall das kommunale Ordnungsamt, aber jedenfalls die bestattungspflichtigen Personen heranziehen, etwa nach einer durchgeführten Bestattung im Wege der so genannten Ersatzvornahme.


Sollte ein anderer Mensch im Zusammenhang mit dem Tod des Verstorbenen schuldfähig sein, sind die Erben beziehungsweise ein Unterhaltspflichtiger berechtigt, von dieser Person die Beerdigungskosten zurückzufordern (§ 844 BGB). Eine verschuldensunabhängige Sonderregelung im Zuge eines tödlichen Unfalls im Straßenverkehr enthält das Straßenverkehrsgesetz (§ 10 StVG).

Krankenkassen zahlen seit 2004 kein Sterbegeld mehr für die Deckung der Beerdigungskosten. Zahlreiche Versicherungsunternehmen bieten seither eine private Sterbegeldversicherung an, deren Abschluss jedoch auf Freiwilligkeit beruht. Sofern einem Zahlungspflichtigen die Übernahme der Beerdigungskosten nicht zumutbar ist, bspw. auf Grund schwerer Verfehlungen des Verstorbenen ihnen gegenüber, kann das örtliche Sozialamt auf Vorlage eines Antrages, für die notwendigen Ausgaben der Bestattung aufkommen (§ 74 SGB XII).

Die Höhe der Gebühren wird für die jeweiligen örtlichen Friedhöfe durch Vorschriften ihrer Träger und unter Bezugnahme der Prüfung zur Rentabilität festgesetzt. Ein beauftragtes Bestattungsunternehmen bekommt seine Vergütung von demjenigen, welcher ihm den Auftrag erteilt hat. Dieser wiederum kann seine Ausgaben als nächstes vom demjenigen ersetzt verlangen, den die Verpflichtung zur Kostentragung trifft.