Archiv für September 2009

Sozialamt muss für Bestattung aufkommen

Nach dem Tod des Ehemannes muss das Sozialamt der Witwe beistehen und die Beerdigung bezahlen, wenn die Frau mittellos ist. Es kann die Witwe nicht auf unsichere Auseinandersetzungen mit anderen Angehörigen verweisen, urteilte am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (Az: B 8 SO 23/08 R)

Im Streitfall war der Mann einer arbeitslosen Kölnerin im Alter von 58 Jahren gestorben. Die Ehefrau und auch alle anderen Angehörigen schlugen das Erbe aus. Die Frau war dennoch vorrangig zur Bestattung verpflichtet. Sie beauftragte ein Bestattungsinstitut mit einer sogenannten Sozialbestattung.

Unter Hinweis auf die ausreichend vermögende Mutter des Mannes lehnte das Sozialamt es aber ab, die Beerdigungskosten über 1394 Euro zu begleichen. Auch die Mutter weigerte sich. Wie das Sozialamt waren auch Sozialgericht und Landessozialgericht der Ansicht, die Ehefrau müsse ihre Schwiegermutter verklagen.

Doch das muss sie hier und auch sonst in der Regel nicht, urteilte das BSG. Anders liege der Fall nur, wenn offenkundig sei, dass andere Angehörige in der Lage und auch verpflichtet sind, die Beerdigungskosten zu übernehmen. Im Streitfall sei das fraglich oder zumindest unsicher. Daher müsse zunächst das Sozialamt zahlen, wenn die Ehefrau tatsächlich bedürftig war. Nach dem Kasseler Urteil reicht es dabei aus, wenn Arbeitslose nach den Maßstäben entweder der Sozialhilfe oder nach Hartz IV bedürftig sind. Im Streitfall muss dies nun das Landessozialgericht Essen prüfen.

Seit der Abschaffung des Sterbegeldes zum Jahresbeginn 2004 ist die Zahl der Sozialbestattungen offenbar stark angestiegen. Grund sind auch die Arbeitslosigkeit und die wachsende Zahl alter Menschen. In Nordrhein-Westfalen haben sich nach Angaben des Landes die Ausgaben der Kommunen für Sozialbestattungen von 2005 bis 2008 auf 13,3 Millionen Euro verdoppelt. (quelle: http://www.123recht.net/)

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Pflegehelferin bestahl Patientin

Eine 32-jährige Pflegehelferin klaute einer Patientin 7.000 €uro.
Nun wurde sie wegen schweren gewerbsmäßigen Einbruchdiebstahls zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1.440 €uro verurteilt. Das LG in Voralberg sah es als erwiesen an, das die Pflegehelferin einer todkranken Frau über einen längeren Zeitraum 7.000 €uro gestohlen hat. Sie konnte durch Videoaufzeichnungen  der Polizei überführt werden, nachdem die pflegebedürftige Frau sich bei der Pflegeheimleitung beschwert hatte, dass ihr Geld sukzessive weniger werde.
Im Laufe des Prozesses, war die 32-Jährige Pflegerin geständig. Das Geld stahl sie aus dem Safe in Zimmer der sterbenskranken Frau. Diese hatte das Geld für ihre Bestattung angespart.

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Waldbestattung

Seid dem Jahre 2000 bietet der Waldbestatter “Friedwald” (www.friedw.de) die Möglichkeit, sich in einem von 29 Waldarealen in ganz Deutschland bestatten zu lassen. Dabei wird die Urne an der Wurzel eines Baums beigesetzt und es kann ein kleines Schild an der Stelle angebracht werden.

Kosten für eine Friedwaldbestattung: ab ca. 2.000 €.

Die Kosten für eine Bestattung durch den von Ihnen ausgesuchten Bestatter, setzen sich individuell zusammen.

Die hier angegebenen Preise, dienen ausschließlich als Orientierungshilfe.

Vergaengliche Aschekapseln

Die Urne ist ein fester Bestandteil der Bestattungskultur in Deutschland sowie ein fester Bestandteil einer Feuerbestattung. Die Urne ist ein Bestattungsgefäß, welches in unserer Bestattungskultur eine sehr große Bedeutung zukommt. Die Urne dient der Aufbewahrung, dem Transport und zur Beisetzung der Asche einer verstorbenen Person.

Zumeist aus dekorativen Zwecken wird die Metall-Aschekapsel mit einer schmückenden Überurne beigesetzt. Durch vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten einer Urne kann den individuellen Wünschen der Hinterbliebenen optimal entsprochen werden.

Ausführliche Informationen zum Thema vergängliche Aschekapseln, kommentiert von unserer Gastkommentatorin Frau Rita Capitain:

Überwiegend verwenden die Krematorien in Deutschland  für die Asche die sogenannte Aschenkapsel – ein schwarzer Behälter aus Weißblech. Diese Weißblechkapsel wird dann auch zum Transport zum Bestatter genutzt. Es gibt aber auch schon Krematorien, die vergängliche Kapseln benutzen. Wenn Menschen nichts anderes ausgesucht haben, wird die Krematoriumskapsel in die Erde gegeben, z.B. bei einer Bestattung von Sozialschwachen oder anonymen Bestattungen. Viele Friedhofssatzungen haben nun ihre Statuten aber schon dahingehend geändert, dass nur noch vergängliche Urnen eingebracht werden dürfen.

Dort darf z.B. die Weißblechkapsel nicht mehr verwendet werden! Die Friedhofverwaltungen sahen und sehen sich immer noch mit der Entsorgung der Metallkapseln nach Ablauf des gemieteten Grabes konfrontiert. Die Entsorgung findet meistens anschließend in Sammelgräbern statt. Weil die Kapsel  ganz schlicht ist, suchen sich viele Menschen beim Bestatter eine Überurne, auch genannt „Schmuckurne“ aus. Diese Überurne wird in vielen Materialien beim Bestatter angeboten. Vergängliche und unvergängliche Überurnen stehen zur Verfügung. Man spricht bei dieser Handhabung von einem Zwei-Urnen-Gefäßsystem: Aschenkapsel und Überurne.

Es gibt  aber auch die Möglichkeit nur ein einziges Gefäß einzusetzen. Dabei entfällt die Aschenkapsel, die noch überwiegend aus Weißblech benutzt wird  und ohnehin unvergänglich ist. Die Asche wird direkt in eine individuell hergestellte Form gefüllt. Diese Form muss gemäß den Neuregelungen der Friedhöfe vergänglich sein. So kann sich die Asche mit der Erde direkt verbinden.

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Kolumbarium

Bei einem Kolumbarium handelt es sich um eine Urnenwand aus Marmor. Diese Urnenwand besteht aus einzelnen Kammern, in die die Urnen beigesetzt werden. Vorteil bei einer Bestattung in einem Kolumbarium ist, das keine Grabpflege notwendig ist. Die Ruhefristen liegen zwischen 10-30 Jahren.

Kosten für eine Kolumbarium Bestattung: von 700 € bis 3.200 €

Die Kosten für eine Bestattung durch den von Ihnen ausgesuchten Bestatter, setzen sich individuell zusammen.

Die hier angegebenen Preise, dienen ausschließlich als Orientierungshilfe.

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Anonyme Bestattung

Bereits ein drittel der Hinterbliebenen kann sich vorstellen, den nächsten Angehörigen anonym zu bestatten. Das anonyme Grab, gehört zu den günstigsten Varianten einer Bestattung. Anonyme Gräber sind Reihengrabstätten für Erd- oder Urnenbestattungen. Anonyme Gräber werden alleinig durch die Friedhofsverwaltungen gepflegt. Weiterhin besteht die Möglichkeit einer Verstreuung. Dies geschieht auf dafür vorgesehenen Streu- oder Feldwiesen.

Kosten für ein anonymes Erdgrab: von 900 € bis 1.900 €

Kosten für ein anonymes Urnengrab: von 600 € bis 1.200 €

Kosten für die Verstreuung: von 600 € bis 1.100 €

Die Kosten für eine Bestattung durch den von Ihnen ausgesuchten Bestatter, setzen sich individuell zusammen.

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Aeternitas-Gebührendatenbank / Friedhofsgebühren von 980 Städten

Die Friedhofsgebühren stellen im Regelfall einen großen Anteil der Beerdigungskosten dar. (zu vergleichen mit Miete und Nebenkosten). Um Ihnen einen Überblick über die derzeitigen Friedhofsgebühren geben zu können, hat uns Aeternitas freundlicherweise einen Link auf ihre Gebührendatenbank zur Verfügung gestellt. In dieser Datenbank sind die Friedhofsgebühren von 980 Städten erfasst. Schauen Sie hier, mit welchen Kosten Sie in Ihrer Stadt rechnen müssen. Sehen Sie sich an, wie hoch die Friedhofsgebühren in anderen Städten sind, um Vergleiche anstellen zu können.

Bestattung im Wahlgrab

Bei ein- bzw. mehr stelligen Grabstätten spricht man auch von Wahlgräbern. Diese Grabstätten werden zwischen Friedhofsverwaltung + Angehörigen abgestimmt und für Erd- und Urnenbestattungen genutzt. Darüber hinaus ist eine zusätzliche Bestattung einer Urne in einem Wahlgrab möglich. Wahlgräber erhalten ein Nutzungsrecht, für die Dauer der Ruhefrist. Ruhefristen belaufen sich in der Regel auf 20-30 Jahre. Bei Wahlgrabstätten unterscheidet man in Einzelwahlgrab, Einzeltiefgrab bzw. Doppel- oder Mehrfachwahlgräbern.

Pro Einzeltiefgrab sind 2 Erdbestattungen sowie 4 Urnenbestattungen möglich. Bei einem Doppelwahlgrab erhöht sich die Anzahl auf 4 Erdbestattungen und 8 Urnenbeisetzungen.

Kosten für ein Einzeltiefgrab: von 1.300 € bis 2.700 €

Kosten für ein Doppelwahlgrab: von 2.900 € bis 5.400 €

Kosten für ein Urnenwahlgrab: von 1.000 € bis 2.500 €

Die Kosten für eine Bestattung durch den von Ihnen ausgesuchten Bestatter, setzen sich individuell zusammen.

Die hier angegebenen Preise, dienen ausschließlich als Orientierungshilfe.

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Bestattung im Reihengrab

Die klassische Art der Erdbestattung kann teuer werden. Reihengräber sind Einzelgräber für Erd- und Urnenbestattungen, die der Reihe nach belegt werden. Reihengräber erhalten ein Nutzungsrecht, für die Dauer der Ruhefrist. Ruhefristen sind in der Regel 20-30 Jahre. Eine weitere Bestattung in diesem Grab ist nicht möglich. Bei dieser Bestattungsform fallen unterschiedliche Beerdigungskosten an:

Einmalige Kosten:

  • Sarg (Kiefernholzsarg für ca. 600 € bis Mahagonisarg für ca. 3.500 €)
  • Reihengrab für eine Urne, ca. 500 € bis 2.000 €
  • Grabmal ( von ca. 550 € bis ca.10.000 € incl. Umrandung)

Achtung: Fragen Sie bei Ihrer Friedhofsverwaltung nach, ob der von Ihnen gewünschte Stein mit der Grabstelle vereinbar ist.

  • Friedhofsgebühren (erhebt jede Gemeinde für sich, daher kommt es zu unterschiedlichen Gebühren von ca.600 € bis ca. 3.000 €) unterschiedliche Ruhefristen spielen dabei natürlich auch ein Rolle

Jährlichen Kosten:

Friedhofsgärtner (von bis zu 300 € jährlich)

Die Kosten für eine Bestattung durch den von Ihnen ausgesuchten Bestatter, setzen sich individuell zusammen.

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